Schnee in Hamburg: Wer muss Gehwege räumen?
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Hamburg versinkt im Schnee – und die Räumpflicht für Gehwege sorgt aktuell für viele Fragen. Hier erfahrt ihr, wer wann und wie den Bürgersteig sicher machen muss und was euch droht, wenn ihr eure Pflichten vernachlässigt.
Was ist aktuell das Problem in Hamburg?
Seit Tagen erlebt Hamburg massive Schneefälle und Temperaturen um den Gefrierpunkt. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist mit 728 Einsatzkräften und 360 Fahrzeugen pausenlos im Einsatz, um die Hauptstraßen und zentrale Radwege frei zu halten. Trotzdem sammeln sich durch das Räumen große Schneemengen an den Straßenrändern, da der Schnee nicht sofort abtransportiert werden kann.
Wer ist für welche Flächen zuständig?
Die Stadt übernimmt die Hauptverkehrsstraßen, wichtige Radwege, Fußgängerüberwege und Bushaltestellen. Anlieger sind jedoch für die Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Auch wenn ein Grünstreifen oder Graben dazwischen liegt, bleibt die Räumpflicht bestehen. So bleibt Hamburg für alle sicher und zugänglich.
Was übernimmt die Stadtreinigung Hamburg?
Die SRH kümmert sich um:
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Verkehrswichtige Fahrbahnen und Buslinienstrecken
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Zentrale Radwege
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Fußgängerüberwege und Bushaltestellen
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Gehwegstrecken ohne Anlieger, etwa auf Brücken
Hier sorgt die SRH für freie Fahrt und sichere Querungen – rund um die Uhr und mit großem Einsatz.
Wofür müssen Anlieger sorgen?
Ihr seid verpflichtet, die Gehwege vor euren Grundstücken in einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen und zu streuen. Auch Eckbereiche, Zugänge zu Ampeln sowie Treppen müssen frei und sicher sein. In verkehrsberuhigten Zonen muss auf jeder Seite ein Streifen für Fußgänger geräumt werden. Selbst Gullys und Straßenrinnen dürfen nicht vergessen werden – sonst kann Tauwasser nicht abfließen.
Wichtige Aufgaben für Anlieger:
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Gehwege (mind. 1 Meter breit) räumen und streuen
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Eckgrundstücke bis zur Bordsteinkante sichern
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Zugänge zu Ampeln und Überwegen freihalten
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Treppen komplett räumen und streuen
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Gullys und Straßenrinnen eisfrei halten
Welche Regeln gelten für das Räumen?
Gehwege müssen werktags bis 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr frei sein. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und im Schadensfall sogar zivilrechtliche Haftung. Die bezirklichen Wegewarte kontrollieren regelmäßig. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, muss die Pflicht nicht selbst erfüllen, sondern für Ersatz sorgen.
Warum ist die Räumpflicht so wichtig?
Ein geräumter Gehweg ist echte Solidarität mit allen, die zu Fuß unterwegs sind – egal ob mit Kinderwagen, Rollator oder Gehstock. Unfälle durch glatte Wege können schwerwiegende Folgen haben. Durch das gemeinsame Engagement bleibt Hamburg auch im Winter für alle erreichbar.
Was ist beim Streuen zu beachten?
Tausalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten! Ihr müsst stattdessen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt nutzen, um die Rutschgefahr zu minimieren. So schützt ihr nicht nur eure Mitmenschen, sondern auch die Umwelt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Wer seine Räumpflicht nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Neben hohen Bußgeldern kann es bei Unfällen zu Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen kommen. Die Stadt kann zudem auf Kosten der Anlieger räumen lassen. Daher gilt: Pflichten ernst nehmen und vorbeugen!
Wo gibt es weitere Infos?
Ausführliche Hinweise, Tipps und rechtliche Details findet ihr im offiziellen Flyer der Stadtreinigung Hamburg:
Winterdienst in Hamburg (PDF)
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