Unternehmensgründungen in Hamburg und was es zu beachten gilt

In Hamburg gibt es einen neuen Rekord zu verkünden: Im ersten Quartal 2023 kam es zu insgesamt 1.518 Neugründungen. Das sind so viele wie noch nie, seit diese Statistik vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein erhoben wird. Diese Zahl entspricht einem Plus von 27 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

Junger Mann erklärt Start Ups, © Pexels
Junger Mann erklärt Start Ups, © Pexels

Neugründungen und Betriebsauflösungen in Hamburg

Einer Rekordanzahl bei den Neugründungen in Höhe von 1.518 stehen 658 Stilllegungen gegenüber, die das Statistikamt im ersten Quartal 2023 registriert hat. Auch diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 9 % erhöht. Insgesamt wurden 860 Unternehmen mehr gegründet als geschlossen. Pro 1.000 Einwohner kommt die Hansestadt damit auf 0,8 Unternehmensgründungen. In Hamburg-Mitte werden besonders viele Unternehmen gegründet, nämlich 2,2 pro 1.000 Einwohner.

Da sowohl die absoluten Zahlen als auch die prozentualen Steigerungen demnach positiv ausfallen, scheint Hamburg für Gründer von Unternehmen momentan sehr attraktiv zu sein. Im Bereich "Handel, Instandhaltung und Reparatur von KfZ" sind mit über 3.000 Neugründungen besonders viele neue Betriebe entstanden, wie die folgende Statistik zeigt:

Neugründung von Unternehmen in Hamburg im Jahr 2022

Neugründung von Unternehmen in Hamburg im Jahr 2022, Statistik

Die Perspektiven für Existenzgründer in Hamburg

Die Zahlen zeigen klar auf, dass in Hamburg für viele Bürger ein großes Interesse daran besteht, in die Selbstständigkeit zu starten. Immer mehr Menschen möchten ihr eigener Chef sein. Dies dürfte unter anderem daran liegen, dass die Stadt Hamburg ein vielfältiges Angebot an Begleitungs-, Beratungs- und Fördermaßnahmen bereitstellt. Denn neben Mut und eigenen Ideen benötigen Gründer für eine erfolgreiche Selbstständigkeit auch Erfahrung und Gründungsexpertise, die sie oft nicht haben.

Dementsprechend sind Förderungen und Unterstützungen vor allem in den ersten Jahren von großer Bedeutung. Hier unterstützt zum Beispiel die Handelskammer Hamburg, indem sie bei der Erstellung des Businessplans oder bei Fragen rund um das Thema Steuern und Finanzen unterstützend zur Seite steht. Auch das Finanzamt Hamburg hilft mit steuerlichen Maßnahmen.

Voraussetzungen für die Unternehmensgründung in Hamburg

Damit ein Unternehmen erfolgreich gegründet und geführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in der Regel allgemeingültig sind und sich nicht nur auf Hamburg beschränken. So sollte man sich zum Beispiel die Frage stellen, ob man die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse mitbringt und wie man das Unternehmen finanzieren möchte. Damit Gründer sich und ihre Erfolgsaussichten besser einschätzen können, bietet die Stadt Hamburg umfangreiche Informations- und Beratungsangebote an, die vor einer Gründung in Anspruch genommen werden sollten.

Was gilt es bei der Unternehmensgründung zu beachten?

Wer in Hamburg ein Gewerbe anmelden möchte, der kann die Anmeldung zum Beispiel an das für den jeweiligen Unternehmenssitz zuständige Bezirksamt durchführen. Die Online-Anmeldung ist über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) möglich. Die Gewerbeanmeldung kann auch über die Handwerkskammer oder das Service-Center der Handelskammer Hamburg eingereicht werden. Hierfür müssen Gründer eine Gebühr in Höhe von 20,- Euro entrichten. Für den Fall, dass weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen, können zusätzliche Gebühren erhoben werden, die womöglich erheblich höher ausfallen.

Diese Unterlagen werden benötigt

Damit das Unternehmen erfolgreich angemeldet werden kann, müssen bestimmte Dokumente mitgebracht werden. Dazu zählt ein gültiges Ausweisdokument, wie zum Beispiel der Reisepass oder der Personalausweis. Das Dokument darf noch nicht abgelaufen sein zum Zeitpunkt der Anmeldung. Zusätzlich dazu muss die Meldebescheinigung mitgenommen werden. Es ist möglich, die Anmeldung von einer anderen Person durchführen zu lassen. Diese muss eine zweckgebundene Vollmacht sowie die Fotokopie des Ausweisdokuments des Unternehmensgründers erhalten. Wird eine GmbH gegründet, dann muss nur der Geschäftsführer das Gewerbe anmelden. Bei den Rechtsformen OHG, KG und GbR jedoch sind alle Gesellschafter dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldebescheinigung zu beantragen.

Betriebsnummer beantragen

Nicht jedes Unternehmen muss eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer muss allerdings zwingend beantragt werden, wenn der Betrieb vorhat, Arbeitnehmer zu beschäftigen. Die Betriebsnummer dient dazu, die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter korrekt abzuführen. Hierzu zählen Beiträge zur:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Unternehmen müssen auch dann eine Betriebsnummer beantragen, wenn sie Auszubildende, Werkstudenten oder Praktikanten beschäftigen möchten. Für Praktikanten gilt das zumindest dann, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dasselbe gilt für Angestellte in Altersteilzeit und Mitarbeiter auf Minijob-Basis. Zum Teil wird die Betriebsnummer auch als Beschäftigungsbetriebsnummer oder BBNR bezeichnet. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob eine Betriebsnummer beantragt werden muss oder nicht, der kann sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Unter Umständen werden sogar mehrere Betriebsnummern benötigt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es mehr als einen Unternehmensstandort gibt oder mehrere wirtschaftliche Zwecke bestehen.

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