Bußgeldstelle Hamburg

Als Sie Ihren Führerschein gemacht haben, haben Sie sicherlich schon einmal etwas von der sogenannten "Bußgeldstelle" gehört. Diese Behörde kümmert sich um alle Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche von Personen begangen wurden.

Führerschein, © Andreas Breitling/Pixabay.com
Führerschein, © Andreas Breitling/Pixabay.com

Die Aufgaben dieser Behörde sind vielfältig und komplex. Die Bußgeldstelle gibt es in jedem Bundesland. Allerdings wird diese auch in eine sogenannte "Zentrale Bußgeldstelle" und "Normale Bußgeldstelle" gegliedert. Beide Stellen sind für Bußgelder und deren Bußgeldbescheide zuständig. Auf Ihrem Bescheid finden Sie die Stelle, welche für Ihre Belange zuständig ist. Es gibt einige Bundesländer, für die bei jeder Art der Bußgelder die sogenannte Zentrale Bußgeldstelle zuständig ist.

Ist die Bußgeldstelle eine Verwaltungsbehörde?

Die Bußgeldstelle ist von der Bundesrepublik Deutschland geregelt und handelt auf deren festgelegten Gesetze. Aufgrund dessen handelt es sich dabei um ein öffentliches Organ und hat somit auch staatliche Gewalt. Die Bußgeldstelle ist eine ausführende Gewalt.

In Deutschland ist die Ausführung des Bußgeldverfahrens in weiten Teilen den Ländern überlassen. Jedoch hat diesen Bereich auch ein Teil der Länder ausgekoppelt und wurde an die Kommunen übertragen. Die Bußgeldstelle setzt somit das ihm zugesprochene Recht anhand der Gesetze um und sorgt damit für die großmögliche Sicherheit.

Einige regeln die Aufgaben der Bußgeldstelle dezentral und kommunal. Ein Bußgeldverfahren ist komplex. Viele Verkehrsteilnehmer haben noch nie mit dieser Stelle zu tun gehabt. Diese kennen die Behörde lediglich am Briefkopf.

Welches Gesetz ist für das Verhängen von Bußgeldern zuständig?

In Deutschland ist das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz OWiG) die Basis, um Strafen für begangene Ordnungswidrigkeiten zu verhängen. Darin sind zudem alle Behörden aufgeführt, die sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten befassen. Dort ist ebenfalls festgelegt, dass sich die Zentrale Bußgeldstelle in der Regel mit der Bearbeitung dieser Delikte befasst.

Wenn es in einem Bundesland die Zentrale Bußgeldstelle nicht gibt, wird dies an die entsprechende Bezirks- oder Landkreisbehörde weitergegeben. Es können auch mehrere Bußgeldstellen betroffen sein, die sich mit den Bescheiden befassen, wenn Sie beispielsweise in mehreren Landkreisen ein Vergehen begangen haben. Sollte die Ordnungswidrigkeit zudem mit einer Straftat verbunden sein, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Tipp: In einigen Bundesländern sind auch die entsprechenden Ordnungsämter für solche Aufgaben zuständig und bei Fragen müssen Sie sich an die Behörde wenden. Dies ist aber auf dem Bußgeldbescheid vermerkt.

Welche Aufgaben hat eine Bußgeldstelle?

Bei einer Ordnungswidrigkeit arbeiten Bußgeldstelle und Polizei zusammen. Die Bußgeldstelle meldet der zuständigen Polizeidienststelle den Fall und diese ermitteln dann zu dem begangenen Delikt. Die Bußgeldstelle eröffnet ein Bußgeldverfahren, ebenso wie die Erstellung dieser Bescheide.

Sollte ein Auto abgeschleppt werden, weil sein Fahrer falsch geparkt hat, gehört die Verwahrung des Fahrzeugs ebenso zu den Aufgaben der Bußgeldstelle wie die Verwahrung des Führerscheins, sollte ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten das ausgesprochene Bußgeld in Raten zahlen, ist dafür ebenfalls die Bußgeldstelle zuständig. Bei dieser Behörde werden die gezahlten und offenen Bußgelder bearbeitet.

Zusammengefasst ist eine Bußgeldstelle für diese Aufgaben zuständig:

  • Polizeidienststelle: Um einen Bußgeldbescheid auszustellen, wird vorab die Polizei informiert. Bußgeldstelle und Polizei arbeiten in diesem Fall immer eng zusammen. Die Polizei befragt Zeugen, wenn es welche geben sollte, stimmen sich mit Betroffenen ab, damit diese in ihre Akten einsehen können und leiten an die Bußgeldstelle Ergebnisse von Messungen beim Blitzen weiter.
  • Bearbeiten von Einsprüchen: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Seitens der Bußgeldstelle wird dies dann geprüft und entschieden, ob Ihrem Einspruch recht gegeben wird oder nicht.
  • Fahrerlaubnisentzüge: Die Bußgeldstelle überwacht auch die Einhaltung eines ausgesprochenen Fahrverbots. Auch dauerhafte Fahrerlaubnisentzüge werden hier bearbeitet. Wenn die Zeit des Verbots vergangen ist, gibt die Bußgeldstelle die eingezogenen Führerscheine auch wieder an die Inhaber zurück.
  • Geldeingang: Werden Bußgelder verhangen, kontrollieren die Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldstelle, ob die geforderten Zahlungsforderungen nachgekommen sind. Bleibt die Zahlung aus, erstellen die Mitarbeiter auch ein Mahnschreiben oder leiten weitere Maßnahmen ein.

Tipp: Möchten Sie Ihre Akte einsehen, dann wenden Sie sich an die Bußgeldstelle oder Bußgeldbehörde.

Was steht in einem Bußgeldbescheid?

Es gibt verschiedene Delikte, für die Sie einen Bußgeldbescheid erhalten können. Dies kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. § 66 OWiG gibt an, welche Auskünfte in einem solchen Bescheid enthalten sein müssen. Diese sind mitunter:

  • Angaben zur Person
  • Wann und wo wurde der Verstoß begangen?
  • Welche Bußgeldvorschriften werden angewendet?
  • Höhe des Bußgeldes
  • Gibt es Folgen wie beispielsweise ein Fahrverbot?
  • Wann tritt die Rechtskraft ein?
  • Welche Frist für einen Einspruch hat der Betroffene?

In einem Bußgeldbescheid wird auch angegeben, wie viele Punkte Sie unter Umständen für eine Ordnungswidrigkeit erhalten, wenn diese so gravierend war, dass welche vergeben werden.

Wie wird ein Bußgeldbescheid zugestellt?

Ein Bußgeldbescheid wird nicht per Einschreiben zugestellt und der Empfänger muss diesen nicht persönlich annehmen. Der Brief wird in den meisten Fällen mittels Zustellungsurkunde verschickt. Der Bescheid ist in einem gelben Umschlag, auf dem die Zustellung mit Datum vermerkt wird. Oftmals wird er lediglich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen und vom Zusteller wird die Zustellungsurkunde ausgefüllt. Der Bußgeldstelle wird das Datum der Zustellung übermittelt. Somit ist der Behörde bekannt, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist.

Wie verhalten Sie sich bei einem Bußgeldbescheid in Hamburg?

Auf einem vorhandenen Bußgeldbescheid können Sie per E-Mail reagieren. Jedoch ist es nicht möglich, Einspruch gegen den ausgestellten Bußgeldbescheid auf diese Weise einzulegen. Dieser muss schriftlich erfolgen. Die Bußgeldstelle finden Sie bei der Stadt Hamburg im Einwohner-Zentralmeldeamt.

Es ist jedoch abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit, ob dies lediglich mit einem Bußgeld behandelt wird. Ebenso können Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Müssen Sie Ihren Führerschein abgeben, können Sie dies auf unterschiedlichen Wegen machen:

  1. Im Service-Center können Sie diesen persönlich abgeben
  2. Per Einwurf in den Hausbriefkasten
  3. Per Post einsenden

Möchten Sie Ihren Führerschein selbst abgeben, benötigen Sie dafür zudem Ihren Personalausweis und den Bußgeldbescheid. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Führerschein in den Hausbriefkasten oder per Post einzusenden, muss das Akzentzeichen vermerkt werden, damit die Bußgeldstelle die Papiere auch zuordnen kann.

Fazit

Ein Bußgeldbescheid kann durch die Zentrale Bußgeldstelle oder die normale Bußgeldstelle vergeben werden. Welche Behörde für Sie und Ihre Belange zuständig ist, entnehmen Sie dem Briefkopf. Ebenso finden Sie auf diesem alle wichtigen Punkte, die Ihnen zur Last gelegt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.

Hinter einem Bußgeldbescheid steht eine ganze Reihe von Arbeitsschritten. Polizei und Bußgeldstelle arbeiten Hand in Hand, bis ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird.

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