Senioren heute: Seniorenhilfe und Rechtliches

Im Alter kann sich viel ändern. Was ist wichtig für diesen Lebensabschnitt, besonders dann, wenn es um die Gesundheit nicht mehr so gut bestellt ist? Informationen rund um die Stichworte Seniorenhilfe, Ambulante Pflegedienste und Betreuung sind im Folgenden zusammengestellt.

Gespräch mit Betreuerin in der Lounge eines Seniorenheims, © iStock.com/monkeybusinessimages
Gespräch mit Betreuerin in der Lounge eines Seniorenheims, © iStock.com/monkeybusinessimages

Es kann von heute auf morgen passieren: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit – und plötzlich ist man im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. So ein Schicksalsschlag kann jeden in jeder Lebensphase treffen.

Wer pflegebedürftig ist, sollte eine gute pflegerische Betreuung erwarten können – oder diese notfalls sogar einfordern. Wie Qualität in der Pflege aussieht, ist in "Expertenstandards" festgelegt. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten diese verbindlichen Kriterien kennen, um gute von schlechten Pflegeangeboten zu unterscheiden.

Was gilt es zu tun, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?

Der erste wichtige Schritt: Rufen Sie Ihre Kranken-/Pflegekasse an und stellen dort einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Als pflegebedürftig gilt nach dem Gesetz jeder, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit/Behinderung in punkto Körperpflege, Ernährung, Mobilität und/oder hauswirtschaftlicher Versorgung auf Dauer (mindestens 6 Monate) Hilfe in erheblichem Maße benötigt.

Die Kranken- und Pflegekassen informieren über die Leistungen der Pflegeversicherung sowie darüber, welche Hilfsmittel sinnvoll sind und wie sich eine Wohnung behindertengerecht umbauen lässt. Die Pflegekassen benennen auch ambulante Pflegedienste. Weitere Anlaufstellen sind die Sozial- und Gesundheitsämter. Wohlfahrtsverbände helfen als Träger direkt oder sie vermitteln Pflegedienste. Wichtige Ansprechpartner sind stets auch der Haus- und/oder der Facharzt.

Den Lebensmut nicht verlieren

Pflegebedürftigkeit verändert das Leben fundamental. Wer Alltägliches nicht mehr selbst erledigen kann, fühlt sich meist hilflos und abhängig. Hinzu kommt das Leiden an der Krankheit / Gebrechlichkeit – oft gepaart mit existenziellen Ängsten vor der Zukunft oder dem Tod. Viele plagt der Gedanken: Ich möchte niemanden zur Last fallen. Auch das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, kann sehr belastend sein. Depressionen oder Suizidgedanken sind mitunter die Folge. In so einer Situation sollte sich niemand scheuen, professionelle Hilfe (z. B. bei einem Psychologen) zu beanspruchen. Auch Pastoren bieten Pflegebedürftigen und Pflegenden seelischen Beistand. Betroffene können wieder neue Lebensperspektiven entwickeln. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, in jedem Alter.

Betroffenen steht Unterstützung zu. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn man für die Dauer von voraussichtlich sechs Monaten mehr als 50 Stunden Pflege monatlich braucht. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind seit 2012 neu festgelegt.

Das neue Gesetz (PNG) gilt seit dem 1. Januar 2013

Die Leistungen für Pflegebedürftige haben sich mit dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) zum Jahresbeginn 2013 geändert. In der Pflegeversicherung führt dies u. a. zu folgenden Neuerungen:

  • Demenzkranke erhalten mehr Pflegegeld und mehr Pflegesachleistungen. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
  • Pflegende Angehörige sollen künftig leichter eine Auszeit nehmen können.
  • Pflege-Wohngruppen werden verstärkt gefördert.
  • Die Pflege kann jetzt entweder nach Leistung oder Zeitaufwand beansprucht werden.

Wenn Hilfe im Alltag nötig ist – Pflegstufen

Menschen, die im Alltag nicht mehr allein zurechtkommen, gelten als "pflegebedürftig", wenn die Ursache eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung ist. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, in jedem Alter. Betroffenen steht Unterstützung zu. Wie diese Hilfe aussieht, richtet sich nach der Pflegestufe. Hier ist eine Übersicht über die festgelegten Pflegestufen.

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Wer nicht mehr allein aufstehen kann, gewaschen werden muss oder Hilfe bei den Mahlzeiten braucht, fällt meist unter die Pflegestufe I. Die offiziellen Kriterien: Der Zeitaufwand für die tägliche Hilfe muss nach dem Bedarf im Schnitt bei mind. 90 Min. liegen, wobei mind. 45 Min. auf die Grundpflege (damit sind Körperpflege, Ernährung oder Mobilität gemeint) entfallen sollten. Weitere Voraussetzung: Auch die selbstständige Haushaltsführung ist unmöglich. Es muss mehrmals wöchentlich Hilfe gefragt sein.

Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit

Von "Schwerpflegebedürftigkeit" spricht man, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe nötig sind und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege* entfallen. Zudem gilt: Der Bedarf an Grundpflege muss sich so gestalten, dass er sich auf drei Termine am Tag verteilt. Für die Haushaltsführung gelten die Kriterien wie bei Pflegestufe I. Diese Pflegestufe gilt für Menschen, die z. B. auf Hilfe beim Duschen angewiesen sind.

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit

Die "Schwerstpflegebedürftigkeit" tritt ein, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung nötig ist. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mind. fünf Stunden betragen, wobei für die Grundpflege* mindestens vier Stunden aufzuwenden sind. Für die Haushaltsführung gelten die Kriterien wie bei Pflegestufe I. Es geht hier z. B. um Menschen, die in der Wohnung stets begleitet werden müssen, auch beim Gang zur Toilette.

Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe ist bei der der Pflegekasse zu stellen.

Härtefälle

Menschen, die einen intensiven Pflegeaufwand brauchen, können die Regelungen für Härtefälle beanspruchen, sofern sie Pflegestufe III haben. Die Leistungen fallen dann höher aus.

Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 gilt für Menschen, die noch nicht in die Pflegestufe I fallen, aber dennoch im Alltag eine helfende Hand brauchen.

Ambulante Pflegedienste

Pfleger ambulanter Pflegedienste versorgen hilfsbedürftige Menschen mit ambulanten Dienstleistungen. Dazu gehören alle erforderlichen Pflegemaßnahmen sowie die Behandlungspflege, aber auch die hauswirtschaftliche Betreuung, die persönliche Versorgung und die Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens wie z. B. die Hilfe bei der Beschaffung von Hilfsmitteln.

Gut versorgt mit stationärer Altenpflege

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt stetig. Doch nicht jeder Mensch wird bei geistig und körperlich bester Gesundheit alt. Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit oder körperliche Versehrtheit lassen Pflege nötig werden.

Die stationäre Altenpflege bietet hierzu folgende Möglichkeiten an:

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann nach einem Klinikaufenthalt, zur Überbrückung von Notlagen oder zur vorübergehenden Entlastung pflegender Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen für maximal vier Wochen im Jahr beansprucht werden. Zu den Kosten der Kurzzeitpflege zählen die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung (vom Pflegebedürftigen zu tragen) und die Aufwendungen für die Pflege (übernimmt die Pflegeversicherung).

Teilstationäre Pflege

Bei einer teilstationären Pflege wird der Pflegebedürftige zeitweise in der Einrichtung betreut. Pflegende Angehörige können so einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und/oder sie werden vorübergehend von der Pflege entlastet, um Alltägliches erledigen zu können. Die teilstationäre Pflege kann tagsüber und auch nachts erfolgen. Die Angebote zu Tages-/Nachtpflege, Betreuung am Wochenende sowie Hol- und Bring-Service variieren von Einrichtung zu Einrichtung. Die Pflegeversicherung übernimmt – wie bei der Kurzzeitpflege – die Kosten für Betreuung und Pflege.

Vollstationäre Pflege

Einige pflegebedürftige Menschen sind auf Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Pflegekasse schickt zur Feststellung, ob dies der Fall ist, den Medizinischen Dienst. Je nach Pflegestufe des Betroffenen übernimmt die Kasse einen gewissen Betrag, welcher für die Betreuung, die medizinische Pflegebehandlung sowie die Pflege-Aufwendungen bestimmt ist.

Senioren- und Pflegeheime

Pflegebedürftige Menschen, die sich nicht mehr allein zuhause versorgen können und bei denen auch die ambulante Pflege nicht mehr ausreicht, können in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Hier werden sie fachgerecht gepflegt, betreut und versorgt. Im Vordergrund steht dabei immer die Wiedergewinnung bzw. Erhaltung einer möglichst selbstständigen Lebensführung. Die Pflegeeinrichtung bietet außerdem Kontakt zu anderen pflegebedürftigen Menschen und die unterschiedlichsten Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten. Wichtig bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen ist die Kontaktpflege zu Familie und Freunden.

Betreutes Wohnen in Hamburg – Ein Ratgeber für Seniorinnen und Senioren

Bestellungen sind möglich über den Broschürenservice der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – Broschürenservice
20539 Hamburg, Billstraße 80, Telefon 040/4 28 37-2 38, E-Mail publikationen@bgv.hamburg.de

Eine Vertrauensperson als Betreuer

Nach dem Betreuungsgesetz hat jeder Anspruch auf rechtliche Vertretung durch eine Betreuerin bzw. einen Betreuer, wenn die betroffene Person auf Grund einer schweren Erkrankung seine persönlichen Angelegenheiten nur noch teilweise oder aber gar nicht mehr selbst regeln kann. Dafür muss eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden. Betreuungsvereine beraten telefonisch und persönlich zu den Themen Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten. Hier bekommen Sie Informationsmaterial und Auskünfte über notwendige Vollmachten.

Betreuungsdienste helfen Menschen, die auf Grund eines Großschadensereignisses oder einer Gefahrensituation in Not geraten sind. Sie evakuieren die Betroffenen, bringen sie vorübergehend unter, verpflegen sie und übernehmen die soziale und psychische Betreuung. Typische Einsatzgebiete sind Großveranstaltungen, Brände, Naturkatastrophen.

Infos dazu bietet die kostenlose Broschüre "Ich sorge vor". Bestellungen sind auch möglich über den Broschürenservice (s. o.)

Sterben in Würde

Hospize (lat. hospitium "Herberge") haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sterbende zu begleiten und im Sinne der Palliativmedizin (Schmerztherapie und -linderung) umfassend zu versorgen. Die Begründerin der modernen Hospizbewegung war die englische Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin Cicely Saunders. Sie gründete 1967 das erste moderne Hospiz in London. Der Hospizbewegung geht es darum, Schwerkranke und Sterbende auf ihrem letzten Weg zu begleiten – zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Unheilbar Kranke soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Schluss ermöglicht werden. Ihre Persönlichkeit und ihre Bedürfnisse werden geachtet. Angehörige erhalten ebenfalls die Zuwendung und Unterstützung, die sie brauchen.

Hospizführer Hamburg

Der Hospizführer Hamburg informiert über die Hospizbewegung in der Hansestadt und die zahlreichen Hilfeangebote, Ansprechpartner und Adressen. Sie können den Hospizführer Hamburg hier laden, aber auch über den Broschürenservice ordern (s. o.).

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht äußern können, zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen – also z. B. im Falle einer schweren Krankheit oder nach einem schweren Unfall. Es ist sinnvoll, sich dazu auch mit Ihrem Hausarzt zu beraten.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht erhält ein Mensch Ihres Vertrauens, damit dieser Sie im Ernstfall rechtlich vertreten kann. Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht per se befugt. Die Vollmacht gilt nur in Ausnahmesituationen, in denen man handlungsunfähig ist, und sie kann widerrufen oder geändert werden. Ein Notar sollte das Dokument beglaubigen oder beurkunden.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist für Fälle gedacht, in denen Sie infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll handlungsfähig sind. In der Verfügung können Sie eine Person benennen, die durch ein Gericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer ernannt wird, sofern es nötig sein sollte. Dieser Betreuer wird stets auf seine Eignung überprüft und gerichtlich kontrolliert.

Weitere Empfehlungen