Personen mit besonderen Vorerkrankungen zur Schutzimpfung aufgerufen

Personen, bei denen aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung besteht, können neben der Schutzimpfung in Arztpraxen seit Montag, 17. Mai 2021, auch einen Termin im Impfzentrum vereinbaren. Damit wird eine weitere Teilgruppe der dritten Priorisierungsgruppe aufgerufen.

Impfung, © iStock.com/Remains
Impfung, © iStock.com/Remains

Zusätzlich aufgerufen sind daher nun Personen mit einer der folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30). Diese Festlegung ist in der Impfverordnung des Bundes (§4, Zif. 2) verankert.

Bislang waren bereits Personen nach einer Organtransplantation, mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen sowie Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z. B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung aufgerufen.

Eine Schutzimpfung konnten auch Personen erhalten, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Die Termine können seit Montag, 17. Mai 2021, gebucht werden. Senatorin Dr. Leonhard: "Menschen, die von einer Infektion stärker betroffen sein könnten, weil sie gesundheitlich vorbelastet sind, sollen bevorzugt ein Impfangebot erhalten. Wir rufen sie daher nun mit erhöhter Priorität auf. Indem wir in der Priorisierung weiter voranschreiten, schützen wir damit die Menschen, für die eine Erkrankung besonders schwerwiegend wäre. Ohne Priorisierung könnten wir diese Schwerpunkte nicht setzen."

Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter 116117. Über 10.000 neue Ersttermine werden kurzfristig für die nun hinzugekommene Gruppe im Buchungstool freigeschaltet. Sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten, werden je nach Belieferungssituation weitere Termine eingestellt.

Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft. Dafür müssen keine medizinischen Befunde vorgelegt werden, sondern eine ärztliche Bescheinigung, in der lediglich attestiert wird, dass die betreffende Person aus medizinischer Sicht der Prioritätsgruppe 2 bzw. 3 zuzuordnen ist. Dieses Formular erhalten Patientinnen und Patienten bei ihrer Arztpraxis.

Weitere Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Quelle: Sozialbehörde

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