Nicht mehr aktuell!

Die Züge rollen wieder: Wiedereröffnung Miniatur Wunderland

Seit Monaten hatte das Miniatur Wunderland aufgrund der Covid-19-Pandemie geschlossen. Jetzt steht aber fest: Die größte Modelleisenbahn der Welt wird am 27. Mai 2021 endlich wieder öffnen – selbstverständlich unter Corona-Bedingungen.

© Miniatur Wunderland Hamburg
© Miniatur Wunderland Hamburg

Bereits im Lockdown 2020 haben dutzende Wunderländer an einer Lösung getüftelt, wie es gelingen kann die Ausstellungsfläche für die Gäste sicher zu machen, ohne dass das Besuchserlebnis darunter leiden muss. Herausgekommen ist ein kreatives System für die Einhaltung von Abstandsregeln – die sogenannte Wunderland Straßenverkehrs-Ordnung (WuStVO). Dafür musste ein eigens kreiertes, kilometerlanges Straßensystem auf den Boden geklebt werden.

5 Kilometer verschiedenfarbiges Klebeband, 500 Meter Großfolie und über 600 Verkehrsschilder sorgen für ein spielerisches Einhalten der wichtigen und ernsten Regeln. Mit Einbahnstraßen, geregelten Sackgassen, Kreisverkehren, Bahnübergängen und vielen anderen Dingen, die im echten Leben auf gelernte Weise für den richtigen Abstand sorgen.

Vor dem Wunderland liegt aber noch ein sehr langer Weg. Auch durch die Öffnung mit verringerter Kapazität wird die beliebte Modelleisenbahn nicht genügend Einnahmen generieren, um auch nur annähernd die Kosten für einen Minimalbetrieb zu decken.

Wunderland-Besuch in Zeiten von Covid-19:

  • Der Gästedurchlauf wurde drastisch reduziert, so dass es deutlich leerer im Wunderland sein wird.
  • Mit Betreten des Wunderlandes tritt die Wunderland-Straßenverordnung (WuStVO) in Kraft. Sie hilft den Besuchern und Mitarbeitern auf charmantem Wege beim wichtigen Abstandhalten.
  • Bis auf Weiteres führt die WuStVO die Gäste als Rundgang durch das Wunderland
  • Maskenpflicht: Während des Besuches müssen alle Besucher (ab 7 Jahre) eine medizinische Maske tragen.
  • Testnachweis: Für einen Besuch benötigen alle ab 6 Jahren einen negativen Corona-Test (Schnelltest aus einem zugelassenen Testzentrum/Teststelle nicht älter als 12 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) oder alternativ einen Impfnachweis (EU zugelassener Impfstoff, letzte Impfung mindestens 14 Tage her) oder einen Genensenennachweis (positiver PCR-Test, mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt).
  • Führungen sind aktuell nicht möglich. Garderobe darf nicht abgegeben werden.

Alle Informationen zum Besuch im Wunderland sowie die Ticketreservierung sind unter www.miniatur-wunderland.de zu finden.

Quelle: Miniatur Wunderland

Weitere Empfehlungen