Kleingarten: So klappt's mit der eigenen Laube

Einen eigenen Schrebergarten besitzen – für viele Hamburger ist das inzwischen ein großer Traum. Bis vor wenigen Jahren war es überhaupt kein Problem, ein Fleckchen Grün mit Laube zu finden. Kleingartenkolonien hatten eher ein Nachwuchsproblem. Der Grund: Vielen galt die Vereinsmeierei der "Laubenpieper" als zu spießig. Heute dagegen braucht man viel Geduld, um einen der rund 34.500 Kleingärten zu ergattern. Aber wie kommt man an einen der raren Plätze?

Kleingarten, © hamburg-magazin.de
Kleingarten, © hamburg-magazin.de

Die große Mehrzahl der Kleingartenvereine ist Mitglied im Dachverband der Kleingartenvereine, dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. Auf dessen Online-Präsenz stehen immer wieder freie Plätze; dazu findet man dort auch gleich die richtigen Ansprechpartner und Adressen der Kolonien. Ein kleiner Teil der Hamburger Kleingärten wird von der Bahn-Landwirtschaft verwaltet und ist nicht im Landesbund organisiert. In Kleinanzeigen, Wochenblättern oder speziellen Facebook-Gruppen werden ebenfalls immer wieder Plätze ausgelobt.

Am besten ist es jedoch, wenn man jemanden kennt, der jemanden kennt: An den Schwarzen Brettern der Vereinsheime werden häufig freie Parzellen bekannt gegeben. Außerdem macht es Sinn, in den Satzungen der Vereine nachzulesen, welche gemeinschaftlichen Aufgaben auf einen Pächter zukommen – und zu welchem Zweck der Garten genutzt werden darf oder soll. So ist es nicht unüblich, dass ein bestimmter Anteil an Nutzpflanzen vorgeschrieben ist.

Der ursprüngliche Grundgedanke der Selbstversorgung mit ausschließlich gärtnerischer Nutzung hat sich allerdings in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt. Vielmehr steht heute die naturnahe Erholung in der Freizeit an erster Stelle. Allerdings sind Kleingärten keine Wochenendhausgebiete. Damit das so bleibt und Kleingärten sich nicht zu Baugebieten entwickeln, gibt es generelle Vorschriften zur zulässigen kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen. Darunter fallen auch die Größe der Laube und deren Ausstattung. Das Bundeskleingartengesetz besagt, dass eine Laube eine einfache Ausstattung haben muss und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Gegen eine Übernachtung auf dem Sofa oder im Zelt ist nichts einzuwenden.

Hat es mit der Parzelle geklappt, soll vielleicht ein neues Häuschen gebaut werden. Auch hierfür gibt es Vorgaben. Bei allen allgemeinen Fragen hilft das Hamburger Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie.

Ortsinformationen

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.
Fuhlsbüttler Straße 790
22337 Hamburg - Ohlsdorf
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