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2G Regel Hamburg: Hier gelten die neuen Corona-Optionen

Der Hamburger Senat hat mit der 2G-Regel eine neue Option für Betreiber von Gastronomie, Konzerthäusern und Co. geschaffen. Wenn nur Geimpfte und Genesene in den Innenraum gelassen werden, können (fast) alle Corona-Beschränkungen aufgehoben werden. Einige Veranstalter in Hamburg hatten sich bereits für die 2G-Option entschieden. Ab Samstag, 20. November 2021, gelten verpflichtende 2G-Regel für die Bereiche Gastronomie, Sport und körpernahe Dienstleistungen. Die neuen Regeln finden Sie hier.

Digitaler Impfpass, © iStock/Travel Wild
Digitaler Impfpass, © iStock/Travel Wild

Stand: Freitag, 19. November 2021. Ab Samstag, 20. November 2021, treten neue, verpflichtende 2G-Regeln in Kraft. Informationen finden Sie hier.

Geimpft oder Genesen? Immer mehr Hamburger Clubs, Restaurants, Bars und Konzerthäuser entscheiden sich für die 2G-Option.

Für sie gibt es dadurch viele Vorteile: Keine Sperrstunde, keine Maskenpflicht, keine Obergrenze und kein Alkoholverbot, wenn nur geimpfte und genesene Menschen die Räumlichkeiten betreten.

Gäste in Hamburger 2G-Betrieben müssen am Eingang einen digital verifizierbaren Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vorzeigen. Eine negative Corona-Test-Bescheinigung ist damit nicht mehr ausreichend.

Am einfachsten geht das für Geimpfte digital mit dem Grünen Pass oder der Corona-Warn-App. Nach der Registrierung per Luca-App (Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend) kann in dem Betrieb (fast) Normalbetrieb herrschen.

Die neue Corona-Verordnung soll so auch in vollen geschlossenen Räumen mit wenig Beschränkungen für ausreichenden Schutz vor einer Infektion mit Covid-19 sorgen. Indem nur Geimpfte zugelassen werden, soll die Anzahl der Corona-Patienten niedrig gehalten werden.

Auch bei sportlichen Wettkämpfen wie Fußball- oder Basketballspielen können sich die Betreiber für die 2G-Auflagen entscheiden und die Stadien wieder voll bis auf den letzten Platz besetzen.

Betriebe, die weiterhin das 3G-Modell anwenden, also auch negativ Getestete willkommen heißen, haben strengere Auflagen: Dort können Gäste nur an Sitzplätzen bedient werden. Weiterhin gelten Kapazitätsobergrenzen und eine Sperrstunde. Sobald Gäste von ihrem Sitzplatz aufstehen, müssen sie die Maskenpflicht beachten.

Die 2G-Option wird Betreibern von Gastronomie, Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen in Hamburg angeboten. Anbieter müssen sich beim Senat anmelden. Auch private Veranstaltungen (wie z.B. Hochzeiten) können mit der 2G-Option stattfinden. Private Feiern müssen nicht angemeldet werden.

Wichtig: Der rot-grüne Senat und Bürgermeister Peter Tschentscher hat den Hamburgern versichert, dass die 2G-Option auf alle Fälle eine Option bleiben soll und nicht verpflichtend wird.

Angebote, die von öffentlicher Hand betrieben werden, wie etwa der öffentliche Verkehr in Hamburg bleiben geöffnet für alle und können weiterhin unabhängig vom Impfstatus auch von ungeimpften Menschen in Anspruch genommen werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel nicht betroffen. Für sie gilt eine Ausnahmeregelung, sie dürfen auch ungeimpft 2G-Betriebe betreten. Für Ungeimpfte über 18 Jahren gelten laut Corona-Verordnung keine Ausnahmen bei den Corona-Einschränkungen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Einrichtungen in Hamburg, die sich für die 2G-Option entschieden haben (Liste ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit):

Kulturelle Einrichtungen:

  • Hamburgische Staatsoper
  • Elbphilharmonie und Laeiszhalle: Die meisten Konzerte finden weiterhin unter der 3G-Regel statt. Gekennzeichnete Abende auch mit 2G.
  • Kampnagel: Ähnlich wie bei der Elbphilharmonie gilt auch hier abhängig von der Veranstaltung die 2G- oder die 3G-Regelung.
  • Deutsches SchauSpielHaus: Einzelne Veranstaltungen 2G, meistens jedoch weiterhin 3G
  • Kinos in Hamburg: Das Passage Kino und das Savoy Kino wenden die 2G-Regel an.
  • Schmidt Theater/Schmidt's Tivoli/Schmidtchen: Die Schmidt Theater stellen ab Dienstag, 5. Oktober 2021, auf die 2G-Option um.
  • St. Pauli Theater: Die meisten Veranstaltungen finden weiterhin unter der 3G-Regel statt. Gekennzeichnete Veranstaltungen auch mit 2G.
  • Thalia Theater: ab 20. November 2021 gilt 2G
  • Bucerius Kunst Forum: 2G für die Ausstellungen, die Kasse im Bucerius Kunst Forum und der Book Shop sind von der 2G-Regelung ausgenommen
  • Kino: Savoy und Passage
  • Miniatur Wunderland: 3G im November, ab 1. Dezember 2021 Wechselmodell (Mo bis Do 3G, Fr bis So 2G)
  • Planetarium Hamburg: ab 1. November 2021 gilt 2G
  • Panik City: ab 20. November 2021 gilt 2G
  • Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MK&G): ab 20. November 2021 gilt 2G

Sportstätten:

Weihnachtsmärkte:

  • Winterdeck auf dem Spielbudenplatz
  • Santa Pauli – Hamburgs geilster Weihnachtsmarkt
  • Wandsbeker Winterzauber

Weitere Infos zu den Weihnachtsmärkten in Hamburg: Corona-Regeln, Öffnungszeiten und Co. findet ihr hier.

Hamburg hat als erstes Bundesland Ende August die neue Verordnung eingesetzt. Mittlerweile haben auch andere Bundesländer nachgezogen: Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg haben sich ebenfalls für ein 2G-Modell entschieden.

Andere Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen wollen weiterhin an den alten Corona-Maßnahmen festhalten und auch Nicht-Geimpfte mit entsprechendem Corona-Test zu öffentlichen Veranstaltungen zulassen.

Ungeimpfte dürfen ab September 2021 Testergebnisse (PCR-Test oder Antigen-Test), die vom Arbeitgeber kommen, nur mehr für berufliche Zwecke verwenden. Zum Eintritt in Kultureinrichtungen etc. muss ein Nachweis einer Teststation vorliegen.

Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie, die geltenden Einschränkungen und Corona-Auflagen in Hamburg und Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier.

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