Stadtreinigung Hamburg flext Fahrradstellplätze frei

Ab dem 3. Juni 2024 startet in Hamburg eine konzertierte Aktion zur Entfernung von Altfahrrädern aus dem öffentlichen Raum. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird gemeinsam mit den Bezirksämtern hunderte Fahrradleichen einsammeln und entsorgen.

Fahrradschrott abflexen, © Stadtreinigung Hamburg
Fahrradschrott abflexen, © Stadtreinigung Hamburg

Zunächst beginnt die Aktion im Bezirk Altona, wo Mitarbeitende des Fachamts Management des öffentlichen Raumes und des Ordnungswidrigkeitenmanagements die Schrotträder ausfindig gemacht haben. Diese werden mindestens 14 Tage vor der Entfernung mit einem roten Hinweiszettel markiert, um Besitzer auf die bevorstehende Entsorgung aufmerksam zu machen.

Am 3. Juni 2024 geht es dann los: Die markierten Räder werden von den Mitarbeitenden des Bezirksamtes Altona zusammen mit der SRH mit Trennschleifern abgeflext und auf einen Klein-LKW verladen. Nach und nach werden dann auch in den anderen Bezirken Hamburgs die Altfahrräder eingesammelt.

Doch nicht alle Räder landen direkt im Schrott. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft bringt die SRH reparaturfähige Exemplare in ihre Fahrradwerkstatt auf dem Recyclinghof Brandstücken 36 in Osdorf. Dort werden die Räder, die überwiegend von den Recyclinghöfen stammen, aufgearbeitet und anschließend in den SRH-Gebrauchtwarenkaufhäusern STILBRUCH zum Verkauf angeboten. So bekommen die Fahrräder eine zweite Chance und können weiterhin genutzt werden.

Mit dieser großangelegten Aktion möchte die Stadt Hamburg nicht nur für mehr Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Durch die fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung der Altfahrräder werden Ressourcen geschont und der Stadtraum von Schrott befreit.

Die Bürger Hamburgs können die Aktion unterstützen, indem sie selbst darauf achten, nicht mehr genutzte Fahrräder ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu spenden, anstatt sie im öffentlichen Raum zu "entsorgen". Gemeinsam kann so ein wichtiger Schritt für eine sauberere und nachhaltigere Stadt getan werden.

Das Verfahren:

Stellen Polizei oder Mitarbeiter der Bezirksämter fest, dass ein Fahrrad offensichtlich schon lange an einer Stelle steht, die Verkehrssicherheit gefährdet oder selbst verkehrsuntauglich ist, kennzeichnen sie das Rad mit einem leuchtend roten Aufkleber, auf dem eine Frist vermerkt ist. Mindestens 14 Tage lang haben die Eigentümer die Möglichkeit, das Rad zu entfernen. Es reicht dabei nicht, den roten Aufkleber abzureißen.

Nach Ablauf der Frist kommt der Verkehrssicherungsdienst der SRH und entsorgt das gekennzeichnete Fahrrad im Auftrag der Polizei oder des Bezirksamtes. Bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann auch eine Verschrottung innerhalb von 24 Stunden angeordnet werden.

Quelle: Stadtreinigung Hamburg

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