Bewohnerparken in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde

Ab Montag, 6. März 2023, gibt es in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde ein neues Bewohnerparkgebiet mit sechs Bewohnerparkzonen (N109 – N113 und M111). Bewohner:innen konnten seit 23. Januar 2023 unkompliziert online oder ersatzweise direkt an allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bewohnerparken, © pixabay.com / GLady
Bewohnerparken, © pixabay.com / GLady

Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.

Hintergrund

Die Einführung des Bewohnerparkgebiets in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde hat das Ziel, den Parkdruck vor Ort zu mindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

In diesen Stadtteilen soll es der herausfordernden Parksituation entgegenwirken und insgesamt zu einer fairen Aufteilung der Parkstände zwischen verschiedenen Nutzergruppen führen.

Das so genannte "Langzeitparken" durch nicht im Gebiet wohnhafte Personen soll durch die Bewohnerparkregelung deutlich reduziert und dadurch die Chance der Bewohner:innen auf einen Parkplatz in Wohnortnähe erhöht werden.

Sowohl eine umfangreiche Erhebung, als auch die Befragung der Bewohner:innen im Juli/August 2022 und die Vor-Ort-Einschätzungen bestätigten die angespannte Parksituation im genannten Gebiet. Sie zeigte eine deutliche Überbelegung des Parkraums zu verschiedenen Uhrzeiten und damit einen sehr hohen Parkdruck.

Die Evaluation zur Wirkung des Bewohnerparkens in anderen Hamburger Bewohnerparkgebieten/-zonen hat bestätigt, dass durch die Einführung der Bewohnerparkregelung der Parkdruck spürbar abgenommen hat und neue Parkkapazitäten entstehen.

Darüber hinaus wurde dem irregulären Parken entgegengewirkt und der Parksuchverkehr reduziert. Diese Wirkung wird auch für die neuen Parkzonen erwartet.

Bewohner:innen können Parkausweise online (65,- Euro im Jahr) oder auch direkt an allen LBV-Standorten (70,- Euro im Jahr) erwerben. Für den Besuch von Bewohner:innen gibt es die Möglichkeit, Besucherparkausweise (3,- Euro pro Tag) zu beantragen.

Allgemein gilt in diesem Bewohnerparkgebiet (N109 Hofweg, N110 Feenteich, N111 Uhlenhorster Weg, N112 Schwanenwik, N113 Lübecker Str. und M111 Borgfelde) eine Parkscheinpflicht (aktuell: 3,- Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden.

Diese Bewirtschaftungszeit gilt werktags zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr.

Gekennzeichnet elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge parken bei Verwendung einer Parkscheibe im Rahmen der jeweilig ausgewiesenen Höchstparkdauer kostenfrei.

Regelungen

In Teilen der Fährhausstraße, Averhoffstraße, Hohenfelder Allee und Angerstraße sowie in der Eiffestraße, Anckelmannstraße, Ausschläger Weg und Teilen der Klaus-Groth-Straße gilt die Höchstparkdauer nicht, hier können Tagestickets (maximal 10,- Euro je Tag) erworben werden.

In den Straßenzügen Papenhuder Straße und Lübecker Straße besteht die Möglichkeit bis drei Stunden gebührenpflichtig zu parken. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigung. Hier ist lediglich das Kurzzeitparken erlaubt. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Kraftfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der für Ausnahmen zuständigen LBV-Abteilung (LBV AGM).

Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter hamburg.de/lbv-parken.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.

Quelle: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

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