Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
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Am 7. Mai 2025 hat sich der neue Senat der Freien und Hansestadt Hamburg konstituiert. In der Bürgerschaft wurde Dr. Peter Tschentscher erneut zum Ersten Bürgermeister gewählt. Er steuert gemeinsam mit elf Senatorinnen und Senatoren den politischen Kurs der Hansestadt für die kommenden fünf Jahre.

Zusammensetzung des neuen Senats
Dem Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher stehen elf Senatorinnen und Senatoren zur Seite, die jeweils bestimmte Aufgabenbereiche im Hamburger Rathaus verantworten:
- Katharina Fegebank (Zweite Bürgermeisterin, Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft)
- Dr. Melanie Leonhard (Wirtschaft, Arbeit, Innovation)
- Andy Grote (Inneres, Sport)
- Dr. Carsten Brosda (Kultur, Medien)
- Dr. Andreas Dressel (Finanzen, Bezirke)
- Dr. Anjes Tjarks (Verkehr, Mobilitätswende)
- Anna Gallina (Justiz, Verbraucherschutz)
- Melanie Schlotzhauer (Gesundheit, Soziales, Integration)
- Karen Pein (Stadtentwicklung, Wohnen)
- Ksenija Bekeris (Schule, Familie, Berufsbildung)
- Maryam Blumenthal (Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung)
Der Sprecher des neuen Senats ist Christopher Harms, sein Stellvertreter Dennis Heinert.
Mit der Konstituierung des neuen Senats kann nun die politische Arbeit für die Zukunft der Hansestadt beginnen. Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und sein Team stehen vor der Aufgabe, Hamburg in den kommenden fünf Jahren weiter voranzubringen und die anstehenden Herausforderungen zu meistern.
Aufgaben des Senats
Der Senat ist die Landesregierung Hamburgs. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die Stadt politisch zu führen, ihre langfristige Entwicklung zu planen sowie die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen. Außerdem vertritt der Senat Hamburg im Bundesrat, bei Landesministerkonferenzen und auf europäischer Ebene.
Zu den repräsentativen Pflichten gehören Senatsempfänge, Staatsbesuche und Ehrungen. Der Senat hat zudem das Recht, Staatsverträge wie den Rundfunkstaatsvertrag zu ratifizieren und verfügt über das Begnadigungsrecht.
Wahl durch die Bürgerschaft
Die Hamburger Bürger haben keinen direkten Einfluss darauf, wer dem Senat angehört. Sie wählen alle fünf Jahre die Bürgerschaft, das Landesparlament. Die Partei oder Koalition, die dort die absolute Mehrheit erringt, stellt den Senat.
Dabei gilt in Hamburg eine Besonderheit: Seit 1971 dürfen die maximal zwölf Senatsmitglieder nicht gleichzeitig Abgeordnete der Bürgerschaft sein. Ihre Amtszeit endet jeweils mit dem Zusammentritt einer neu gewählten Bürgerschaft.