Praxisräume mieten – endlich eine eigene Praxis
Ratgeber Wirtschaft
Jeder, der sich für ein Psychologiestudium interessiert, gerade Psychologie studiert oder schon fertiger Psychotherapeut ist, denkt darüber nach, wie es wäre, eine eigene Praxis zu eröffnen. Spätestens, wenn die Pläne konkret werden, macht man sich Gedanken darüber, was man für die Praxiseröffnung alles braucht und vor allem wo man sich niederlassen möchte.

Praxisgründung als Psychotherapeut:in – das gibt es zu beachten
Das Vorhaben ist mit allerlei organisatorischen Arbeiten, Anschaffungen und Kosten verbunden. Wir zeigen, was auf Psychotherapeut:innen, die eine eigene Praxis eröffnen möchten, zukommt.
Praxisneugründung oder Praxisübernahme
Zunächst einmal kann eine Praxiseröffnung auf zweierlei Grundlagen erfolgen. Zum einen gibt es den Prozess der Neugründung einer Praxis. Das heißt, es entsteht eine neue Praxis, wo vorher noch keine war.
Dann gibt es noch die Möglichkeit der Übernahme einer bereits bestehenden Praxis. Das geschieht zum Beispiel, wenn ein/e Psychotherapeut:in ihre Praxis aufgibt, weil er/sie in Rente geht. Im besten Fall muss die Praxis dann nicht geschlossen werden, sondern wird von einem/r Nachfolger:in übernommen.
Beides hat Vor- und Nachteile, die Übernahme einer Praxis ist aber mit deutlich weniger Aufwand verbunden, zudem kann man im bestenfalls den Patientenstamm des Vorgängers/der Vorgängerin übernehmen.
Dafür hat man bei einer Neueröffnung noch alle Hebel in der Hand und kann alles nach seinen Vorstellungen umsetzen. Außerdem muss die Praxisadresse auf jeden Fall zu den eigenen Bedürfnissen passen.
Praxisgründung im Bereich Psychotherapie
Wer über die Eröffnung oder Übernahme einer psychologischen Praxis nachdenkt, benötigt in jedem Fall die Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Mit der Approbation erfüllt man dann auch gleich die Voraussetzung, um eine Privatpraxis für Psychotherapie zu gründen.
Obendrein muss man sich entscheiden, ob man über die gesetzlichen Krankenkassen versicherte Patienten behandelt, also als Vertragspsychotherapeut arbeitet. In diesem Fall muss man sich in das Arztregister des eigenen Wohnsitzes eintragen lassen als auch eine Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.
Leider werden vielerorts keine Vertragstherapeuten mehr zugelassen, obwohl der Bedarf aufgrund der steigenden Anzahl von Menschen mit psychischen Problemen so hoch ist wie noch nie.
Dennoch können Psychotherapeut:innen mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. So können gesetzlich Versicherte etwa bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, insofern ein paar wichtige Bedingungen erfüllt sind.
Gestaltung einer psychotherapeutischen Praxis
Psychotherapeut:innen widmen der Gestaltung ihrer Praxisräume mit großer Sicherheit ein besonderes Augenmerk. Schließlich sollen sich Patienten hier öffnen und es werden Gespräche über intime Dinge geführt. Umso wichtiger ist ein Wohlfühlambiente.
Wer die passenden Praxisräume mieten möchte, kann dies mit Kollegen und anderen psychotherapeutischen Beratern tun, um Kosten zu sparen. Eine andere Möglichkeit ist es, die Räume nur tageweise anzumieten.
Manche Psychotherapeut:innen bauen sich auch zu Hause eine Praxis aus. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass die Satzung der Psychotherapeutenkammer besagt, dass die Räumlichkeiten, in denen man seinen Beruf ausübt, vom privaten Lebensbereich getrennt sein müssen.
Die Gestaltung der Praxis im Einzelnen hängt natürlich davon ab, wie viele Räume einem zur Verfügung stehen. Das A und O ist der Therapieraum, indem die Behandlungen stattfinden. In den Therapieraum gehören Sessel oder Stühle, eventuell eine Couch, ein Beistelltisch sowie ein Schreibtisch und Bürostuhl. Auch dazu gehören Regale, Schränke, Flipcharts und Weiteres. Eine dezente Dekoration und warme Farben sorgen dafür, dass sich die Patient:innen wohlfühlen.
Ebenso wichtig wie der Therapieraum ist der Wartebereich. Hier sollen es die Patient:innen bequem haben, während sie auf ihre Behandlung warten. Selbstverständlich sollte auch ein Zugang zu einer Toilette vorhanden sein. Der Wartebereich ist mit folgendem ausgestattet:
- Stühle oder Sessel,
- kleine Tische,
- Garderobe,
- Zeitungsständer sowie
- Ablage für Informationen usw.
Wer mit Kollegen in der Praxis zusammenarbeitet, kann sich noch einen Pausenraum und/oder eine Teeküche einrichten.