Steuerliche Änderungen für Hamburger im Jahr 2025

Das neue Jahr bringt einige wichtige Änderungen im Steuerrecht mit sich, die auch für die Bürger Hamburgs relevant sind. In diesem Artikel erfährst du, was sich konkret ändert und wie du davon profitieren kannst.

Steuer, © Pixabay/ Falco
Steuer, © Pixabay/ Falco

Mehr Geld für Familien durch höhere Freibeträge und Kindergeld

Eine der erfreulichsten Neuerungen für Familien ist die Erhöhung des Kindergeldes um 5,- Euro auf 255,- Euro pro Kind und Monat. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Pro Elternteil steigt er um 30,- Euro auf 3.336,- Euro, für beide Elternteile zusammen um 60,- Euro auf 6.672,- Euro.

Zudem wird der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, um 312,- Euro auf 12.096,- Euro erhöht. Durch weitere Anpassungen im Steuertarif sollen außerdem die Effekte der kalten Progression ausgeglichen werden.

Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Gute Nachrichten gibt es auch für Eltern, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind: Ab 2025 können sie 80% der Kosten bis maximal 4.800,- Euro pro Kind steuerlich geltend machen. Bisher lag die Obergrenze bei 4.000,- Euro.

Unterhaltszahlungen nur noch per Überweisung absetzbar

Wenn du Unterhaltszahlungen leistest, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd absetzen. Ab Januar 2025 ist das aber nur noch möglich, wenn du den Unterhalt per Überweisung auf das Konto des Empfängers zahlst. Barzahlungen werden in der Regel nicht mehr anerkannt.

Steuerbefreiung für größere Photovoltaikanlagen

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, wird die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ausgeweitet. Künftig sind Anlagen bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Steuer befreit, wenn sie nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Beachte aber: Wird die Freigrenze überschritten, musst du sämtliche Einnahmen und Entnahmen versteuern.

Verluste aus Kapitalvermögen besser verrechenbar

Hast du durch sogenannte Termingeschäfte oder Forderungsausfälle Verluste im Privatvermögen erlitten, kannst du diese ab 2025 in vollem Umfang mit Kapitalerträgen verrechnen. Die bisherigen Beschränkungen fallen weg – und zwar rückwirkend für alle offenen Fälle.

Höhere Freigrenze für Bonuszahlungen der Krankenkasse

Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen bis 150,- Euro pro Person und Jahr wirken sich künftig nicht mehr negativ auf die Sonderausgaben aus. Nur darüber liegende Boni gelten als Beitragserstattung - es sei denn, du kannst nachweisen, dass sie nicht so zu werten sind.

Klarstellungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Damit du Kosten für Haushaltshilfen, Handwerker oder Pflegekräfte steuerlich geltend machen kannst, musst du auch in Zukunft eine Rechnung vorlegen und den Betrag überweisen. Der Gesetzgeber hat das nun noch einmal ausdrücklich klargestellt.

Steuervergünstigung bei Mitarbeiterbeteiligung ausgeweitet

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder kostenlos Unternehmensanteile, wird diese Vergünstigung nun auch gewährt, wenn es sich um Anteile an Konzernunternehmen handelt. Allerdings darf kein Konzernunternehmen älter als 20 Jahre sein und bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten.

Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug

Die sogenannte Fünftelregelung, nach der außerordentliche Einkünfte begünstigt besteuert werden, kann nicht mehr direkt bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden. Arbeitgeber sollen dadurch entlastet werden. Als Arbeitnehmer kannst du die Ermäßigung aber weiterhin in deiner Steuererklärung beantragen.

Verlängerte Abgabefristen laufen aus

Während der Coronazeit galten großzügigere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Diese laufen nun nach und nach aus: Für das Jahr 2024 musst du deine Erklärung bis 31. Juli 2025 einreichen, bei Beauftragung eines Steuerberaters bis 30. April 2026. Beachte auch die verlängerte Bekanntgabefrist bei Schreiben vom Finanzamt: Sie beträgt nun vier statt drei Werktage.

Erleichterungen für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer musst du ab 2025 erst Umsatzsteuer abführen, wenn deine Einnahmen im Vorjahr 25.000,- Euro überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000,- Euro übersteigen werden. Bisher lagen die Grenzen deutlich niedriger. Zudem kannst du die Kleinunternehmerregelung künftig auch im EU-Ausland nutzen, wenn dein Jahresumsatz insgesamt unter 100.000,- Euro bleibt. Das erfordert aber einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern.

E-Rechnung wird Pflicht

Rechnungen zwischen Unternehmern müssen ab Januar grundsätzlich elektronisch erstellt und übermittelt werden. Für Rechnungen an Endverbraucher sowie für Kleinbetragsrechnungen bis 250,- Euro gilt das nicht. Auch Kleinunternehmer sind ausgenommen.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme startet

Nutzt du ein elektronisches Kassensystem, musst du dieses ab 2025 dem Finanzamt melden. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, hast du dazu bis 31. Juli 2025 Zeit. Neuanschaffungen nach dem 1. Juli 2025 musst du innerhalb eines Monats melden.

Insgesamt bringt das Jahr 2025 viele steuerliche Änderungen, die sich überwiegend positiv für die Steuerzahler auswirken. Insbesondere Familien profitieren von höheren Freibeträgen und besser absetzbaren Betreuungskosten. Aber auch Kleinunternehmer und Besitzer von Photovoltaikanlagen können sich über Erleichterungen freuen. Es lohnt sich, die Neuerungen im Blick zu haben und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu nutzen.

Quelle:  Pressestelle der Finanzbehörde

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