Die Stadt greift durch bei den ausufernden wilden Wassersportgerätehalden!

Die Kanäle und die Außenalster in Hamburg-Nord gehören zu den beliebtesten Spots für Wassersport. Doch wild abgestellte Kanus, Kajaks und SUPs belasten die Uferbereiche massiv. Sie schaden der Natur, behindern die Wildvögel und stören das Stadtbild. Jetzt greift der Bezirk durch: Ab Mai 2026 gilt ein Lagerverbot in vier besonders betroffenen Grünanlagen!

Verschiedene Wassersportgeräte wild am Uferrand abgeladen
Wilde Bootshalden an den Ufern der Alster und Fleete, © Redaktion hamburg-magazin.de

Wo dürft ihr eure Boote nicht mehr lagern?

Das neue Verbot betrifft vier konkrete Standorte in Hamburg-Nord. Am Barmbeker Stichkanal, am Eppendorfer Mühlenteich, am Goldbekkanal und am Kuhmühlenteich ist das Abstellen von Wassersportgeräten ab sofort untersagt. Hinweisschilder vor Ort machen euch auf die neue Regelung aufmerksam. Bis Ende Juni habt ihr Zeit, eure Ausrüstung zu entfernen.

Was passiert mit zurückgelassenen Geräten?

Nach Ablauf der Frist räumt der Bezirk konsequent auf. Nicht mehr nutzbare Boote und Boards werden umweltgerecht entsorgt, alle anderen zentral eingelagert. Die Herausgabe erfolgt gegen eine Gebühr. Wer sein Equipment zurückhaben möchte, muss also zahlen. Die Maßnahme soll Ordnung schaffen und die Uferbereiche dauerhaft schützen.

Warum ist diese Regelung so wichtig?

Die wild gelagerten Wassersportgeräte sind mehr als ein optisches Problem. Sie verhindern das Wachstum von Uferpflanzen und versperren Tieren ihren natürlichen Lebensraum, insbesondere den Brutraum von Wasservögeln. Senatorin Katharina Fegebank betont: "Das schadet der Natur und Tierwelt, behindert die Pflege der Pflanzen und sieht auch einfach nicht gut aus." Auch Olaf Nieß vom Schwanenwesen Hamburg hebt hervor, dass Tiere und Pflanzen wieder ungestört siedeln können, sobald die Ufer frei sind.

Wie wurde die neue Regelung umgesetzt?

Der Bezirk Hamburg-Nord hat für jeden betroffenen Bereich eine eigene Allgemeinverfügung erlassen. Diese behördliche Anordnung richtet sich an alle Wassersportler, ohne sie namentlich zu nennen. Sie berücksichtigt Naturschutz-, Wasser-, Grünanlagen- und Wegerecht und schafft so eine rechtssichere Grundlage. Bezirksamtsleiterin Dr. Bettina Schomburg erklärt: "Mit den neuen Allgemeinverfügungen schützen wir die Uferbereiche und sorgen für mehr Ordnung in unseren Grünanlagen."

Was bedeutet das für euch als Wassersportler?

Ihr könnt weiterhin die Kanäle und die Außenalster zum Paddeln nutzen – nur das dauerhafte Lagern eurer Ausrüstung direkt am Ufer ist verboten. Plant also voraus und organisiert euch einen sicheren Lagerplatz außerhalb der Grünanlagen. So genießt ihr den Sommer auf dem Wasser, ohne Ärger mit dem Bezirk zu riskieren. Die Natur dankt es euch.

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Quelle:  Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft