Facelift & Lidstraffung: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Ratgeber Gesundheit & Lebenshilfe
Facelifts und Lidstraffungen gehören in Deutschland zu den häufigsten ästhetischen Eingriffen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich beide Eingriffe hinsichtlich ihres Umfangs und nicht zuletzt auch mit Blick auf die Kosten unterscheiden. Wer sich ein jüngeres Äußeres wünscht, der sollte sich daher im Vorfeld gründlich informieren.

Das Facelift und die Lidstraffung stehen in Deutschland an der Spitze der Schönheits-OPs
Mit einem Anteil von etwa 18 Prozent sind Lidstraffungen die Nummer eins unter den Schönheitsoperationen in Deutschland. Auch das Facelift rangiert mit einem Anteil von etwa neun Prozent unter den ersten Fünf. Insbesondere bei Lidstraffungen ist innerhalb der letzten Jahre ein starker Anstieg der Eingriffe zu verzeichnen.
Die meisten Patientinnen und Patienten investieren dabei ganz bewusst in Eingriffe mit langanhaltendem Effekt. Während minimalinvasive Behandlungen schneller durchgeführt werden können, verspricht ein chirurgisches Facelift eine deutlich längere Haltbarkeit.
Wie schauen die durchschnittlichen Kosten für ein gutes Facelift in Deutschland aus?
Bei einem Facelift handelt es sich um eine vollständige Gesichtsstraffung, die in der Regel stationär und unter Vollnarkose durchgeführt wird. Da der Umfang eines solchen Eingriffs je nach individuellen Vorstellungen und Notwendigkeiten deutlich variiert, gibt es auch bezüglich der potenziellen Kosten eine große Preisspanne.
Sogenannte Miniliftings beginnen bei etwa 4.000 Euro, während ein umfassendes Facelifting, das auch die Straffung von Hals und Stirn miteinbezieht, bis zu 18.000 Euro kosten kann.
Bei einem klassischen Facelift müssen Interessierte hingegen mit Kosten in Höhe von 7.000 Euro bis 12.000 Euro rechnen. Etwaige Kosten beinhalten üblicherweise Anästhesie, Klinikaufenthalt sowie Vor- und Nachsorge.
Preise für Lidstraffungen: Die durchschnittlichen Kosten für die Ober- und Unterlidstraffung im Vergleich
Eine Lidstraffung ist im Vergleich weniger aufwändig als ein Facelift, was sich auch in den möglichen Kosten bemerkbar macht. So liegen die Preise für eine Oberlidstraffung durchschnittlich zwischen 1.500 Euro und 2.900 Euro.
Bei der etwas komplexeren Unterlidstraffung können hingegen Kosten von bis zu 4.000 Euro anfallen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich daher, Ober- und Unterlidstraffung gleichzeitig durchführen zu lassen und die Gesamtkosten somit auf 3.000 Euro bis 6.000 Euro zu senken.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich die Preise für entsprechende Eingriffe je nach Region, Klinikstandard und der gewählten Operationsmethode unterscheiden. So zeigt sich, dass die Kosten in Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg oftmals höher als in ländlichen Gebieten sind.
Das Facelift und die Lidstraffung: Die Kostenfaktoren im Überblick
Die Kosten für Eingriffe wie das Facelift oder die Lidstraffung lassen sich pauschal nicht eingrenzen, da sie von einer Vielzahl an Faktoren abhängig sind. Wesentlich tragen folgende Faktoren zum finalen Preis des chirurgischen Eingriffs bei:
- Art und Umfang der Operation
- Standort und Ausstattung der Klinik
- Anästhesieform
- Dauer des Klinikaufenthalts
Der zusammengefasste Kostenvergleich: Die wesentlichen Unterschiede zwischen Facelift und Lidstraffung
Grundsätzlich lässt sich final festhalten, dass beide Eingriffe der Gesichtsverjüngung dienen, diese jedoch in unterschiedlichem Umfang erfolgt. Während die häufigsten Facelifting-Methoden zwischen 4.000 Euro und 18.000 Euro kosten, sind Augenlidstraffungen (Blepharoplastik) mit Preisen zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro günstiger.
Da sich sowohl die Kosten als auch die Art und die Resultate der Eingriffe unterscheiden, raten Mediziner prinzipiell dazu, eine Entscheidung erst nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem erfahrenen plastischen Chirurgen zu führen.
Das gewünschte Facelift und die gewünschte Lidstraffung: Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Facelift und einer Lidstraffung um ästhetische Eingriffe, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Eine Ausnahme kann jedoch dann bestehen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn stark ausgeprägte Schlupflider das Sichtfeld beeinträchtigen. In solchen Fällen ist ein Antrag bei der Krankenkasse möglich, allerdings sollte dieser gut begründet und durch ein ärztliches Gutachten unterstützt werden.