Auffrischungsimpfung gegen Corona: Für wen sie in Frage kommt

Die Ständige Impfkommission hat eine Empfehlung vorgelegt, nach der Menschen im Alter von mindestens 70 Jahren sowie in bestimmten Einrichtungen oder Tätigkeiten eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus erhalten sollen. Diese werden grundsätzlich in den Arztpraxen verabreicht.

Auffrischungsimpfung gegen Corona, © Doro T. Schenk/Pixabay.com
Auffrischungsimpfung gegen Corona, © Doro T. Schenk/Pixabay.com

Eine Auffrischungsimpfung wird demnach im Einzelnen empfohlen für

  • alle Personen im Alter von ≥ 70 Jahren,
  • alle Bewohner bzw. Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen,
  • Pflegepersonal und andere, die direkten Kontakt mit den Gepflegten haben, in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt.

Für Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, kann durch eine erneute Impfung eine Optimierung des Schutzes erfolgen.

Für die Auffrischungsimpfungen ist in allen Fällen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty, Spikevax) der Hersteller Biontech oder Moderna empfohlen. Nur für Comirnaty liegt allerdings derzeit auch eine Zulassung vor, sodass die Auffrischungsimpfungen derzeit ausschließlich mit diesem Impfstoff erfolgen. Die Impfung kann bei Erstimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung verabreicht werden.

Die Optimierung nach der J&J-Impfung erfolgt frühestens vier Wochen später. Weil dieser zeitliche Abstand einzuhalten ist, muss immer der Nachweis über die Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) mitgebracht werden.

Die Auffrischungsimpfungen, die von dieser Empfehlung der Ständigen Impfkommission abgedeckt sind, werden auch durch die städtischen Impfteams im Rahmen der offenen Impfangebote im ganzen Stadtgebiet sowie in den teilnehmenden Krankenhäusern (Terminvereinbarung online) durchgeführt.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: "Wer sich schon um seine Corona-Schutzimpfung gekümmert hat, geht gut geschützt in den Winter. Allen, die sich bislang noch nicht entschieden haben, bieten wir weiterhin eine Beratung und eine Schutzimpfung an. Die Impfteams der Stadt sind seit zehn Monaten für Sie im Einsatz, und werden auch in den kommenden Wochen jeden Tag weitere Impfungen durchführen. Mit den Auffrischungsimpfungen können sich jene schützen, die möglichen Ansteckungen wegen ihrer Arbeit besonders ausgesetzt sind, und die Älteren, bei denen eine Erkrankung möglicherweise besonders schwer verlaufen könnte. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch!"

Ich bin über 70 Jahre alt und lebe zu Hause. Wo kann ich eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Arztpraxis. Dort werden Sie beraten, ob eine Auffrischungsimpfung individuell für Sie in Frage kommt, und die Impfung kann dort direkt durchgeführt werden. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Auffrischungsimpfung für alle Personen, die mindestens 70 Jahre alt sind und deren Grundimmunisierung vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen worden ist.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie ein dezentrales Impfangebot der Stadt Hamburg aufsuchen. Dafür können Sie telefonisch unter (040) 428 28 4000 einen Termin in einem der teilnehmenden Krankenhäuser vereinbaren oder ohne Terminvereinbarung zu einem der unter www.hamburg.de/impfstationen gelisteten Angebote erscheinen.

Ich lebe in einer Pflegeinrichtung in Hamburg. Wie erhalte ich eine Auffrischungsimpfung?

Alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen wird eine Auffrischungsimpfung angeboten. Dazu müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Die mobilen Impfteams der Stadt Hamburg werden bis zum 27. Dezember 2021vor Ort in allen Einrichtungen der stationären Pflege ein solches Angebot machen. In einigen Einrichtungen führen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte diese Impfung, ebenfalls vor Ort, durch.

Ich arbeite im medizinischen Bereich oder der Pflege und habe täglich mit Patientinnen und Patienten zu tun. Kommt eine Auffrischungsimpfung für mich in Betracht?

Ja. Menschen, die in Pflegeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind und direkten Kontakt zu älteren Menschen, Patienten und sonstigen vulnerablen Gruppen haben, können bereits jetzt eine Auffrischungsimpfung erhalten. Voraussetzung ist, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und die Grundimmunisierung gegen COVID-19 vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen wurde.

Sie können Ihre Auffrischungsimpfung möglicherweise direkt am Tätigkeitsort erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Impfung im Regelsystem der niedergelassenen Arztpraxen zu erhalten oder alternativ ein dezentrales Angebot der Stadt Hamburg aufzusuchen. Wichtig: Bitte bringen Sie zu Nachweiszwecken einen eindeutigen Tätigkeitsbeleg, also beispielsweise einen Arbeitsvertrag oder einen Arbeitgebernachweis mit.

Meine Covid-Schutzimpfung liegt länger als sechs Monate zurück. Ich gehöre aber nicht zu einer der Gruppen, für die eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird. Kann ich auf Wunsch dennoch eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundsätzlich nicht. Die STIKO empfiehlt die Auffrischungsimpfung für Sie derzeit noch nicht, da der Grad Ihrer Immunisierung noch als ausreichend hoch angesehen wird. Im Rahmen der städtischen Impfangebote können Sie daher keine Auffrischungsimpfung erhalten.

Wenn Sie sich dennoch bereits jetzt für die Auffrischungsimpfung interessieren oder davon ausgehen, dass bei Ihnen medizinische Gründe vorliegen, sollten Sie das Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten suchen.

Ich bin durch eine einmalige Impfung mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden. Kann ich eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Durch eine Einmalimpfung von Johnson&Johnson gelten Sie auch weiterhin als vollständig geimpft und verfügen über einen guten Immunisierungsgrad. Ihr Impfschutz kann optimiert werden, indem Sie eine weitere Dosis eines anderen Impfstoffes erhalten. Daher wird empfohlen, dass Sie eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen. Dies kommt frühestens vier Wochen nach der Grundimmunisierung mit der ersten Impfdosis in Frage. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Arztpraxis.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie ein dezentrales Impfangebot der Stadt Hamburg aufsuchen.

Quelle: Sozialbehörde

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