Eltern haben Rechte

Ein Kind braucht seine Eltern, damit es ihm gutgeht. Eltern haben insofern Rechte und Pflichten. Der Staat unterstützt Eltern in vielfacher Form bei der Betreuung und Erziehung der Kinder. Mütter und Väter erhalten hier eine Übersicht über ihre Rechte als Eltern und die Hilfen, die ihnen zustehen.

© iStock.com/Rawpixel
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Eltern tragen gemeinsam Sorge

Ehepaare haben das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind oder ihre Kinder. Mütter von unehelichen Kindern haben das alleinige Sorgerecht. Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, können sich auf ein gemeinsames Sorgerecht verständigen. Sie geben dazu eine sog. Sorgeerklärung ab. Die Bezirksämter beurkunden dieses Dokument kostenfrei. Notare sind dazu auch berechtigt. Sie berechnen den Service. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch dann bestehen, wenn sich die Eltern dauerhaft trennen. Sind sich die Eltern in einem Punkt der Kindererziehung absolut uneinig, kann ein Familiengericht die Entscheidung dazu auch einem Elternteil allein übertragen. Ein Familiengericht kann die elterliche Sorge auf ein Elternteil übertragen, wenn es dem Wohl des Kindes dient oder wenn sich die (Ehe)Partner in diesem Punkt einig sind. Hierzu ist ein Antrag nötig.

Unterhalt für das Kind

Eltern sind zum Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet. Leben sie getrennt, zahlt Unterhalt nur derjenige, der die minderjährigen Kinder nicht bei sich im Haus oder in der Wohnung hat. Die Höhe der zu leistenden Zahlungen variiert.

Faktoren, die in die Berechnung mit einfließen, sind: Einkommen, Selbstbehalt und Kindergeld. In Hamburg gelten die Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Die "Düsseldorfer Tabelle" ist darin berücksichtigt. Der gesetzliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt:

  • 317,- Euro (0–5 Jahre),
  • 364,- Euro (6–11 Jahre) 
  • 426,- Euro (12–17 Jahre).
  • Für volljährige Kinder gelten Sonderregeln.

Die Bezirksämter beraten Alleinerziehende kostenfrei. Mütter und Väter mit geringem Einkommen können sich zudem bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle gegen geringe Gebühr beraten lassen. Auch Rechtsanwälte helfen weiter – gegen Honorar.

Elterngeld: So hilft der Staat

Berufstätige Mütter und Väter erhalten Elterngeld, wenn sie ihren Job vorrübergehend aufgeben oder einschränken, um ihr Kind nach der Geburt zu betreuen. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,- und höchstens 1.800 Euro. Es errechnet sich aus dem bisherigen Einkommen. Der Satz beläuft sich normalerweise auf 67 % des Nettoeinkommens, das entfällt. Sonderregelungen gelten für Geringverdiener, Familien mit Zwillingen/Drillingen und Familien mit besonders vielen Kindern. Das Elterngeld steht u. a. auch Selbstständigen, Studierende und Auszubildende zu. Wer das Kind des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartner betreut, obwohl es nicht sein eigenes ist, kann unter den selben Voraussetzungen ebenfalls Elterngeld bekommen. Anspruch auf Elterngeld besteht höchstens für zwölf Monate – innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Die Eltern können das Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zwei "Bonusmonate".

Was werdende Eltern wissen sollten

Wann beginnt der Mutterschutz? Ist man während der Elternzeit krankenversichert? Wie errechnet sich das Elterngeld? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten werdende Eltern, in der Worklife-Broschüre "Informationen für werdende Eltern in Hamburger Unternehmen" – und zwar in den vier Sprachen Türkisch, Russisch, Englisch und Deutsch. Auch für Unternehmen ist die 40-seitige Broschüre interessant, damit sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen können. Erklärt wird z .B., wie Kitagutscheine erhältlich sind und welche Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich ist.

Fragen werden unter Telefon 0 40/33 42 41-4 44 beantwortet. Broschüre "Informationen für werdende Eltern in Hamburger Unternehmen" downloaden.

Der Allgemeine Soziale Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) hat u. a. die Aufgabe, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen – auch im Interesse der Kinder. Infos und Beratungen zum Sorgerecht gehören z. B. dazu. Der ASD ist den Bezirksämtern angegliedert.

Checkliste: Nach der Geburt

Die Geburt des ersten Kindes ist eine riesige Freude und verändert das Leben. Und zu erledigen gibt es auch genug ... Mit der Geburts-Checkliste erhalten junge Eltern die wichtigsten Infos an die Hand, woran bei den Behördengängen alles zu denken ist. Welche Unterlagen und Dokumente werden für die Geburtsurkunde, das Kindergeld oder das Elterngeld benötig? Hier gibt es eine schöne Checkliste mit den To Do's nach der Geburt.

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