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Bürgerschaft erklärt Hamburg zum Corona-Hotspot

Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde am Mittwoch, 30. März 2022, mit Unterstützung der Linken angenommen. CDU, AfD und FDP stimmten dagegen. Mit der Hotspot-Regel soll die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel in Hamburg für die kommenden vier Wochen beibehalten werden.

Corona, © iStock.com/bet noire
Corona, © iStock.com/bet noire

79 Abgeordnete stimmten für den Antrag von SPD und Grünen, 19 dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Vor der namentlichen Abstimmung hatten sich die Abgeordneten eine emotionale Debatte geliefert.

CDU: Bundesregierung hat Länder im Stich gelassen

Die CDU sprach sich zwar angesichts hoher Infektionszahlen für weitere Corona-Maßnahmen aus, stimmte aber gegen den rot-grünen Antrag. Sie begründete ihren Sinneswandel und die Ablehnung des Antrags mit einer fehlenden rechtlich sicheren Grundlage für eine Hotspot-Regelung. Fraktionschef Dennis Thering warf der Ampel-Bundesregierung unter Olaf Scholz (SPD) vor, die Länder mit einem handwerklich schlecht gemachten Infektionsschutzgesetz "sträflich im Stich gelassen" zu haben.

"Für das Chaos, das ihre Bundesregierung anrichtet, wollen wir nicht in die Verantwortung genommen werden, das ist ihre Verantwortung, das ist die Verantwortung von Grünen und SPD." Er forderte den Senat auf, unverzüglich eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu ergreifen.

FDP und AfD kündigen Klagen an

AfD und FDP hatten bereits im Vorfeld Klagen gegen eine Hotspot-Regelung angekündigt. Alle drei Parteien sehen die rechtlichen Voraussetzungen dafür in der Stadt nicht erfüllt. Der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak nannte das Vorgehen der Regierungsparteien und der Linken einen "klaren Rechtsbruch".

"Diese Hotspot-Ausrufung wird keinen Bestand haben, wir ziehen vor Gericht und werden den illegalen Wahnsinn stoppen", kündigte er an. Ähnlich äußerte sich der FDP-Abgeordnete Sami Musa. Neben der vergleichsweise geringen Sieben-Tage-Inzidenz habe Hamburg auch die zweitniedrigste Hospitalisierungsrate unter den Bundesländern. Eine Überlastung sei nicht erkennbar.

Leonhard: "Wir brauchen diese Verlängerung jetzt"

SPD und Grüne verwiesen hingegen trotz laut Robert Koch-Institut bundesweit zweitniedrigster Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) verwies darauf, dass die Zahl der Krankenhauspatienten innerhalb von zwei Wochen um 70 % gestiegen sei. Zugleich steige der Krankenstand beim Klinikpersonal. Da helfe es auch nicht, "auf die Bundesregierung zu schimpfen" und auf ein Bundesratsverfahren zu hoffen. "Wir brauchen diese Verlängerung jetzt", sagte sie.

Grüne: Maskenpflicht kein großer Eingriff in Grundrechte

Die Grünen-Fraktionschefin Jennifer Jasberg konstatierte mit Blick auf CDU, AfD und FDP, wer die Maskenpflicht in der aktuellen Situation ablehne, "zeigt populistisches Verhalten und mindestens einen Mangel an Regierungsfähigkeit." Die Maskenpflicht habe im Gegensatz zu Kontaktbeschränkungen auch keine große Eingriffstiefe in Grundrechte. Insofern sei sie zuversichtlich, dass die Regelung auch vor Gericht standhalten werde.

"Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage"

In dem Beschluss von SPD und Grünen heißt es, "dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht." Laut dem von der Bundesregierung geänderten Infektionsschutzgesetz ist dies die Voraussetzung, um weitergehende Corona-Maßnahmen beizubehalten.

Neben der Maskenpflicht wird auch die 2G-Plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen beibehalten – getanzt werden darf unter 2G-Plus aber weiter maskenlos. In den Schulen soll die Maskenpflicht generell weiter gelten – allerdings sollen Schüler sowie Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag, 4. April 2022, im Unterricht abnehmen dürfen.

Neue Corona-Verordnung soll am 2. April 2022 in Kraft treten

Die Regelungen sollen laut Senat nun in eine neue Corona-Eindämmungsverordnung einfließen, die bis Ende der Woche erarbeitet werden und am Samstag, 2. April 2022, in Kraft treten soll. Eigentlich sind laut Infektionsschutzgesetz ab Sonntag Maskenpflichten in Deutschland nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen.

Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest.

Nachbarländer wollen Hotspot-Regel nicht nutzen

Hinter den Landesgrenzen fallen am 2. April 2022 fast alle Einschränkungen weg. Während Mecklenburg-Vorpommern die Hotspot-Regelung ebenfalls nutzen will, haben Niedersachsen und Schleswig-Holstein angekündigt, dies nicht zu tun. Mehrere Bundesländer erklärten, die Hotspot-Regelung lasse sich nicht rechtssicher anwenden.

Quelle: Norddeutscher Rundfunk

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