Kaskoversicherung auch für Fahrräder?

Romy Schmidt, Schadenexpertin bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf: Das Fahrrad zählt zum beweglichen Teil des Hausrats und ist somit im Rahmen der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und andere Schäden versichert.
Angeschlossenes Fahrrad, © Markus Spiske/Unsplash.com
Angeschlossenes Fahrrad, © Markus Spiske/Unsplash.com
"Der Schutz greift im Normalfall aber nur, wenn sich das Zweirad tatsächlich in der Wohnung, einem verschlossenen Keller oder einer Garage befindet und noch dazu abgesperrt ist", hebt Romy Schmidt hervor. Mithilfe einer sogenannten Fahrradklausel kann die Hausratversicherung allerdings erweitert werden – dann ist das Rad auch außerhalb der eigenen vier Wände gegen Diebstahl geschützt.

"Wer im Alltag viel mit dem Fahrrad unterwegs ist oder ein sehr teures Modell fährt, dem bietet eine Kaskoversicherung zusätzlichen Schutz", so die Schadenexpertin. Neben Sturzschäden und Vandalismus ist dann auch der Diebstahl einzelner Teile abgedeckt. Letzteres wird vor allem bei den immer beliebteren E-Bikes relevant, denn: Langfinger klauen oftmals nicht das gesamte Rad, sondern montieren lediglich den teuren Akku ab.

Die Versicherungssumme ist begrenzt und variiert von Anbieter zu Anbieter. "Außerdem unterscheiden sich Versicherungstarife darin, ob sie den Neuwert oder nur den Zeitwert des Fahrrads erstatten", erklärt Romy Schmidt.

Quelle: IDEAL Versicherung
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