Ärger am Hamburger Flughafen: So fordern Reisende ihre Rechte ein

In der heutigen Zeit gehört der Flugverkehr für immer mehr Leute zum gewohnten Alltag. Hierbei kann es beispielsweise um Geschäftsflüge, Familienbesuche oder auch um Urlaubsreisen gehen. Allerdings läuft auch beim Fliegen längst nicht immer alles reibungslos und gerade auch an einem großen Flughafen wie in Hamburg kommt es immer wieder etwa zu Problemen beim Boarding, Verspätungen oder auch Flugannullierungen.

Ein Passagier an einem Flughafen, der aus dem Fenster des Gates schaut
Ein Passagier an einem Flughafen, ©pexels.com/ClickerHappy

Für Reisende kommt es durch solche und viele andere Probleme immer wieder zu Unsicherheiten, Stress und nicht selten zu zusätzlichen Kosten. Viele Flugreisende wissen aber nicht, dass Fluggäste auch klare Rechte haben, die sie etwa bei bestimmten Verspätungen geltend machen können.

Wenn der gebuchte Flug nicht planmäßig verläuft

Flugausfälle oder auch Verspätungen nicht nur am Flughafen Hamburg können zahlreiche Ursachen haben. Zu nicht planmäßigen Flügen kann es zum Beispiel durch organisatorische Schwierigkeiten, schlechtes Wetter, technische Probleme oder durch Streiks kommen. Reisende sollten bei solchen auftretenden Situationen unbedingt die Ruhe bewahren und sich bestmöglich über die Situation und die eigene Lage informieren.

Wenn man beispielsweise von einer Verspätung betroffen ist, dann ist es auf jeden Fall ratsam, sich umgehend über eventuelle Ansprüche zu informieren. Informationen für eine Flugverspätung Entschädigung findet man bei MYFLYRIGHT und diese können hierbei einen ersten Überblick bieten und helfen, die Voraussetzungen für eine finanzielle Entschädigung richtig einzuschätzen. Grundsätzlich gilt beim Thema Flugverspätung übrigens je kürzer die Flugdistanz und je länger die Verspätung ist, desto eindeutiger sind allgemeine Ansprüche geregelt.

Die Fluggastrechte in der Europäischen Union im Überblick

In der Europäischen Union gibt es bezüglich der Fluggastrechte einheitliche Regelungen, die in der EU-Verordnung 261/2004 festgehalten sind. Diese Regelungen gelten, wenn es sich um Flüge einer europäischen Airline handelt oder auch wenn der Flug innerhalb der EU gestartet ist.

In Abhängigkeit vom Einzelfall können Reisende Anspruch auf diese Leistungen haben.

  • Betreuungsleistungen wie Getränke und Speisen
  • Hotelübernachtungen
  • Rückerstattung des Ticketpreises
  • Ersatzbeförderung
  • Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen oder längeren Verspätungen

Die Höhe einer möglichen Entschädigung hängt hierbei von der Flugdistanz ab und kann sich im Bereich von 250 Euro bis 600 Euro bewegen. In der Regel muss hierbei allerdings eine Verspätung von drei Stunden oder mehr vorliegen und es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Diese Schritte sollten Reisende unternehmen

Fällt ein Flug komplett aus oder auch bei verspäteten Flügen gilt es, unbedingt systematisch vorzugehen. Im ersten Schritt sollten betroffene Passagiere unbedingt alle wichtigen Informationen zusammentragen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Buchungsbestätigung
  • Boardingkarte
  • Informationen rund um Annullierung oder Verspätung
  • Quittungen für zusätzliche Kosten (z.B. Hotel oder Verpflegung)

Diese Unterlagen sind enorm wichtig, um später die eigenen Ansprüche korrekt geltend machen zu können. Darüber hinaus sollten betroffene Personen aber möglichst schon am Flughafen Kontakt zur entsprechenden Airline aufnehmen. Schließlich kommt es häufiger vor, dass Fluggesellschaften alternative Flüge oder andere Lösungen anbieten. Ist das der Fall, dann sollten sich Reisende alle Informationen von der Airline schriftlich geben lassen.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigungen

Zu berücksichtigen gilt aber auch, dass längst nicht jede Flugverspätung auch automatisch zu einer erhofften Entschädigung führt. Denn bei außergewöhnlichen Umständen gibt es in der Regel keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigungen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Politische Unruhen
  • Extreme Wetterbedingungen
  • Streiks
  • Sicherheitsrisiken

Liegen solche außergewöhnlichen Umstände vor, dann müssen Airlines keine Ausgleichszahlungen zahlen. Wobei die Fluggesellschaften aber trotzdem verpflichtet sind, sich weiter um ihre Passagiere zu kümmern. Im Einzelfall können eindeutige Abgrenzungen allerdings schwierig sein und aus diesem Grund macht es immer Sinn, die jeweilige Situation genau zu prüfen und sich als betroffene Person im Zweifel auch fachliche Unterstützung zu holen.

Eine gute Dokumentation und Geduld sind entscheidend

Häufig scheitern Ansprüche von betroffenen Fluggästen nicht, weil diese prinzipiell unberechtigt sind. Vielmehr gilt es die eigenen Ansprüche konsequent zu verfolgen, auch wenn die Airlines vielleicht Forderungen im ersten Schritt ablehnen oder manchmal auch zunächst einfach keine Reaktion zeigen.

Hier gilt es, die Ruhe zu bewahren und geduldig zu bleiben. Flugreisende sollten die eigenen Ansprüche immer schriftlich einreichen und hierbei auch gleich angemessene Fristen setzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man jegliche Kommunikation genau dokumentiert und stets auch Kopien von wichtigen Unterlagen aufbewahrt. Der Aufwand kann sich definitiv lohnen, weil man gerade bei teureren Flügen und längeren Verspätungen nicht unerhebliche Entschädigungsansprüche geltend machen kann.

Die Durchsetzung von Ansprüchen durch Digitalisierung vereinfachen

Die fortschreitende Digitalisierung sorgt auch im Bereich der Fluggastrechte für neue Möglichkeiten. Schließlich sind heute immer mehr Informationen automatisch online verfügbar und mögliche Ansprüche können immer öfter digital eingereicht werden. Dadurch haben es betroffene Flugreisende einfacher, die eigenen Rechte zu überprüfen und durchzusetzen. Wobei eine Abwicklung über spezialisierte Plattformen häufig noch einfacher funktioniert.