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Verkehr

Autounfall: Tipps und Versicherungen

KFZ-Sachverständigen Büro Christian Eggers - Schadengutachen, Fahrzeugbewertung, Beweissicherung, Unfallgutachten


Was tun, wenn es kracht? – Richtiges Verhalten bei Unfällen mit Bagatellschaden

Verkehrsunfälle mit nur geringem Sach- und ohne Personenschaden gehören zum Alltag auf Deutschlands Straßen. Bei diesen Bagatellschäden mit klarer Schuldfrage muss die Polizei nicht verständigt werden. Der ADAC gibt Tipps, wie man sich bei einem solchen Unfall richtig verhält.

Damit der nachfolgende Verkehr nicht in den Unfall verwickelt wird, ist es wichtig, als erstes die Unfallstelle abzusichern. Dazu das Warnblinklicht an allen beteiligten Fahrzeugen einschalten und dann das Warndreieck zirka 50 bis 100 Schritte von der Unfallstelle gut sichtbar aufstellen.

Was tun, wenn es kracht? – Richtiges Verhalten bei Unfällen mit Bagatellschaden. Foto: www.pixelio.deDas Unfallgeschehen sollte unverzüglich dokumentiert werden. Praktisch hierfür sind spezielle Unfallsets, ausgestattet mit Kamera, Messband, Notizblock und Kreide, die in allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich sind Zur Klärung der Schuldfrage nach dem Unfall sollten Fotos von den Positionen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge angefertigt werden. Hilfreich sind hier vor allem Aufnahmen, die die Unfallstelle zusammen mit der Umgebung zeigen. So können Experten später die Unfallstelle anhand von Lichtmasten, Verkehrsschildern oder Bäumen vermessen. Die Schäden am Fahrzeug sollten möglichst groß im Bild festgehalten und mit Kreide zusätzlich gekennzeichnet werden.

Bei starkem Verkehr müssen die Fahrzeugpositionen mit Kreide auf der Fahrbahn markiert und danach die Unfallstelle zügig geräumt werden. Außerdem sollten alle wesentlichen Angaben über die Unfallbeteiligten, die Fahrzeuge sowie Art, Verlauf und Folgen des Unfalls notiert werden. Unfallzeugen mit Namen und Anschrift notieren. Zur Schuldfrage sollte am Unfallort kein schriftliches Anerkenntnis abgegeben werden. Dies könnte den Versicherungsschutz gefährden.

Bei Reparaturkosten über der Bagatellgrenze, also ab etwa 1.000 Euro, sollte die Schadenhöhe per Sachverständigengutachten ermittelt werden. Die Kosten muss bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung übernehmen. Wer für alle Eventualitäten gerüstet sein will, dem empfiehlt der ADAC das Info-Blatt "Was tun nach einem Unfall", in dem alle Regeln die nach einem Unfall beachtet werden müssen, zusammengefasst sind. Die Broschüre, die auch ein Formular für den Unfallbericht enthält, gibt es für Mitglieder gratis in allen ADAC-Geschäftsstellen. Ein dreisprachiger Unfallbericht, der vor allem für Fahrten ins Ausland interessant ist, kann zusätzlich erworben werden.


Richtig handeln nach dem Crash: Die sieben teuersten Fehler von Autofahrern nach einem Unfall

Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Das kann teuer werden. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:

1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.

2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30,- Euro Verwarnungsgeld belangt.

3. Das Auto zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35,- Euro.

4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden "vergessen".

5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.

6. Nicht alle Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.

7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat die Versicherung das so genannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z. B. den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.

ADAC-Tipp: Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden, sollte ein Geschädigter nicht zögern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.


Direct LineSchützen Sie sich vor den Folgen – Um sich vor den Folgen eines Autounfalls umfassend zu schützen, ist eine Autoversicherung sozusagen Pflicht. Bei der Wahl des Anbieters wie auch des Tarifes sollte man jedoch genau hinsehen. Direct Line bietet zum Beispiel eine kostenfreie Hotline, bei der sich Kunden und Interessenten ausführlich zu den verschiedenen Tarifen der Autoversicherung beraten lassen können. Auch im Internet bietet Direct Line umfangreiche Informationen zu seinen Leistungen. Mit dem Tarifrechner können Sie sich in kürzester Zeit ein persönliches Angebot errechnen lassen. Wer also überlegt, seine Autoversicherung diesen Herbst zu wechseln, sollte Direct Line zumindest mit in Betracht ziehen.


ADAC-Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer, Foto: ADAC, http://www.jungesportal.deDie häufigsten Unfallursachen: Fahranfänger – Das Unfallrisiko junger Fahranfänger ist nach Informationen des ADAC höher als bei Autofahrern anderer Altersklassen. Zwar stellen sie nur circa 12 % aller Führerscheinbesitzer der Klasse B (drei), verursachen jedoch 25 % aller Pkw-Unfälle. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Unfallursache mit dem höchsten Anteil junger Fahrer: 40,3 % der Unfälle wurden 2006 von 18- bis 25-Jährigen verschuldet. Bei Verkehrsunfällen, in denen Alkohol im Spiel war, ist diese Altersgruppe im Vergleich zu den übrigen Autofahrern mit 34 % dabei. Mit 25,5 % sind junge Fahranfänger an Autounfällen durch Überholen beteiligt.

Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen an den Unfallursachen insgesamt ist leicht gesunken. 2004 verursachten diese mehr als 28 % aller Pkw-Unfälle, 2006 waren es 25 %. Verbesserte Straßen und erhöhte Sicherheit im Auto trugen zum leichten Rückgang bei. Entwarnung gibt der ADAC jedoch noch lange nicht, denn immer noch mangelt es jungen Fahrern an Fahrpraxis und am Gefahrenbewusstsein. So schätzen sie häufiger als ältere Autofahrer Situationen falsch ein, fahren zu schnell, halten zu wenig Abstand oder missachten die Vorfahrt. Eine positive Entwicklung erwartet der Club durch ein Führerschein-Modell, das seit diesem Jahr bundesweit angeboten wird und von jungen Menschen regen Zuspruch erfährt: "Begleitetes Fahren ab 17" heißt der Versuch, der die Senkung der Unfallzahlen bei jungen Fahrern zum Ziel hat.

Der ADAC bietet neben Fahrsicherheitstrainings für Pkw weitere Aktionen zum Thema Verkehrssicherheit speziell für junge Autofahrer an.

Informationen zum Verkehrsübungsplatz und zum Fahrsicherheitstraining


Richtig versichert – Für Autos gibt es einerseits die Haftpflichtversicherung, die für alle motorisierten Fahrzeuge eine Pflichtversicherung ist. Sie deckt direkte und Folgeschäden von möglichen Unfallopfern ab und sollte mit möglichst hohen Deckungssummen abgeschlossen werden.

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wie z. B. Diebstahl, Einbruch, Wetterschäden etc. Man unter scheidet Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Vollkaskoversicherungen übernehmen zudem selbst verschuldete Schäden. Sie sollten regelmäßig Ihre Haftpflicht- und Kaskoversicherung kontrollieren, da sich oft die Grundlagen für die jeweiligen Versicherungen ändern und Sie möglicherweise bares Geld sparen können, wenn Sie in einen aktuelleren Tarif wechseln.

Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Typklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. So kann es sein, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen günstigeren Tarif wechseln können. Aber: die neuen Typklassen gelten nur für Neuverträge. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres, welches in der Regel das Kalenderjahr ist.

Versicherungsfall: Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Schadensregulierung.

Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonder kündigungsrecht innerhalb eines Monats.

Kauf eines neuen Fahrzeugs: Zunächst übernehmen Sie den bestehen den Vertrag. Sie können dann innerhalb eines Monats die bestehen de Versicherung kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.

Ab dem 1. März 2008 gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Kfz-Anmeldung, bei dem Sie nicht mehr auf die Zusendung des Versicherungsnachweises in Form der Doppelkarte warten müssen. In Zukunft wird die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zentral in einer Datenbank hinterlegt und können vom Kraftfahrtbundesamt und von der örtlichen Zulassungsbehörde eingesehen werden. Sie erhalten einen entsprechenden Code und können so von der Zulassungbehörde der eVB zugeordnet werden.

Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen gibt es als verschiedene Vertragsarten, z. B. als Verkehrsrechtschutz, Familienrechtsschutz oder Firmenrechtsschutz. Diese Versicherungen übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einigen Vertragsarten gibt es eine Wartezeit für den vollen Versicherungsschutz.


Schnelle Hilfe griffbereit – ADAC-RettungskarteSchnelle Hilfe griffbereit: ADAC-Rettungskarte – Nach einem Unfall kommt es auf Schnelligkeit an. Sind Menschenleben in Gefahr, zählt jede Sekunde. Vor allem bei schweren Autounfällen müssen Eingeklemmte schnellstens aus dem Fahrzeug befreit werden. Hier hilft die Rettungskarte, deren Einführung der ADAC fordert. Rettungskräfte erhalten so die wichtigsten Informationen über das Unfallfahrzeug, und zwar griffbereit am Unfallort. Vor allem müssen die Retter wissen, wo und wie sie das verunglückte Auto aufschneiden müssen. Diese Informationen liegen bisher meist nicht direkt an der Einsatzstelle vor. Anders die ADAC-Rettungskarte: Sie wird hinter der Fahrer-Sonnenblende im Auto positioniert. Feuerwehren und andere Hilfskräfte haben die lebensrettende Information dann direkt am Fahrzeug vorliegen. Mit der Karte wissen sie, wo sie aufschneiden müssen und wo Airbags und Batterien liegen. Über Detailkenntnisse zur Fahrzeugkonstruktion müssen die Feuerwehren dank der vorhandenen Karte nicht verfügen.

Die Rettungskarte ist auch deshalb wichtig, weil eingesetzte Karosserieversteifungen bei modernen Fahrzeugen dazu führen können, dass die von Feuerwehren benutzten Rettungsscheren schnell an ihre Leistungsgrenze kommen. So geht wertvolle Zeit verloren. Zwar gibt es von einigen Automobilherstellern für manche Modelle bereits Rettungsleitfäden, diese befinden sich aber nicht im Fahrzeug. Retter kommen also nicht so einfach an die Informationen. Deshalb setzt sich der ADAC für eine Rettungskarte im Auto ein. Mit ihr könnte der Rettungsprozess wesentlich verkürzt werden. Die Automobilhersteller sind aufgerufen, in allen Neufahrzeugen die DIN A 4 Rettungskarte im Bereich der Fahrer-Sonnenblende einzulegen. Der ADAC fordert außerdem die Feuerwehren auf, ihre technischen Ausstattungen (Rettungsscheren etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen.

Hier der ADAC Vorschlag für die Rettungskarte.

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