Nicht mehr aktuell!

Hamburg setzt ersten Öffnungsschritt um

Private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen unterliegen keiner Begrenzung mehr. Das Alkoholverkaufsverbot sowie die Sperrstunde in der Gastronomie entfallen. Die neuen Regelungen der Eindämmungsverordnung treten am Samstag, 19. Februar, in Kraft.

FFP2 Maske, © pixabay.com/Hermann
FFP2 Maske, © pixabay.com/Hermann

Auf Grundlage der fachlichen Einschätzungen und Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung können einige Schutzmaßnahmen nun entfallen. Dazu hatten die Regierungschefinnen und -chefs aus Bund und Ländern entsprechende Beschlüsse gefasst.

Geimpfte und genesene Personen können sich nun wieder im privaten Zusammenhang ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl treffen. Die entsprechenden Beschränkungen (§ 4a) entfallen.

In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde, die Innen- und Außengastronomie kann nach 23.00 Uhr geöffnet bleiben und auch Alkohol darf konsumiert werden (§ 15).

Die bei der MPK vereinbarte Abschaffung von 2G im Einzelhandel ist in Hamburg bereits umgesetzt worden. Die Flächenbegrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter entfällt für den essentiellen Einzelhandel (Supermärkte, Drogerien etc.).

Weiterhin entfällt das Alkoholverkaufsverbot ab 22.00 Uhr (§ 13 Abs. 5). Es bleibt aber dabei, dass keine offenen Getränke zum Mitnehmen verkauft werden dürfen.

Zudem entfallen Beschränkungen für öffentliche und private Spielplätze (§ 20 Abs. 8).

In Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden Anpassungen an den Anforderungen an Schutzkonzepte vorgenommen (§ 31 Abs. 2), insbesondere müssen die Besuchspersonen und -zeiträume nicht mehr dokumentiert werden.

In geschlossenen Räumen von Museen, Gedenkstätten, Archiven, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks (§ 18 Abs. 2) entfällt das 2G-Zugangsmodell, wie bereits im Einzelhandel. Es wird ersetzt durch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren (ab 6 Jahren ist eine medizinische Maske vorgeschrieben).

Die Verordnung gilt ab dem Samstag, 19. Februar 2022, und steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.

Weitere Öffnungsschritte sollen in Umsetzung des MPK-Beschlusses bundesweit zum 4. März 2022 erfolgen.

Quelle: Sozialbehörde

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