Wie kriminell ist Hamburgs Jugend?

Ob Brandstiftung, Raub, Erpressung oder Körperverletzung – solche Taten können auch von Jugendlichen begangen werden. Wie in jeder Großstadt, ist Jugendkriminalität auch in Hamburg ein brisantes Thema, das verstärkt bekämpft wird.

Gewalt unter Jugendlichen, © iStock.com/monkeybusinessimages
Gewalt unter Jugendlichen, © iStock.com/monkeybusinessimages

Ob Brandstiftung, Raub, Erpressung oder Körperverletzung – solche Taten können auch von Jugendlichen begangen werden. Wie in jeder Großstadt, ist Jugendkriminalität auch in Hamburg ein brisantes Thema, das verstärkt bekämpft wird.

Das Jugendgerichtsgesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz klassifiziert Personen von 14 bis unter 18 Jahren rechtlich als Jugendliche. Unter den polizeilichen Begriff Jugendkriminalität werden in Deutschland Tatverdächtige im Alter zwischen 8 und 21 Jahren gefasst. Dennoch ist der Begriff breit gefächert: Laut deutschem Strafrecht sind unter 14-Jährige nicht strafmündig, und wer zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr straffällig geworden ist, kann ebenso unter das Erwachsenenstrafrecht als auch unter das Jugendstrafrecht fallen.

In der Hansestadt ist Jugendkriminalität ein wichtiges Thema:

Jährlich wird anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) festgestellt, ob die Kriminalität Jugendlicher zurückgeht oder ansteigt. Interessant und bedeutend für präventive Maßnahmen ist der Befund, dass körperverletzende Taten überwiegend auf Straßen, Wegen oder Plätzen begangen wurden. Entsprechend kommt dem Hamburger Szene- und Vergnügungsviertel "Reeperbahn" ein besonderer Stellenwert zu, da dieser Stadtteil vor allem von jungen bzw. jungen Erwachsenen besucht wird.

Bereits 2007 wurden Maßnahmen gegen die Kriminalität Jugendlicher getroffen:

Der Hamburger Senat rief das Konzept "Handeln gegen Jugendgewalt" ins Leben. Ende 2012 wurde das Konzept weiter ausgebaut. Um Gewaltdelikte langfristig zu minimieren ist ein behördenübergreifendes Handlungskonzept sinnvoll: Schule, Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte kooperieren miteinander und können frühzeitig reagieren. So können bereits an Schulen, die einen großen Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen ausmachen, verbessernde Maßnahmen getroffen werden. Ob aggressive Verhaltensauffälligkeiten an Schülern oder Probleme im elterlichen Umfeld, das Handlungskonzept kann vielen Situationen aktiv entgegenwirken.

Quelle: Polizei Hamburg: Jugendlagebild 2012 / Jugendkriminalität und Jugendgefährdung in Hamburg (April 2013).

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