Hamburg verschärft noch einmal Maskenpflicht

Angesichts steigender Corona-Neuinfektionen und dem vermehrten Auftreten von Virus-Mutanten wird Hamburg die Maskenpflicht weiter verschärfen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zum Wochenende hin an allen Hamburger Orten, an denen die Abstände nicht eingehalten werden können, Masken getragen werden müssen.

Coronavirus, © iStock.com/Antonio Guillem
Coronavirus, © iStock.com/Antonio Guillem

Das habe der rot-grüne Senat nach intensiver Diskussion beschlossen. Die Maskenpflicht solle insbesondere für Orte wie Stadtpark, Jungfernstieg, Landungsbrücken, rund um die Alster oder an der Elbe sowie für Erwachsene auch auf den Spielplätzen gelten.

Lockerungen – wie eine vielfach geforderte und auch vom Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) unterstützte vorzeitige Öffnung der Blumenläden und Gartencenter – habe der rot-grüne Senat nicht beschlossen. "Das Ergebnis ist, dass die Gartencenter, Baumärkte und so weiter in Hamburg bis auf weiteres geschlossen bleiben." Angesichts der bereits erfolgten oder kurz bevorstehenden Öffnungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sehe man aber eine "Unwucht", sagte Schweitzer. "Wir können das aber nicht verantworten. Wenn andere Landesregierungen das verantworten können, dann tragen sie dafür die Verantwortung. So ist das in Deutschland."

Westhagemann betonte, dass man sich beim Bund einsetzen wolle für eine Entschädigung der Anbieter verderblicher Saisonwaren, die von den anhaltenden Schließungen betroffen seien. Laut Gartenbauverband sind die Hamburger Gartenbaubetriebe bisher nicht in der Überbrückungshilfe erfasst.

Die Verschärfung der Maskenpflicht sei auch eine Folge des vergangenen Wochenendes, an dem sich bei gutem Wetter vielerorts in Hamburg Menschen ohne Masken und den nötigen Abstand eingefunden hätten, sagte Schweitzer. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung werde zeitnah vorgenommnen, so dass die Maskenpflicht allerspätestens am kommenden Wochenende greife – und dann beispielsweise auch für Jogger an der Alster gelte. Er kündigte auch Schwerpunktkontrollen der Polizei an.

Unterdessen wird die von Bund und Ländern beschlossene vorgezogene Corona-Schutzimpfung für Grundschullehrer und Kitapersonal in Hamburg noch etwas auf sich warten lassen. Wann der Impfaufruf erfolgen könne, sei noch nicht genau zu sagen, sagte Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Voraussetzung sei die ausreichende Verfügbarkeit des Impfstoffs. "Insofern wird das erst in den kommenden Wochen beginnen und sich dann über viele Wochen hinziehen."

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag darauf verständigt, dass sich Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kitas früher impfen lassen können als bisher geplant. In Hamburg kommen Helfrich zufolge zwischen 40.000 und 60.000 Menschen dafür infrage.

Mit einer Impfquote von 4,6 Prozent bei den Erstimpfungen bestätigte Hamburg laut Robert Koch-Institut auch am Dienstag gemeinsam mit Thüringen seinen Spitzenplatz unter den Bundesländern. Bei den Zweitimpfungen lag die Quote bei 2,5 Prozent. Insgesamt wurden in der Hansestadt bisher laut RKI 131.581 Impfdosen verabreicht.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen stieg in Hamburg derweil um 161. Das sind zwar 58 weniger als am Montag, aber 10 mehr als am Dienstag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche - stieg von 70,9 auf 71,4. Am Dienstag vor einer Woche hatte dieser Wert noch bei 67,1 gelegen.

Schweitzer zufolge haben die Verdachtsfälle auf Virusmutationen in den vergangenen Tagen auf zuletzt 311 Fälle stark zugenommen. "Auch bei uns werden es mehr Fälle und wir rechnen damit, dass es noch viel mehr geben wird." Bislang wurde die britische Variante des Coronavirus in Hamburg in elf Fällen nachgewiesen, die südafrikanische zwei Mal, die brasilianische noch gar nicht.

In Hamburger Krankenhäusern wurden nach Angaben der Behörde mit Stand Montag 310 Covid-19-Kranke behandelt. Laut dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin lagen am Dienstag 85 Corona-Patienten auf Intensivstationen, 12 mehr als am Vortag. Die Zahl der Corona-Toten stieg nach Angaben des Robert Koch-Instituts um einen auf 1224.

Vorherige Anpassungen der Maskenpflicht

Seit dem 22. Januar 2021 galt in Hamburg schon eine erweiterte Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren. In öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, in Pflegeeinrichtungen, bei Gesundheitsbehandlungen, bei Gottesdiensten und im Arbeitsumfeld müssen seitdem medizinische Masken getragen werden. Das können entweder die einfachen OP-Masken oder FFP2-Masken sein. 

Eine allgemeine Maskenpflicht gilt auch an besonderen öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer auf Sitzplätzen) sowie in gastronomischen Betrieben. Gesichtsvisiere werden nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt. 

Maskenpflicht für anwesende Personen besteht zu bestimmten Zeiten an besonderen öffentlichen Plätzen. Diese sind unter https://www.hamburg.de/coronavirus/ übersichtlich auf einer Karte dargestellt. Die Beschränkungen setzen gezielt dort an, wo es nach Erkenntnissen der Polizei vermehrt zu Menschenansammlungen kommt Mit einer entsprechenden Beschilderung an den jeweiligen Orten wird über die Maskenpflicht vor Ort informiert. Mit diesen zeitlichen und örtlichen Einschränkungen soll eine großflächige ganztägige Maskenpflicht für die Hamburgerinnen und Hamburger vermieden werden.

In Gebäuden, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg und den ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts genutzt werden (öffentliche Gebäude), gilt in den für den Publikumsverkehr geöffneten Bereichen für anwesende Personen eine Maskenpflicht.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist mit einem Bußgeld von 80,- Euro zu rechnen. Das Bußgeld bei Angabe fehlerhafter Kontaktdaten beträgt 150,- Euro. 

Die aktualisierte Rechtsverordnung steht online unter https://www.hamburg.de/verordnung/ zur Verfügung. 

Quelle: hamburg.de & Sozialbehörde

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