Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen

Die Hamburger Schulbehörde hat am Montag, 3. August 2020, den bereits angekündigten Hygieneplan für den Schulbetrieb nach den Schulferien an die Schulen verschickt. Darin werden die bereits vor einer Woche erlassenen Vorgaben weiter präzisiert. Der Hygieneplan umfasst neben Regeln zur persönlichen und allgemeinen Hygiene an Schulen sowie zu den Mindestabständen erstmals in Hamburg auch die Pflicht, an den Schulen Masken (so genannte Mund-Nasen-Bedeckungen) zu tragen.

© iStock.com/Antonio Guillem
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Schulsenator Ties Rabe: "Mit unseren Vorgaben geben wir den Schulen klare Regeln für einen sicheren und guten Schul- und Unterrichtsbetrieb. Wir haben uns dazu mit vielen Fachleuten abgestimmt und sorgfältig das Recht auf einen umfassenden Gesundheitsschutz gegenüber dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung und eine optimale Förderung ihrer geistigen, sozialen, psychischen Entwicklung abgewogen."

Hygieneplan sieht Maskenpflicht vor

Der Hygieneplan orientiert sich an Überlegungen und Empfehlungen zahlreicher medizinischer Gesellschaften. Danach müssen Schüler sowie Beschäftigte in der Schule grundsätzlich Masken tragen. Davon sind Schüler der Grundschulen ausgenommen, weil in dieser Altersgruppe die Corona-Krankheit sehr selten vorkommt, einen sehr milden Verlauf nimmt und zudem die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen können. Darüber hinaus können auch ältere Schüler sowie die Lehrkräfte und weitere Beschäftigten der Schulen an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht und in den Büros die Masken während der Arbeitszeit ablegen. In den Fluren, Pausen, auf Wegen durch das Schulgelände und in der Kantine sind Masken hingegen Pflicht.

Lehrkräfte können auch im Unterricht Masken tragen, die Schulbehörde empfiehlt hier transparente Visiere und stellt für die Beschäftigten ein Kontingent von rund 30.000 transparenten Visieren sowie weiteren 30.000 FFP-2-Masken kostenlos zur Verfügung. Für Schüler, die ihre Masken vergessen haben, bekommen die Schulen zusätzlich ein Kontingent von insgesamt 50.000 Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB).

Abstandsregeln in den Schulen

Darüber hinaus müssen die Schüler sowie die Beschäftigten der Schulen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten. Der Schulbetrieb ist deshalb durch eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen so zu organisieren, dass sich die Schüler möglichst wenig begegnen. Von dieser Abstandspflicht sind während des Unterrichts in ihrer Schulklasse ausgenommen. Dadurch können sie erstmals wieder in ihrer Klassengemeinschaft lernen und erstmals wieder alle Unterrichtsstunden in der Schule bekommen. 

Grundsätzlich sollen Schüler vor allem in ihrer Klassengemeinschaft lernen. Sie können aber in besonderen Fällen auch in weiteren Lerngruppen, beispielsweise in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen, mit Schülern anderer Klassen zusammen lernen, wenn es sich um Schüler aus derselben Klassenstufe handelt. Aufgrund dieser Regelung sind erstmals wieder Wahlpflichtkurse – beispielsweise Spanisch oder Französisch – sowie Oberstufenkurse möglich.

Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten, so dass der Unterricht in jahrgangsübergreifenden Kursen nur eingeschränkt möglich ist. Gleiches gilt für Sport, Schwimmen, Musik und Theater, wo in jedem Fall große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden sind.

Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung

Weitere Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien gibt es hier!

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