Bußgeldkatalog zum Konsumcannabisgesetz

Die Hamburger Innenbehörde hat einen Bußgeldkatalog zum Konsumcannabisgesetz veröffentlicht. Es drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen das neue Gesetz.

Cannabis-Pflanze, © Alissa De Leva / pixabay.de
Cannabis-Pflanze, © Alissa De Leva / pixabay.de

Eigener Bußgeldkatalog für Hamburg

Trotz erheblicher Bedenken und Kritik seitens der Sicherheitsbehörden in den Ländern ist zum 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz (KCanG) des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Nachdem erkennbar war, dass es trotz der bundesgesetzlichen Regelung der Ordnungswidrigkeitentatbestände im KCanG keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geben wird, hat die Behörde für Inneres und Sport einen eigenen Bußgeldkatalog für Hamburg erarbeitet, der am 8. Mai 2024 in Kraft tritt.

Hohe Geldstrafen drohen

Die hohen Geldstrafen sollen dabei eine abschreckende Wirkung entfalten, um insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche zu unterbinden und diese zu schützen. Empfindliche Geldbußen von 100 Euro bis zu 30.000 Euro sind je nach Ordnungswidrigkeitentatbestand möglich.

Wer in Hamburg vor Kindern und Jugendlichen Cannabis konsumiert, dem droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. In Schulen oder auf Spielplätzen sowie deren Sichtweise droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Gleiches gilt Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Noch nicht enthalten sind Verstöße gegen die Vorschriften zu Anbauvereinigungen, die erst zum 1.7.2024 in Kraft treten.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Innensenator Andy Grote: "Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabisgesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können. Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist. Wir müssen jetzt damit umgehen und wollen mit unserem Bußgeldkatalog zumindest dafür sorgen, dass die noch geltenden Einschränkungen eingehalten werden und Verstöße zu spürbaren Sanktionen führen. Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis haben."

Sanktionen im Überblick

Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung 500 – 1.000 Euro
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis innerhalb der Wohnung 500 – 1.000 Euro
Besitz von Cannabis im militärischen Bereich 500 – 1.000 Euro
Anbau von Cannabis im militärischen Bereich 750 – 1.250 Euro
Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken 100 – 30.000 Euro
Cannabiskonsum vor Minderjährigen 1.000 Euro
Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (100 Meter Luftlinie) 500 Euro
Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7:00 – 20:00 Uhr 500 Euro
Nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung 500 – 750 Euro

Quelle: Behörde für Inneres und Sport

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