Nicht mehr aktuell!

Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen verschärft

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde zum 26. Februar 2021 für öffentliche Plätze in Hamburg noch einmal verschärft. Personen die sich auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen aufhalten, Spazieren gehen, Joggen, Fahrradfahren etc. sind verpflichtet eine Maske zu tragen.

Schutzmaske, © iStock.com/Antonio Guillem
Schutzmaske, © iStock.com/Antonio Guillem

Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Personen eine Maske tragen, unabhängig davon, welcher Tätigkeit sie hierbei nachgehen.

Liste der Straßen und öffentlichen Plätze

  • Auf dem Steindamm im räumlichen Bereich von der Hausnummer 33 bis zum Steintorplatz, täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • in der Stralsunder Straße, täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • auf dem Ballindamm im räumlichen Bereich vor dem Gebäude mit der Hausnummer 40, abgegrenzt durch die Straßen Ballindamm und Bergstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • in der Straße Große Freiheit im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 47, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • in der Talstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 36, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • auf dem Hans-​Albers-​Platz einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • auf der Straße Reeperbahn einschließlich der Plätze Nobistor und Spielbudenplatz, abgegrenzt durch den Millerntorplatz, die Straße Zirkusweg, die Holstenstraße und den Finkenpark sowie in der Straße Spielbudenplatz im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • auf der Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • auf dem Alma-​Wartenberg-​Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • in der Straße Hohenesch im räumlichen Bereich von und einschließlich den Hausnummern 1 beziehungsweise 6 bis zur Bahrenfelder Straße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18.00 Uhr bis 4.00 Uhr am Folgetag,
  • in der Ottenser Hauptstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 2 bis 27, montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • im Umfeld des Bahnhofs Altona im räumlichen Bereich der Präsident-​Krahn-​Straße zwischen und einschließlich der Hausnummern 1 und 8 beidseitig, Max-​Brauer-​Allee zwischen und einschließlich der Hausnummern 51 und 53 auf der zum Bahnhof gelegenen Gehwegseite (westlich), zwischen und einschließlich der Gebäude Paul-​Nevermann-​Platz 5 und Ottenser Hauptstraße 1a beidseitig, zwischen und einschließlich der Gebäude Ottenser Hauptstraße 1 und Scheel-​Plessen-​Straße 9, zwischen und einschließlich der Gebäude Scheel-​Plessen-​Straße 9 bis Paul-​Nevermann-​Platz 19, montags bis samstags, jeweils von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • in der Kirchenallee im räumlichen Bereich zwischen Steintorplatz, Ernst-​Merck-​Straße, Hachmannplatz und Heidi-​Kabel-​Platz täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • auf dem Heidi-​Kabel-​Platz im räumlichen Bereich vor dem Gebäude Ernst-​Merck-​Straße 9, der Kirchenallee und dem Hachmannplatz täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • auf dem Hachmannplatz im räumlichen Bereich vor dem Hauptbahnhof, abgegrenzt vom Steintorplatz, der Kirchenallee und dem Heidi-​Kabel-​Platz täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
    auf der Straße Steintordamm im räumlichen Bereich der Steintorbrücke zwischen Steintorplatz und Steintorwall täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
  • in der Straße Steintorwall im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße 1 und Georgsplatz / Ernst-​Merck-​Straße montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • in der Mönckebergstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31 zwischen Glockengießerwall / Steintorwall und Rathausmarkt einschließlich der Tunnelanlage zum Hauptbahnhof montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
    in der Spitalerstraße im räumlichen Bereich zwischen Steintorwall und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • in der Straße Barkhof im räumlichen Bereich zwischen Spitalerstraße und Mönckebergstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • auf dem Gerhart-​Hauptmann-​Platz im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Rosenstraße beziehungsweise Kleine Rosenstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
    auf dem Ida-​Ehre-​Platz im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße und Steinstraße, montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • in der Straße Lange Mühren im räumlichen Bereich zwischen Spitalerstraße und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
  • in der Bergstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 9 bis 28 zwischen Ballindamm und Mönckebergstraße montags bis sonnabends, jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  • auf der Straße Neumühlen im räumlichen Bereich ab der Einmündung Kaistraße / Große Elbstraße in westlicher Richtung, einschließlich dem wasserseitigen Westkai sowie dem Anleger Neumühlen / Museumshafen, der Großen Elbstraße im räumlichen Bereich zwischen Hausnummer 281 (Fahrradstraße, einschließlich Kehre) und Hausnummer 143a (Dockland/ Van-der-Smissen-Straße) einschließlich dem parallel verlaufenden wasserseitig Weg sowie dem Ostkai, der Straße Övelgönne einschließlich dem räumlichen Bereich um das Lüfterbauwerk, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf den Straßen An der Alster und Ferdinandstor, von der Straße Schwanenwik bis zur Bahnbrücke (Ferdinandstor) sowie auf der Kennedybrücke (inklusive Brückenbauwerk und der angrenzenden Grünanlagen bis zu den Bahngleisen) und die Gurlittinsel; jeweils die wasserseitig gelegenen Fuß- und Radwege der öffentlichen Grünanlagen inklusive des Uferrandes, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf den Straßen Schwanenwik, Eduard-Rhein-Ufer, Schöne Aussicht, Fährhausstraße im räumlichen Bereich von Hausnummer 2 bis 20 , Herbert-Weichmann-Straße im räumlichen Bereich ab Hausnummer 65 beidseitig bis Bellevue jeweils einschließlich der angrenzenden öffentlichen Grünanlagen bis zum Uferrand, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf der Straße Krugkoppelbrücke, der Straße Fernsicht bis zu und einschließlich Hausnummern 1 bis 7 einschließlich der Straße Leinpfad bis zu und einschließlich Hausnummer 1 sowie der Fernsichtbrücke bis zur Einmündung Bellevue, der Einmündung Fernsichtbrücke auf der Straße Bellevue bis zu und einschließlich Hausnummern 47 bis 1 einschließlich der Straße Sierichstraße bis zu und einschließlich Hausnummer 4 jeweils einschließlich angrenzenden öffentlichen Grünanlagen bis zum Uferrand, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf der Straße Mühlenkamp im räumlichen Bereich zwischen Körnerstraße und Preystraße, Hausnummer 1 bis 21 und 2 bis 18, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf der Straße Harvestehuder Weg bis zu und einschließlich Hausnummern 1a bis 78b, wasserseitig, dortige öffentliche Grünflächen "Alstervorland" und "Eichenpark" inklusive der wasserseitigen Gehwege, auf der Straße Krugkoppelbrücke zwischen Einmündung Harvestehuder Weg und Einmündung Leinpfad, auf der Straße Alsterufer bis zu und einschließlich Hausnummer 1 bis zur Einmündung Alte Rabenstraße, jeweils einschließlich der öffentlichen Grünanlagen bis zum Uferrand, auf der Straße Kennedybrücke zwischen der Einmündung Alsterufer bis Einmündung Ferdinandstor, jeweils die wasserseitigen Gehwege inklusive der öffentlichen Grünanlagen bis zum Uferrand, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • im Bereich der Geh- und Wanderwege um die Binnenalster auf den Straßen Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm jeweils wasserseitig, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf der Straße Jungfernstieg von Hausnummer 1 bis 32 einschließlich dem Alsteranleger, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Öjendorfer Park, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Harburger Außenmühlenteich, begrenzt durch die Straßen B 75, Außenmühlendamm, Kapellenweg, Am Mühlenfeld, Freudenthalweg, Winsener Straße, Am Frankenberg, Langenbeker Weg, Marmstorfer Weg". Ausgenommen sind hierbei die Kleingartenvereine 735, 737, 738 und 739, das Privatgelände des Spaßbades "MidSommerland" sowie das südwestlich gelegene Schul- und Wohngebiet (zwischen Hölscherweg und Elfenwiese), sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • im Bereich der sogenannten Elbpromenade zwischen Niederbaumbrücke, Baumwall, Vorsetzen, Johannisbollwerk, Bei den St. Pauli-Landungsbrücken bis zur St. Pauli Hafenstraße einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage, den Brücken 1 bis 10 und der Überseebrücke, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Kleine Wallanlagen, abgegrenzt durch die Straßen Gorch – Fock – Wall, Jungiusstraße, Bei den Kirchhöfen, Holstenglacis und Sievekingplatz, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,
  • in der Parkanlage Große Wallanlagen, abgegrenzt durch die Straßen Holstenwall, Millerntordamm, Glacischaussee und Sievekingplatz, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,
  • in der Parkanlage Planten und Blomen, abgegrenzt durch die Straßen Gorch – Fock – Wall, Dammtordamm, Dag – Hammarskjöld – Platz, Tiergartenstraße, Karolinenstraße, St. Petersburger Straße und Jungiusstraße, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Antonipark (Park Fiction) einschließlich der Antonikehre (Bernhard-Nocht-Straße Hausnummer 1 – 3) sowie dem Schauermannspark (St. Pauli Hafenstraße Hausnummer 140 - Hausnummer 126 und gegenüber), sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 24.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Altonaer Balkon, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Fischers Park, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Stadtpark, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf dem Strandbereich Elbstrand, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • in der Parkanlage Jenischpark, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
  • auf den Straßen Strandweg im räumlichen Bereich von der Hausnummer 13 bis 99 sowie dem Falkentaler Weg, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr,
    auf der Straße Falkensteiner Ufer im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis 32, sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr.

Neben einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen ist eine Auflistung und kartografische Darstellung der betroffenen Gebiete online einzusehen. Unter https://www.hamburg.de/corona werden alle öffentlichen Plätze übersichtlich dargestellt.

Quelle: hamburg.de

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