Mehr Schutz für Stint und Zander: Hamburg schließt Lücken im Fischereigesetz

Gute Nachrichten für Stint und Zander: die beiden in der Elbe heimischen Fischarten werden künftig in der Laichzeit besser geschützt. Der Hamburger Senat hat dazu Änderungen an der Durchführungsverordnung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes beschlossen.

Angler, © Pexels/Lumn
Angler, © Pexels/Lumn

Er zählt zu den prägenden Fischarten in der Elbe: der Stint. Künftig findet er in den Hamburger Gewässern auch mehr Ruhe zum Laichen. Denn durch die nun vom Senat beschlossenen Änderungen wird die Verwendung von sogenannten Senken im Laichzeitraum des Stintes untersagt.

Bisher war deren Einsatz erlaubt, um Anglern das Fangen von Köderfischen für den Eigenbedarf zu erlauben. Das führte aber dazu, dass diese Senken auch für Massenfänge von Stinten beim Laichen zum Einsatz kamen.

Während mit der Senatsentscheidung nun die Senken während des gesamten Laichzeitraums des Stintes tabu sind, können Angler die Fische für den Eigenbedarf weiterhin mit Handangeln fangen.

Michael Pollmann, Staatsrat für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: "Der Stint zählt zu den Leitfischarten in der Elbe. Sein Lebensraum wird leider durch eine Vielzahl von Faktoren beeinträchtigt. Dazu gehören auch unangemessene und illegale Fangmethoden."

"Mit den nun getroffenen Entscheidungen des Senats schränken wir derartige Praktiken ein, ebenso wie nicht angepasste Praktiken beim Fang des Zanders. So tragen wir dazu bei, die Lebensbedingungen für die Populationen von Stint und Zander in unseren Hamburger Gewässern zu verbessern und die Attraktivität des Lebensraums Elbe zu erhöhen.", erklärt Pollmann.

So wird künftig auch der Zander in der Laichzeit voraussichtlich seltener ins Netz gehen. Dafür hat der Senat den Einsatz sogenannter Zanderreusen untersagt. So war zwar bisher schon die Verwendung von Stellnetzen untersagt, um Zander auf ihren Laichplätzen zu schützen. Allerdings blieben Reusen erlaubt, wie sie insbesondere zur Aalfischerei im Frühjahr Verwendung finden.

Grund war, dass dabei in der Vergangenheit nur sehr selten Beifänge von Laichzandern beobachtet worden waren. In der Praxis aber zeigte sich, dass diese Regelung durch die Verwendung von Zanderreusen ausgehöhlt wurde. Diese Reusen haben einen großen Durchmesser und entsprechend hohe Leitnetze mit großen Maschen, um gezielt Zander zu fangen.

Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, begrenzt die nun geänderte Durchführungsverordnung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes den Durchmesser von Reusen auf die Größe üblicher Aalreusen.

Um außerdem umfangreichere Daten zu Population, Lebensräumen, Lebenszyklus des Stints in den Hamburger Gewässern zu erhalten, führt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit wissenschaftlicher Begleitung seit 2020 eine Stintstudie durch, deren Ergebnisse 2025 vorliegen sollen.

Sie soll das Wissen rund um den Leitfisch der Elbe erhöhen. Der Stint lebt im Mündungsbereich von Elbe und Weser in der Nordsee und kommt im Winter zum Laichen in die Flüsse. In der Elbe etwa finden sich Laichplätze bei Altengamme.

Quelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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