Die wichtigste Aufgabe des Betriebsarztes ist die Verhütung von Berufskrankheiten und Verkehrsmedizin, Betriebsmedizin Anlage 5, Anlage 6, Arbeitsmedizin, Berufsgenossenschaft, Betriebsarzt, Betriebsmedizin, Eignungsuntersuchung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisverordnung, Fahrtauglichkeitsprüfung, Führerschein, Führerschein Klasse C, Führerschein Klasse D, G20, G21, G25, G29, G37, G39, G40, G41, G42, Gefährdungsbeurteilung, Verlängerung, Gesundheitschutz, Gesundheitsförderung, Hamburg, LKW, Personenbeförderungsschein, Prävention, Reaktionstest, Sehtest, Taxischein, Unfallverhütung, Untersuchung, Verkehrsmedizin, Vorsorgeuntersuchung, § 11, Wiedereingliederung
arbeitsbedingten Erkrankungen. Bitte bedenken Sie: Die rechtliche Verantwortung für den
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz trägt der Arbeitgeber, der dabei sowohl
berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. Deshalb möchte
ich Sie bei der Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern unterstützen. Auch für Sie als Taxi- u.
Lkw-Fahrer führe ich alle relevanten Untersuchungen durch. Ich freue mich auf unsere
Zusammenarbeit.
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