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Autounfall: Tipps und Versicherungen |
 
Was tun, wenn es kracht? – Richtiges Verhalten bei Unfällen mit
Bagatellschaden
Verkehrsunfälle mit nur geringem Sach- und ohne Personenschaden gehören
zum Alltag auf Deutschlands Straßen. Bei diesen Bagatellschäden mit klarer
Schuldfrage muss die Polizei nicht verständigt werden. Der ADAC gibt Tipps,
wie man sich bei einem solchen Unfall richtig verhält.
Damit der nachfolgende Verkehr nicht in den Unfall verwickelt wird, ist
es wichtig, als erstes die Unfallstelle abzusichern. Dazu das Warnblinklicht
an allen beteiligten Fahrzeugen einschalten und dann das Warndreieck zirka
50 bis 100 Schritte von der Unfallstelle gut sichtbar aufstellen.
Das Unfallgeschehen sollte unverzüglich dokumentiert werden. Praktisch
hierfür sind spezielle Unfallsets, ausgestattet mit Kamera, Messband,
Notizblock und Kreide, die in allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich sind
Zur Klärung der Schuldfrage nach dem Unfall sollten Fotos von den Positionen
der am Unfall beteiligten Fahrzeuge angefertigt werden. Hilfreich sind hier
vor allem Aufnahmen, die die Unfallstelle zusammen mit der Umgebung zeigen.
So können Experten später die Unfallstelle anhand von Lichtmasten,
Verkehrsschildern oder Bäumen vermessen. Die Schäden am Fahrzeug sollten
möglichst groß im Bild festgehalten und mit Kreide zusätzlich gekennzeichnet
werden.
Bei starkem Verkehr müssen die Fahrzeugpositionen mit Kreide auf der
Fahrbahn markiert und danach die Unfallstelle zügig geräumt werden. Außerdem
sollten alle wesentlichen Angaben über die Unfallbeteiligten, die Fahrzeuge
sowie Art, Verlauf und Folgen des Unfalls notiert werden. Unfallzeugen mit
Namen und Anschrift notieren. Zur Schuldfrage sollte am Unfallort kein
schriftliches Anerkenntnis abgegeben werden. Dies könnte den
Versicherungsschutz gefährden.
Bei Reparaturkosten über der Bagatellgrenze, also ab etwa 1.000 Euro,
sollte die Schadenhöhe per Sachverständigengutachten ermittelt werden. Die
Kosten muss bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners dessen
Haftpflichtversicherung übernehmen. Wer für alle Eventualitäten gerüstet
sein will, dem empfiehlt der ADAC das Info-Blatt "Was tun nach einem
Unfall", in dem alle Regeln die nach einem Unfall beachtet werden müssen,
zusammengefasst sind. Die Broschüre, die auch ein Formular für den
Unfallbericht enthält, gibt es für Mitglieder gratis in allen
ADAC-Geschäftsstellen. Ein dreisprachiger Unfallbericht, der vor allem für
Fahrten ins Ausland interessant ist, kann zusätzlich erworben werden.
Richtig handeln nach dem Crash: Die sieben teuersten Fehler von
Autofahrern nach einem Unfall
Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Das kann teuer
werden. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:
1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung
die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche
Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den
Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.
2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend
Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht
absichert, wird mit mindestens 30,- Euro Verwarnungsgeld belangt.
3. Das Auto zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den
in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die
Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei
Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein
Verwarnungsgeld von bis zu 35,- Euro.
4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die
Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert,
möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden
in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um
Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten.
Die Folge: Ansprüche werden "vergessen".
5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden
oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten
Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen
Versicherung einem Anwalt überlassen.
6. Nicht alle Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der
Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten
vorliegen.
7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat
die Versicherung das so genannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z.
B. den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine
Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den
Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.
ADAC-Tipp: Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu
werden, sollte ein Geschädigter nicht zögern, sich von einem Anwalt beraten
zu lassen.
Schützen Sie sich vor den Folgen – Um sich vor den Folgen eines Autounfalls umfassend zu schützen, ist eine Autoversicherung sozusagen Pflicht. Bei der Wahl des Anbieters wie auch des Tarifes sollte man jedoch genau hinsehen. Direct Line bietet zum Beispiel eine kostenfreie Hotline, bei der sich Kunden und Interessenten ausführlich zu den verschiedenen Tarifen der Autoversicherung beraten lassen können. Auch im Internet bietet Direct Line umfangreiche Informationen zu seinen Leistungen. Mit dem Tarifrechner können Sie sich in kürzester Zeit ein persönliches Angebot errechnen lassen. Wer also überlegt, seine Autoversicherung diesen Herbst zu wechseln, sollte Direct Line zumindest mit in Betracht ziehen.
Die häufigsten Unfallursachen: Fahranfänger – Das Unfallrisiko
junger Fahranfänger ist nach Informationen des ADAC höher als bei
Autofahrern anderer Altersklassen. Zwar stellen sie nur circa 12 % aller
Führerscheinbesitzer der Klasse B (drei), verursachen jedoch 25 % aller
Pkw-Unfälle. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Unfallursache mit dem
höchsten Anteil junger Fahrer: 40,3 % der Unfälle wurden 2006 von 18- bis
25-Jährigen verschuldet. Bei Verkehrsunfällen, in denen Alkohol im Spiel
war, ist diese Altersgruppe im Vergleich zu den übrigen Autofahrern mit 34 %
dabei. Mit 25,5 % sind junge Fahranfänger an Autounfällen durch Überholen
beteiligt.
Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen an den Unfallursachen insgesamt ist
leicht gesunken. 2004 verursachten diese mehr als 28 % aller Pkw-Unfälle,
2006 waren es 25 %. Verbesserte Straßen und erhöhte Sicherheit im Auto
trugen zum leichten Rückgang bei. Entwarnung gibt der ADAC jedoch noch lange
nicht, denn immer noch mangelt es jungen Fahrern an Fahrpraxis und am
Gefahrenbewusstsein. So schätzen sie häufiger als ältere Autofahrer
Situationen falsch ein, fahren zu schnell, halten zu wenig Abstand oder
missachten die Vorfahrt. Eine positive Entwicklung erwartet der Club durch
ein Führerschein-Modell, das seit diesem Jahr bundesweit angeboten wird und
von jungen Menschen regen Zuspruch erfährt:
"Begleitetes Fahren ab 17" heißt der Versuch, der die Senkung der
Unfallzahlen bei jungen Fahrern zum Ziel hat.
Der ADAC bietet neben Fahrsicherheitstrainings für Pkw weitere Aktionen
zum Thema Verkehrssicherheit speziell für junge Autofahrer an.
Informationen zum
Verkehrsübungsplatz und zum Fahrsicherheitstraining
Richtig versichert – Für Autos gibt es
einerseits die Haftpflichtversicherung, die für alle
motorisierten Fahrzeuge eine Pflichtversicherung ist.
Sie deckt direkte und Folgeschäden von möglichen
Unfallopfern ab und sollte mit möglichst hohen
Deckungssummen abgeschlossen werden.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wie z. B.
Diebstahl, Einbruch, Wetterschäden etc. Man unter scheidet Teilkasko- und
Vollkaskoversicherung. Vollkaskoversicherungen übernehmen zudem selbst
verschuldete Schäden. Sie sollten regelmäßig Ihre Haftpflicht- und
Kaskoversicherung kontrollieren, da sich oft die Grundlagen für die
jeweiligen Versicherungen ändern und Sie möglicherweise bares Geld sparen
können, wenn Sie in einen aktuelleren Tarif wechseln.
Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Typklassen für die
Kfz-Haftpflichtversicherung. So kann es sein, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug in
einen günstigeren Tarif wechseln können. Aber: die neuen Typklassen gelten
nur für Neuverträge. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt mindestens einen
Monat vor Ablauf des Vertragsjahres, welches in der Regel das Kalenderjahr
ist.
Versicherungsfall: Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat
nach Abschluss der Verhandlungen über die Schadensregulierung.
Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie ein
Sonder kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Kauf eines neuen Fahrzeugs: Zunächst übernehmen Sie den bestehen
den Vertrag. Sie können dann innerhalb eines Monats die bestehen de
Versicherung kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.
Ab dem 1. März 2008 gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur
Kfz-Anmeldung, bei dem Sie nicht mehr auf die Zusendung des
Versicherungsnachweises in Form der Doppelkarte warten müssen. In Zukunft
wird die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zentral in einer
Datenbank hinterlegt und können vom Kraftfahrtbundesamt und von der
örtlichen Zulassungsbehörde eingesehen werden. Sie erhalten einen
entsprechenden Code und können so von der Zulassungbehörde der eVB
zugeordnet werden.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen gibt es als verschiedene Vertragsarten, z. B. als
Verkehrsrechtschutz, Familienrechtsschutz oder Firmenrechtsschutz. Diese
Versicherungen übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einigen
Vertragsarten gibt es eine Wartezeit für den vollen Versicherungsschutz.
Schnelle
Hilfe griffbereit: ADAC-Rettungskarte – Nach einem Unfall kommt es auf
Schnelligkeit an. Sind Menschenleben in Gefahr, zählt jede Sekunde. Vor allem
bei schweren Autounfällen müssen Eingeklemmte schnellstens aus dem Fahrzeug
befreit werden. Hier hilft die Rettungskarte, deren Einführung der ADAC
fordert. Rettungskräfte erhalten so die wichtigsten Informationen über das
Unfallfahrzeug, und zwar griffbereit am Unfallort. Vor allem müssen die
Retter wissen, wo und wie sie das verunglückte Auto aufschneiden müssen.
Diese Informationen liegen bisher meist nicht direkt an der Einsatzstelle
vor. Anders die ADAC-Rettungskarte: Sie wird hinter der Fahrer-Sonnenblende
im Auto positioniert. Feuerwehren und andere Hilfskräfte haben die
lebensrettende Information dann direkt am Fahrzeug vorliegen. Mit der Karte
wissen sie, wo sie aufschneiden müssen und wo Airbags und Batterien liegen.
Über Detailkenntnisse zur Fahrzeugkonstruktion müssen die Feuerwehren dank
der vorhandenen Karte nicht verfügen.
Die Rettungskarte ist auch deshalb wichtig, weil eingesetzte
Karosserieversteifungen bei modernen Fahrzeugen dazu führen können, dass die
von Feuerwehren benutzten Rettungsscheren schnell an ihre Leistungsgrenze
kommen. So geht wertvolle Zeit verloren. Zwar gibt es von einigen
Automobilherstellern für manche Modelle bereits Rettungsleitfäden, diese
befinden sich aber nicht im Fahrzeug. Retter kommen also nicht so einfach an
die Informationen. Deshalb setzt sich der ADAC für eine Rettungskarte im
Auto ein. Mit ihr könnte der Rettungsprozess wesentlich verkürzt werden. Die
Automobilhersteller sind aufgerufen, in allen Neufahrzeugen die DIN A 4
Rettungskarte im Bereich der Fahrer-Sonnenblende einzulegen. Der ADAC
fordert außerdem die Feuerwehren auf, ihre technischen Ausstattungen
(Rettungsscheren etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten
Stand zu bringen.
Hier der ADAC Vorschlag für die Rettungskarte.

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