Hamburg eröffnet Kfz-Zulassungsstelle im Internet

Hamburgs Verwaltung stellt einen weiteren Online-Dienst für Bürger bereit. Ab sofort können Neufahrzeuge im Internet zugelassen werden. Mit der Einführung der Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist der Gang zur Behörde zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr zwingend notwendig. Das neue Angebot steht allen zur Verfügung, die die elektronische Identifizierungsfunktion ihres Personalausweises nutzen. Das geschieht entweder mittels Kartenlesegerät oder per Smartphone-App (AusweisApp2), mit den neuen – maximal etwa zwei Jahre alten – Android- und iOS-Smartphones.

Kennzeichen, © Erwin Lorenzen / www.pixelio.de
Kennzeichen, © Erwin Lorenzen / www.pixelio.de

Die Online-Verwaltungsleistung ist neben vielen anderen digitalen Angeboten im Serviceportal der Freien und Hansestadt zu finden: https://serviceportal.hamburg.de. Sie entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Federführung lag beim Hamburger Landesbetrieb Verkehr (LBV) und die Realisierung erfolgte mit Unterstützung des Amtes für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei und den technischen und IT-Entwicklungsfähigkeiten von Dataport als dem norddeutschen IT- und Rechenzentrumsdienstleister, der diese Entwicklung auch zeitnah den Kunden in Schleswig-Holstein zur Verfügung stellen wird.

In Hamburg ist es schon seit Ende 2019 möglich, Fahrzeuge digital abzumelden. Mit der jetzt ermöglichten Zulassung sogenannter fabrikneuer Fahrzeuge ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Dr. Jörg Oltrogge freut sich als Geschäftsführer des LBV, dass gemeinsam mit den Partnern ein sehr bedeutender Schritt bei der Digitalisierung der Fahrzeugzulassung gelungen ist. "Ich wünsche mir nun zeitnah den nächsten Schritt bis Anfang Oktober 2020, die Zulassung schon einmal angemeldeter Fahrzeuge, die sogenannten Besitzumschreibungen". Erstmals kann dann der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeugs digital abgebildet werden.

"Wir bieten damit eine Alternative zum Behördengang an. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, die durch die Nutzung dieses Dienstes viel Zeit sparen können", sagt Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Freien und Hansestadt Hamburg und Leiter des Amtes für IT und Digitalisierung. Hamburgs Digitalstrategie stellt grundsätzlich Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt. Die meisten Online-Dienste stehen darum nach einer unkomplizierten Registrierung im Serviceportal zur Verfügung. Für besonders datensensible Bereiche wie den der Fahrzeugzulassung ist der elektronische Personalausweis erforderlich.

Hintergrund

Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise:

  • Stufe 1: Seit Januar 2015 konnten in Hamburg über das Online-Portal internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Stufe 2: Seit Oktober 2017 konnte die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen.
  • Stufe 3: Seit Dezember 2019 wurde die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf die teilautomatisierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung), im April 2020 auf die automatisierte Außerbetriebsetzung und seit Juli 2020 auf die Neuzulassung umgestellt.

Die Vorteile für die Bürger: Keine Fahrten zum Verkehrsamt, keine Vorlauf- und Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden, keine Terminbuchung mehr. Der Online-Service ist rund um die Uhr nutzbar, denn die Durchführung kann bequem und einfach von Zuhause oder allerorts erfolgen.

Alle Informationen und den Onlinedienst finden Sie unter www.hamburg.de/lbv.

Quelle: Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung

Foto: Erwin Lorenzen / www.pixelio.de

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