3G im HVV
Ratgeber Auto, Fahrrad & Co.
Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 24. November 2021 gilt die 3G-Regel auch im Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Das bedeutet: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.

Die 3G-Pflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung vornehmen können, müssen stattdessen im Rahmen der 3-G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen.