Anbieterwechsel ohne Internetausfall: Die wichtigsten Schritte im Überblick

Ein neuer Tarif ist schnell gebucht. Ob der Wechsel danach reibungslos läuft, entscheidet sich allerdings an anderer Stelle. Wer im Homeoffice arbeitet, abends streamt oder schlicht erreichbar bleiben möchte, ist auf eine durchgehende Verbindung angewiesen. Mit etwas Vorlauf und der richtigen Reihenfolge lässt sich eine Versorgungslücke in den meisten Fällen vermeiden. Zusätzlich sichert dich der Gesetzgeber ab. Dieser Überblick zeigt, worauf es dabei ankommt.

Frau mit Handy in der Hand
Tarifwechsel, © unsplasch.com / Swello

Warum kommt es beim Anbieterwechsel überhaupt zu Ausfällen?

Bei einem Wechsel wird in aller Regel keine neue Leitung verlegt. Der vorhandene Anschluss wandert lediglich vom einen Anbieter zum anderen, was eine enge Abstimmung zwischen beiden Unternehmen voraussetzt. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die typischen Verzögerungen.

  • Du kündigst selbst und dein alter Anschluss wird abgeschaltet, bevor der neue steht
  • Name, Adresse oder Rufnummer stimmen bei altem und neuem Anbieter nicht überein
  • Der Wunschtermin liegt zu dicht am Vertragsende und lässt keinen Puffer
  • Im Haus fehlt die passende Technik und es muss zunächst ein Techniker anrücken

Wann solltest du den Wechsel am besten starten?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt einen Vorlauf von rund drei Monaten bis zum Vertragsende. Kündigungsfristen, Terminvergabe und mögliche Technikerbesuche benötigen diese Zeit erfahrungsgemäß auch. Die eigene Kündigungsfrist ist auf jeder Rechnung und in den Vertragsunterlagen vermerkt. Sinnvoll ist außerdem eine frühe Verfügbarkeitsprüfung für die eigene Adresse, denn nicht jeder Tarif lässt sich in jedem Hamburger Altbau ohne Weiteres schalten.

Warum sollte der neue Anbieter die Kündigung übernehmen?

Dieser Punkt entscheidet häufig darüber, ob überhaupt eine Lücke entsteht. Wer selbst kündigt, lässt die Leitung zum Stichtag abbestellen. Der neue Anbieter kann sie unter Umständen erst dann beauftragen, wenn der Anschluss bereits abgeschaltet ist. Übernimmt dagegen der neue Anbieter die Kündigung, stimmen sich beide Unternehmen unmittelbar über den Umschalttermin ab.

Wer den Wechsel zum neuen Internetanbieter auf diesem Weg beauftragt, gibt die Terminkoordination bewusst ab und umgeht damit die anfälligste Stelle im Ablauf. Für die Rufnummer gilt dasselbe Prinzip. Der Portierungsauftrag geht ebenfalls an den neuen Anbieter. Gebühren dürfen dafür weder im Festnetz noch im Mobilfunk anfallen.

Was passiert am Tag der Umschaltung?

Der Aufwand fällt meist geringer aus als erwartet. Bei einem bestehenden Anschluss wird lediglich die Leitung in der Vermittlungsstelle auf den neuen Anbieter umgelegt, wodurch die Verbindung nur für wenige Minuten stillsteht. Ein Technikerbesuch in der Wohnung ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Nötig wird er erst, wenn ein Anschluss vollständig neu geschaltet werden muss, etwa weil die Vormieter über Kabel oder Mobilfunk online waren.

Tipps für den Umschalttag

  • Lege die neuen Zugangsdaten schon vorher bereit
  • Prüfe rechtzeitig, ob dein bisheriger Router zur neuen Technik passt
  • Schicke gemietete Geräte erst zurück, wenn die neue Verbindung stabil läuft
  • Halte für den Notfall einen mobilen Hotspot über dein Smartphone bereit
Display eines Mobiltelefons
Mobiltelefon, © unsplash.com / Brett Jordan

Welche Rechte hast du, wenn es doch länger dauert?

Die gesetzlichen Vorgaben sind an dieser Stelle eindeutig. Solange der Wechsel rechtzeitig eingeleitet wurde, darf der bisherige Anbieter die Versorgung nicht einstellen. Er muss weiterversorgen, bis der Wechsel abgeschlossen ist, und berechnet dafür nur den halben Grundpreis. Am Umschalttag selbst darf die Versorgung unterbrochen sein. Zieht sich der Ausfall länger als einen Arbeitstag hin, kannst du eine pauschale Entschädigung verlangen.

Entschädigung im Überblick

  • Ab dem zweiten Arbeitstag ohne Anschluss stehen dir 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts zu, je nachdem welcher Betrag höher ausfällt
  • Dasselbe gilt für jeden versäumten Kundendienst- oder Installationstermin verzögert sich die Rufnummernmitnahme, sind es 10 Euro pro Tag

Der erste Schritt führt dabei immer über den Anbieter selbst, der den vollständigen Sachverhalt kennen muss. Bleibt die Leitung trotzdem tot, lässt sich der Fall mit Auftragsbestätigung, Kündigungsbestätigung und Kundennummer bei der Bundesnetzagentur melden. Geldansprüche setzt die Behörde zwar nicht durch, sie kann eine gesetzeswidrige Unterbrechung aber mit einem Bußgeld ahnden.

Was ist beim Umzug innerhalb Hamburgs anders?

Bei einem Umzug greifen die Regeln zur Weiterversorgung nicht, denn der Anschlussort ändert sich. Eine längere Lücke ist damit durchaus möglich. Melde den Umzug deshalb so früh wie möglich und erteile einen Umzugsauftrag zu einem festen Termin. Kann dein Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefern, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.

In der Praxis lohnt sich die Verfügbarkeitsprüfung für die neue Adresse bereits vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag, denn die Hamburger Stadtteile sind sehr unterschiedlich erschlossen. Zwischen einem Altbau in Eimsbüttel und einem Neubau in der HafenCity liegen technisch oft deutliche Unterschiede. Wer parallel den Umzug organisiert, holt außerdem früh die Kosten für ein Umzugsunternehmen in Hamburg ein, weil Umzugstermin und Umschalttermin eng zusammenhängen.

So bleibst du beim Wechsel durchgehend online

Ein Anbieterwechsel ist vor allem eine Frage der richtigen Reihenfolge. Wer früh beginnt, die Kündigung dem neuen Anbieter überlässt, seine Daten sorgfältig angibt und einen Umschalttermin mit Puffer wählt, bemerkt im Alltag kaum etwas von der Umstellung. Und kommt es doch zu Verzögerungen, sind die eigenen Ansprüche klar geregelt. Damit gehört der Wechsel zu den Aufgaben rund ums Wohnen in Hamburg, die sich mit etwas Planung geräuschlos erledigen lassen.

Häufige Fragen zum Anbieterwechsel

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Besser nicht. Beauftrage damit den neuen Anbieter, weil sich beide Unternehmen dann direkt über den Umschalttermin abstimmen. Kündigst du selbst, kann dein Anschluss bereits abgeschaltet sein, bevor der neue Vertrag greift.

Wie lange darf das Internet beim Wechsel ausfallen?

Am Umschalttag selbst darf die Versorgung unterbrochen sein. Dauert der Ausfall länger als einen Arbeitstag, muss dich dein bisheriger Anbieter weiterversorgen und du hast Anspruch auf eine Entschädigung.

Kostet die Mitnahme meiner Rufnummer etwas?

Nein. Die Portierung ist im Festnetz und im Mobilfunk kostenfrei. Den Auftrag dafür erteilst du zusammen mit dem neuen Vertrag.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasst habe?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ein automatisch verlängerter Vertrag bindet dich also nicht für weitere zwei Jahre.

Kann ich meinen bisherigen Router weiterverwenden?

Häufig ja, sofern er die neue Anschlusstechnik unterstützt. Gemietete Geräte gehen erst zurück, wenn die neue Verbindung stabil läuft.

Gilt die Entschädigung auch beim Umzug?

Ja. Fällt die Versorgung nach einem Umzug länger als einen Arbeitstag aus oder versäumt der Anbieter einen vereinbarten Termin, kannst du ebenfalls 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts verlangen.