Beschäftigte aus Jugendhilfe und Schulen können Impftermine vereinbaren

Alle Personen aus der ersten und zweiten Prioritätsgruppe sind bereits berechtigt, einen Impftermin zu vereinbaren. Ab heute sind zusätzlich erste Gruppen aus der dritten Priorität aufgerufen: Alle Beschäftigten aus dem Bereich der Jugendhilfe sowie die Schulbeschäftigten und Lehrer auch der weiterführenden Schulen können nun eine Schutzimpfung erhalten.

Impfung, © DoroT Schenk/Pixabay
Impfung, © DoroT Schenk/Pixabay

Zusätzlich aufgerufen werden damit die Personen, die unter § 4 (1) Nr. 8 der Impfverordnung des Bundes fallen. Diese legt die Grundlage für die Berechtigung fest. Es handelt sich um Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind.

Schulbehörde schickt Impfaufruf an die Schulen

Ab sofort können sich auch die Lehrkräfte und Beschäftigten der weiterführenden und berufsbildenden Hamburger Schulen impfen lassen. Die Schulbehörde hat jetzt allen Hamburger Schulen einen Aufruf zur Impfung für das Personal an den weiterführenden Schulen und den berufsbildenden Schulen geschickt. Bislang durften sich lediglich die Lehrkräfte und Beschäftigten der Grundschulen und Sonderschulen impfen lassen. 

Nach den bereits bislang impfberechtigten Lehrkräften und Schulbeschäftigten der Grundschulen, Sonderschulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren kommen jetzt auch alle anderen Schulen zum Zug. Betroffen sind 84 Stadtteilschulen, 73 Gymnasien und 55 Berufsbildende Schulen (staatlich und privat).

Schulsenator Ties Rabe: "Ich freue mich, dass in Hamburg jetzt gemäß der Impfverordnung des Bundes ab sofort auch alle an den Hamburger Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen tätigen Lehrkräfte und Beschäftigten Impftermine vereinbaren können. Das Personal der weiterführenden und berufsbildenden Schulen gehört zur Prioritäten-Gruppe 3 mit 'erhöhter Priorität' und wird nun als eine der ersten aufgeführten Personengruppe zur Impfung aufgerufen. Damit möchten wir auch deutlich machen, wie wichtig der Einsatz der Schulbeschäftigten an Hamburgs weiterführenden und berufsbildenden Schulen ist und wie sehr dieser geschätzt wird."

Maßgeblich für die Impfreihenfolge ist die rechtsverbindliche Impfverordnung der Bundesregierung. Nach dieser bundeseinheitlichen Impfverordnung wurden in Kategorie zwei zunächst die Beschäftigten an Kitas sowie Grund- und Sonderschulen geimpft, Beschäftigte an weiterführenden und berufsbildenden Schulen wurden von der Bundesregierung hingegen in Kategorie drei nachrangig eingeordnet.

Grund dafür war die Annahme, dass gerade jüngere Schüler häufig die Abstände nicht einhalten können. Die unterschiedliche Einordnung hatte unter den Schulbeschäftigten zu erheblicher Kritik geführt. Einzelne wenige Bundesländer hatten daraufhin eigene Impfpriorisierungen vorgenommen.

Hamburg hat sich wie die große Mehrheit der Bundesländer jedoch nach der rechtlich verbindlichen Bundesvorgabe gerichtet. Aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen können jetzt dennoch die Lehrkräfte und Beschäftigten der weiterführenden Schulen auf der Grundlage der Bundesimpfverordnung geimpft werden.

Um den Schulen das Verfahren zu erleichtern, hat die Schulbehörde den Schulen Listen mit den berechtigten Personengruppen sowie Formulare mit den nötigen Arbeitgeberbescheinigungen zur Verfügung gestellt. Die Terminvereinbarung ist ab dem 26. April 2021 möglich und kann telefonisch über die Hotline 116 117 oder online über https://www.impfterminservice.de/impftermine erfolgen. Dabei werden ein Erst- und ein Zweittermin im Abstand von etwa 6 bis 12 Wochen für die Impfung vereinbart.

Für die aktuelle Woche sind noch mehrere Tausend Termine verfügbar. Gebuchte Termine finden kurzfristig, noch im Laufe dieser Woche, statt. Je nach Liefersituation werden laufend weitere Termine zur Buchung freigegeben.

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)

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