Sozialwohnungen – Wohnen wird immer teurer

Die Mieten steigen ebenso wie die Nebenkosten für Wasser, Wärme und Strom. Wohnen kann teuer sein. Hamburger mit niedrigem Einkommen werden daher vom Staat unterstützt. Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung? Wer bekommt Wohngeld oder einen Lastenzuschuss?
Geld vom Staat, © iStock.com/Stadtratte
Geld vom Staat, © iStock.com/Stadtratte
Die Mieten steigen ebenso wie die Nebenkosten für Wasser, Wärme und Strom. Wohnen kann teuer sein. Hamburger mit niedrigem Einkommen werden daher vom Staat unterstützt. Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung? Wer bekommt Wohngeld oder einen Lastenzuschuss?

Wohnen zu günstiger Miete

Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, benötigt einen sogenannten Wohnungsberechtigungsschein (§-5-Schein oder §-6-Schein). Der Antrag ist in einem der sieben Hamburger Bezirksämter zu stellen. Ausgestellt wird der Schein nur für Menschen mit geringem Einkommen. Die Berechnung erfolgt stets individuell. Es gibt auch einen Dringlichkeitsschein, der eine Wohnraumvermittlung beinhalten kann. Voraussetzung für die Ausstellung dieses Scheins: Der Antragsteller muss seit mindestens drei Jahren seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben.

Weitere Infos über den Telefonischen Hamburg Service, Telefon 0 40/4 28 28-0.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gibt ein Merkblatt mit einer Auswahl von Vermietern heraus, die auch Sozialwohnungen anbieten. Das sollten Sie dabei haben:

  • Antrag auf Wohnberechtigungsbescheinigung (ausgefüllt)
  • für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung
  • Personalausweis/Pass für alle Personen, die zum Haushalt gehören
  • ggf. Heiratsurkunde, aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • evtl. sind jeweils weitere Unterlagen erforderlich:
    z. B. ärztliches Attest, Schwangerschaftsbescheinigung, Mietvertrag.
    Möglichst vorher telefonisch klären.

Wohnungsbau – öffentlich gefördert

Sozialwohnungen: Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, unterliegen einer Belegungs- und Preisbindung. Dieser Status kann sich ändern, wenn die Gelder zurückgezahlt sind oder nicht mehr gewährt werden. Wenn diese Sozialbindung endet, ist damit zu rechnen, dass der Mietbetrag steigt. Das Mietverhältnis ist davon meist nicht berührt.

Der Mieterverein zu Hamburg bietet zu diesem Thema das Merkblatt "Die Sozialbindung meiner Wohnung endet – Was bedeutet das?" an. Außerdem gibt er Tipps zur meist gar nicht so einfachen Wohnungssuche in Hamburg. www.mieterverein-hamburg.de

Ortsinformationen

Bezirksamt Altona
Platz der Republik 1
22765 Hamburg - Altona-Altstadt

Weitere Ortsinformationen

Bezirksamt Bergedorf
Wentorfer Straße 38
21029 Hamburg - Bergedorf
Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg - Harvestehude
Bezirksamt Harburg
Harburger Rathausplatz 1
21073 Hamburg - Harburg
Bezirksamt Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg - Marienthal
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Klosterwall 8
20095 Hamburg - Altstadt
Weitere Empfehlungen