|
Das Konzept des "Begleiteten Fahrens" wurde entwickelt, um die Unfallhäufigkeit
junger Fahrer zu vermindern. Dieses Konzept hat sich in anderen Ländern bereits
bewährt. So ist beispielsweise die Unfallrate in Schweden seit der dortigen
Einführung des Modells im Jahre 1993 um rund 40 % gesunken.
Die Umsetzung
Die Fahranfänger können frühestens 6 Monate vor ihrem 17. Geburtstag mit der
Schulung beginnen. Auch der oder die Begleiter, die in der Fahrerlaubnis
vermerkt sind, werden auf das "Begleitete Fahren" vorbereitet. Die Probezeit des
Fahranfängers beginnt direkt mit Erhalt der Ausnahmegenehmigung.
Ablauf & Regeln
Der Fahranfänger:
-
kann seine Fahrausbildung mit
sechzehneinhalb beginnen
-
darf keinen Eintrag im Verkehrszentralregister haben
-
sollte uneingeschränkt fahrgeeignet sein
-
ist verantwortlicher Fahrzeugführer
-
darf nur mit bezeichneter
Begleitperson fahren
-
ist nur in Deutschland fahrberechtigt
Der Begleiter:
-
muss mindestens 30 Jahre
alt sein
-
muss seine Fahrerlaubnis seit
mind. fünf Jahren besitzen
-
darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
-
muss an einer 90-minütigen
Vorbereitung für Fahranfänger
-
und Begleiter teilnehmen
Freiwillige Fortbildung für
Fahranfänger erleichtern – Die vorgesehene Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum
öffentlichen Straßenverkehr ist ein weiterer Schritt zur umfassenden
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Neben der
Vereinfachung des Zulassungsverfahrens werden insbesondere die
Vorschriften über die Fahrzeugregister neu geordnet, die Kommunikation der
örtlichen Zulassungsbehörden mit dem Kraftfahrt-Bundesamt beschleunigt.
Nach der bereits 1998 erfolgten Herauslösung der fahrerlaubnisrechtlichen
Vorschriften verbleiben lediglich noch Regelungen zu den Bau- und
Betriebsvorschriften in der StVZO.
Im Rahmen der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat
Hamburg einen Antrag zur Änderung der Fahranfängerfortbildungsverordnung
eingebracht. Die Fahranfängerfortbildungsverordnung, die jungen
Fahranfängern Gelegenheit geben soll, in Fortbildungsseminaren an
praktischen Sicherheitsübungen und einem Erfahrungsaustausch teilzunehmen,
hat bislang nicht die gewünschte Resonanz erreicht. Das liegt aber nicht
an mangelndem Interesse der Betroffenen, sondern zum Teil an der
gesetzlichen Rahmenbedingung, die eine Mindestzahl von sechs Teilnehmern
für einen Kurs vorsieht. Auf Antrag Hamburgs wird der Bundesrat eine
Herabsetzung der Mindestzahl auf vier Teilnehmer beschließen und damit das
Zustandekommen der Kurse erleichtern. Staatsrat Stuth erläutert: "Damit
wird neben dem "Begleiteten Fahren ab 17" eine weitere Maßnahme zur
Förderung der Verkehrssicherheit in Hamburg intensiv unterstützt".
Öffnungszeiten für Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis beim Landesbetrieb
Verkehr – Der LBV erweiter sein Dienstleistungsangebot und bietet
Kunden erstmalig auch die Möglichkeit vorzugsweise
über das Internet einer Terminvereinbarung an. Die Termine können für
die Nachmittage am Montag, Mittwoch und Donnerstag ab 13.00 Uhr sowie für
Freitag ab 7.00 Uhr gebucht werden. Weiterhin kann zwischen den vier LBV-Standorten frei gewählt werden, eine besondere Zuständigkeit ist
nicht gegeben.
Hamburg-Mitte; Ausschläger Weg 100
Montag: 7.00 bis 13.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr Freitag: ab
7.00 Uhr nur mit Termin sowie
Express-Schalter bis 12.00 Uhr
Hamburg – Nord; Langenhorner Chaussee 491
Montag: 7.00 bis 13.00 Uhr Dienstag: 8.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: 7.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr,
ab 13.00 Uhr nur mit Termin Freitag: ab 7.00 Uhr nur mit Termin sowie
Express-Schalter bis 12.00 Uhr
Hamburg – Harburg; Großmoordamm 61
Montag: 8.00 bis 17.30 Uhr Dienstag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr,
ab 13.00 Uhr nur mit Termin Donnerstag: 7.00 bis 13.00 Uhr Freitag: ab
7.00 Uhr nur mit Termin sowie
Express-Schalter bis 12.00 Uhr
Hamburg – Bergedorf; Bergedorfer Straße 74
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr,
ab 13.00 Uhr nur mit Termin Dienstag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag: 7.00 bis 13.00 Uhr Freitag: ab
7.00 Uhr nur mit Termin sowie
Express-Schalter bis 12.00 Uhr
Terminvereinbarungen unter www.hamburg.de/lbv/.
Führerschein-Prüfung am PC – Die Fragebögen auf Papier haben ausgedient
– in ganz Hamburg hat die
theoretische Führerscheinprüfung am PC für alle Klassen im Dezember
2008 begonnen. Bislang gab es die Möglichkeit der PC-Prüfung nur an drei
Prüfungsstandorten und auch nur für die Führerscheinklassen A und B. Hamburg ist
damit neben Berlin, Brandenburg und Bremen eines der ersten vier Bundesländer,
welches flächendeckend PC-Prüfungen auf deutsch und in elf weiteren
Fremdsprachen anbietet (Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch,
Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch und
Türkisch). Die Prüfungen an bedienerfreundlichen PCs werden an
sechs Standorten der TÜV Hanse GmbH in Hamburg durchgeführt. Die PC-Prüfung hat
gegenüber dem alten Verfahren einige Vorteile:
- Die Prüflinge können sich am PC besser auf jede einzelne Aufgabe konzentrieren.
- Die Darstellung von Verkehrssituationen in Bildern wurde optimiert und
vergrößert.
- Antworten können jederzeit während der Prüfung korrigiert werden.
- Die Prüfungsauswertung erfolgt elektronisch und damit fehlerfrei.
- Der Prüfling erfährt direkt im Anschluss, ob er bestanden hat oder nicht und in
welchen Bereichen gegebenenfalls seine Defizite liegen.
- Die Variation der Antwortenreihenfolge in den Prüfungen wirkt dem
Auswendiglernen der Prüfbögen entgegen, der Prüfling muss sich stärker
inhaltlich mit dem Prüfungsstoff auseinandersetzen.
- Zusätzlich bietet die neue Hardware einen verbesserten Schutz gegen
Prüfungsbetrug.
Insgesamt ist die Umstellung auf eine computergestützte theoretische
Fahrerlaubnisprüfung ein Baustein zur Erhöhung der Kenntnisse und damit auch der
Sicherheit im Straßenverkehr.
Bußgeldkatalog – Die
Neuregelung des Bußgeldkataloges, die im Februar 2009 in Kraft
getreten ist, geht mit einer erheblichen Erhöhung der Bußgeldsätze einher.
Dabei geht es nicht nur um überhöhte Geschwindigkeit oder Überfahren einer
roten Ampel, auch Fahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen, Überladungen
oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs werden deutlich schärfer
bestraft. Wichtig also für alle Autofahrer zu wissen, welche Konsequenzen bei
Verkehrsverstößen drohen.
Wer erheblich zu schnell fährt oder den Abstand zum Vordermann nicht
einhält, riskiert hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Bei Fahrten unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss, riskieren Autofahrer bis zu 1.500 Euro
Bußgeld. Die neuen Regelsätze sind in einem ADAC-Ratgeber nachzulesen. Alle
Änderungen sind farbig hervorgehoben, so kann sich jeder Verkehrsteilnehmer
über die Strafen informieren.
Anders als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Regelsätze für
Verkehrsverstöße nicht durchgängig, sondern beschränken sich auf die Hauptunfallursachen. Durch Raser, Drängler oder Fahrer
unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden leicht vermeidbare Gefahren im
Straßenverkehr geschaffen, deren nachhaltige Bekämpfung der ADAC begrüßt.
Neben dem umfangreichen Bußgeld- und Punktekatalog gibt eine detaillierte
Gliederung schnell Antwort auf alle Fragen zu den Verstößen, Buß- und
Verwarnungsgeldern, Fahrverboten und Gerichtsverfahren. Auch Bußen für
Radfahrer und Fußgänger wurden berücksichtigt sowie Verkehrsverstöße mit
Auslandsbezug. Es gibt zahlreiche Tipps und Hinweise zum Entzug und der
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, der Verkehrssünderdatei in Flensburg
sowie Anwaltskosten und Rechtsschutz.
Der
neue Bußgeldkatalog
von Wolf-Dieter Beck, ADAC Verlag, 14. Auflage, 2009,
180 Seiten,
Preis: 5,95 Euro
|