Nächtlicher HVV-Regelbetrieb wird wieder aufgenommen

Die pandemiebedingt in den vergangenen Wochen weitgehend ausgesetzten Nachtfahrten im HVV werden in der Nacht vom Mittwoch, 12. Mai 2021, zum Donnerstag, 13. Mai 2021, wieder regulär aufgenommen. Das alternative Nachtfahr-Angebot durch Taxis, MOIA und ioki Hamburg wird verlängert und endet am 16. Mai 2021.

U-Bahn bei Nacht, © pixabay.com/fsHH
U-Bahn bei Nacht, © pixabay.com/fsHH

Der HVV nimmt in der Nacht von 12. Mai 2021 auf 13. Mai 2021 seinen nächtlichen Regelverkehr wieder auf. Damit verkehren dann wieder die Nachtlinienbusse, das heißt alle 600er-Busse in der Zeit zwischen 0.30 Uhr und 4.30 Uhr. Gleiches gilt für die Busse der Ganztagslinien.

Auch der Nachtbetrieb der S- und U-Bahnen in den Nächten von Freitag auf Sonnabend und Sonnabend auf Sonntag geht wieder in den Regelbetrieb über. 

Der HVV und die Verkehrsunternehmen werden auf ihren jeweiligen Informationskanälen im Detail informieren.

Bis zur Wiederaufnahme des regulären Nachtverkehrs durch den HVV am 13. Mai 2021 und um den Übergang in den Regelbetrieb zu unterstützen sowie zu flankieren, wird das alternative Nachtfahrangebot durch Taxis, MOIA und ioki Hamburg bis zum 16. Mai 2021 verlängert und danach eingestellt. Es galt zunächst bis zum 9. Mai 2021.

Menschen, die aus beruflichen Gründen oder anderen wichtigen Gründen bis zur Wiederaufnahme des nächtlichen Regelbetriebs im HVV auf einen nächtlichen ÖPNV-Service angewiesen sind, stehen also weiterhin Fahrzeuge der bereits heute in der Grundversorgung tätigen Unternehmen des Taxigewerbes und weitere Fahrzeuge der On-Demand-Anbieter MOIA (im gesamten Stadtgebiet) sowie ioki Hamburg zwischen von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu Sonderkonditionen zur Verfügung.

Alle Personen, die ein gültiges HVV Ticket für die Fahrtstrecke haben, fahren ohne zusätzliche Kosten mit MOIA oder ioki Hamburg. Fahrgäste ohne HVV Ticket werden von MOIA und ioki Hamburg nicht befördert. Die Buchung erfolgt über die Apps der jeweiligen Anbieter.

Im Taxi gelten für alle, die ein HVV-Ticket für die Fahrstrecke haben, pauschale Preise von 4 Euro (bis 8 Kilometer) beziehungsweise 8 Euro (über 8 Kilometer). Für Fahrgäste ohne HVV-Ticket bleibt es beim geltenden Taxentarif. Alle Fahrzeuge werden in der gewohnten Weise über Apps oder Telefon bei den Taxenvermittlern gebucht.

Auch für die Beförderung von Menschen mit Rollstühlen steht ein Taxi-Angebot in der Zeit des weitgehend eingeschränkten HVV-Nachtverkehrs zur Verfügung. Menschen, die ein entsprechendes Angebot benötigen, können es bei folgenden Anbietern buchen:

Voraussetzung für die Nutzung aller Ersatzdienste ist während der Geltungszeiten der Ausgangsbeschränkungen, dass es sich um Fahrten für Zwecke handelt, die in der aktuellen Eindämmungsverordnung als gewichtig und unabweisbar definiert wurden.

Dazu gehören

  1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
  2. die Berufsausübung im Sinne des Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats im Sinne von § 4 Nummer 3, einschließlich der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien
  3. die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  4. die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
  5. die Begleitung Sterbender
  6. die Versorgung von Tieren oder
  7. ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke

Quelle: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

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