Schutzimpfung: Beschäftigte des ÖPNV, Apotheken und Ehrenamtliche aus der Jugendverbandsarbeit

Weitere Personengruppen, die wichtige Aufgaben in der Stadt übernehmen und aufgrund ihrer Tätigkeit Kontakte nicht völlig vermeiden können, erhalten bevorzugt eine Schutzimpfung. Die Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung ist in Hamburg jedoch noch nicht vollständig aufgerufen. 

Impfung, © iStock.com/Remains
Impfung, © iStock.com/Remains

Ab Freitag, 7. Mai 2021, können zusätzlich Beschäftigte, die für öffentliche Verkehrsmittel oder in Apotheken tätig sind, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Berechtigt sind auch Ehrenamtliche, die Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche ermöglichen.

Im Einzelnen berechtigt sind nun Beschäftigte, die die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs sicherstellen sowie Fahrer von Taxen und MOIAs.

Berechtigt sind nun auch in besonders relevanter Position Beschäftigte von Apotheken (jew. berechtigt gem. §4, Zif. 5 ImpfVO) sowie in medizinischen Laboren (gem. § 4, Zif. 6 ImpfVO). Aufgerufen sind auch Jugendgruppenleiter und Ehrenamtliche, die Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche ermöglichen, indem sie bei den Freizeiten und Aktivitäten der Jugendverbände, insbesondere in den kommenden Sommerferien, mitwirken (gem. §4, Zif. 8 ImpfVO).

Angesichts der bevorstehenden Sommerferien und der seit langem bestehenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sollen diese Freizeitmaßnahmen so umfangreich wie möglich durchgeführt werden können. Dazu ist die Durchführung von Schutzimpfungen mit ausreichendem Zeitabstand vorher erforderlich, um den Impfschutz für den Zeitpunkt der Sommerfreizeiten zu gewährleisten.

Senatorin Dr. Leonhard: "Viele weitere Menschen erhalten den Zugang zu einer Schutzimpfung. Wir folgen der Priorisierung und rufen auch innerhalb der dritten Priorisierung einzelne Gruppen schrittweise nach Verfügbarkeit von Terminen auf, um jenen bevorzugt ein Impfangebot zu machen, die ihre Kontakte weniger gut reduzieren können. Wer unsere Busse und Bahnen fährt, hält Hamburg in Bewegung, kann das aber natürlich nicht aus dem Home-Office. Um im Sommer wenigstens einige Angebote für Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Zeit möglich zu machen, sind neben den bezahlten Mitarbeitern aus der Jugendhilfe ausdrücklich auch die Jugendgruppenleiter aufgerufen, die es jungen Menschen ermöglichen, eine gute Zeit zu haben. Sobald es uns nach weiteren Impfstofflieferungen möglich ist, wollen wir weitere Schritte gehen und auch nächste Personengruppen berechtigen."

Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Die Termine, die zur Buchung freigegeben sind, finden zeitnah statt, oft binnen weniger Tage. Über 20.000 neue Ersttermine werden kurzfristig für die nun hinzugekommenen Gruppen im Buchungstool freigeschaltet. Sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten, werden je nach Belieferungssituation weitere Termine eingestellt.

Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft. Für Beschäftigte aus ÖPNV und Apotheken und Laboren ist dafür eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers erforderlich. Ein Vordruck ist in Kürze online verfügbar.

Jugendgruppenleiter weisen ihre Berechtigung durch die staatlich anerkannte Jugendgruppenleiter-Card (JuLeiCa) eines Hamburger Trägers nach. Personen, die ehrenamtlich bei Freizeiten der Jugendverbände tätig sind und für die Durchführung benötigt werden, erhalten eine Bescheinigung, die durch die Verbände ausgestellt wird. Auch hierfür ist ein Vordruck in Kürze online verfügbar.

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Quelle: Sozialbehörde

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