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Verkehr

Ab 2008 nur noch mit Feinstaubplakette

Bereits seit März 2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet.

UmweltzoneDie besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,- Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.

Aus diesem Grund ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein.

Die Tabelle des TÜV Hanse zeigt die genaue Zuordnung abhängig vom Emissionsschlüssel:

Die Tabelle des TÜV Hanse zeigt die genaue Zuordnung abhängig vom Emissionsschlüssel, Quelle TÜV Hanse

Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkws alle Fahrzeuge mit den Nummern 01 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind.

Alle vorgenannten Maßnahmen dienen zunächst der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie.

Die Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid CO2. Die Klima-Vignette bewirkt, basierend auf dem europäischen Emissionshandel, eine Verminderung des globalen Klimawandels.

G-Kat-Fahrzeuge, die bisher keine Plakette erhielten, bekommen nun, falls im Fahrzeugschein die Schlüsselnummern 01, 02 oder 77 stehen, eine grüne Plakette.

Feinstaubplaketten sind in Hamburg in allen DEKRA-Standorten, den KFZ-Zulassungstellen und allen Standorten des TÜV HANSE erhältlich.

TÜV Hanse Service Center Hamburg-Mitte
Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg
Telefon 0 40/4 28 58-50 00, E-Mail: info@tuev-hanse.de

DEKRA-Niederlassung Hamburg-Süd
Pollhornbogen 6, 21107 Hamburg
Telefon 0 40/75 60 96-0, E-Mail: hamburg-sued.automobil@dekra.com

DEKRA-Außenstelle Hamburg
Wandalenweg 10,20097 Hamburg
Telefon 0 40/23 60 37 00, E-Mail: hamburg-rahlstedt.automobil@dekra.com

Eine Online-Bestellung der Feinstaubplakette ist über das Wunschkennzeichen-Portal möglich.

 

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