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Verkehr

Führerschein mit 17!

Das Konzept des "Begleiteten Fahrens" wurde entwickelt, um die Unfallhäufigkeit junger Fahrer zu vermindern. Dieses Konzept hat sich in anderen Ländern bereits bewährt. So ist beispielsweise die Unfallrate in Schweden seit der dortigen Einführung des Modells im Jahre 1993 um rund 40 % gesunken.

Die Umsetzung
Die Fahranfänger können frühestens 6 Monate vor ihrem 17. Geburtstag mit der Schulung beginnen. Auch der oder die Begleiter, die in der Fahrerlaubnis vermerkt sind, werden auf das "Begleitete Fahren" vorbereitet. Die Probezeit des Fahranfängers beginnt direkt mit Erhalt der Ausnahmegenehmigung.

Ablauf & Regeln

Der Fahranfänger:

  • kann seine Fahrausbildung mit sechzehneinhalb beginnen

  • darf keinen Eintrag im Verkehrszentralregister haben

  • sollte uneingeschränkt fahrgeeignet sein

  • ist verantwortlicher Fahrzeugführer

  • darf nur mit bezeichneter Begleitperson fahren

  • ist nur in Deutschland fahrberechtigt

Der Begleiter:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein

  • muss seine Fahrerlaubnis seit mind. fünf Jahren besitzen

  • darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben

  • muss an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger

  • und Begleiter teilnehmen

Freiwillige Fortbildung für Fahranfänger erleichternFreiwillige Fortbildung für Fahranfänger erleichtern – Die vorgesehene Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr ist ein weiterer Schritt zur umfassenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Neben der Vereinfachung des Zulassungsverfahrens werden insbesondere die Vorschriften über die Fahrzeugregister neu geordnet, die Kommunikation der örtlichen Zulassungsbehörden mit dem Kraftfahrt-Bundesamt beschleunigt. Nach der bereits 1998 erfolgten Herauslösung der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften verbleiben lediglich noch Regelungen zu den Bau- und Betriebsvorschriften in der StVZO. Im Rahmen der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat Hamburg einen Antrag zur Änderung der Fahranfängerfortbildungsverordnung eingebracht. Die Fahranfängerfortbildungsverordnung, die jungen Fahranfängern Gelegenheit geben soll, in Fortbildungsseminaren an praktischen Sicherheitsübungen und einem Erfahrungsaustausch teilzunehmen, hat bislang nicht die gewünschte Resonanz erreicht. Das liegt aber nicht an mangelndem Interesse der Betroffenen, sondern zum Teil an der gesetzlichen Rahmenbedingung, die eine Mindestzahl von sechs Teilnehmern für einen Kurs vorsieht. Auf Antrag Hamburgs wird der Bundesrat eine Herabsetzung der Mindestzahl auf vier Teilnehmer beschließen und damit das Zustandekommen der Kurse erleichtern. Staatsrat Stuth erläutert: "Damit wird neben dem "Begleiteten Fahren ab 17" eine weitere Maßnahme zur Förderung der Verkehrssicherheit in Hamburg intensiv unterstützt".


Öffnungszeiten für Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis beim Landesbetrieb Verkehr – Der LBV erweiter sein Dienstleistungsangebot und bietet Kunden erstmalig auch die Möglichkeit vorzugsweise über das Internet einer Terminvereinbarung an. Die Termine können für die Nachmittage am Montag, Mittwoch und Donnerstag ab 13.00 Uhr sowie für Freitag ab 7.00 Uhr gebucht werden. Weiterhin kann zwischen den vier LBV-Standorten frei gewählt werden, eine besondere Zuständigkeit ist nicht gegeben.

Hamburg-Mitte; Ausschläger Weg 100

Montag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: ab 7.00 Uhr nur mit Termin sowie Express-Schalter bis 12.00 Uhr

Hamburg – Nord; Langenhorner Chaussee 491

Montag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: 7.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr, ab 13.00 Uhr nur mit Termin
Freitag: ab 7.00 Uhr nur mit Termin sowie Express-Schalter bis 12.00 Uhr

Hamburg – Harburg; Großmoordamm 61

Montag: 8.00 bis 17.30 Uhr
Dienstag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr, ab 13.00 Uhr nur mit Termin
Donnerstag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Freitag: ab 7.00 Uhr nur mit Termin sowie Express-Schalter bis 12.00 Uhr

Hamburg – Bergedorf; Bergedorfer Straße 74

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr, ab 13.00 Uhr nur mit Termin
Dienstag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Freitag: ab 7.00 Uhr nur mit Termin sowie Express-Schalter bis 12.00 Uhr

Terminvereinbarungen unter www.hamburg.de/lbv/.


Führerschein-Prüfung am PC – Die Fragebögen auf Papier haben ausgedient – in ganz Hamburg hat die theoretische Führerscheinprüfung am PC für alle Klassen im Dezember 2008 begonnen. Bislang gab es die Möglichkeit der PC-Prüfung nur an drei Prüfungsstandorten und auch nur für die Führerscheinklassen A und B. Hamburg ist damit neben Berlin, Brandenburg und Bremen eines der ersten vier Bundesländer, welches flächendeckend PC-Prüfungen auf deutsch und in elf weiteren Fremdsprachen anbietet (Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch und Türkisch). Die Prüfungen an bedienerfreundlichen PCs werden an sechs Standorten der TÜV Hanse GmbH in Hamburg durchgeführt. Die PC-Prüfung hat gegenüber dem alten Verfahren einige Vorteile:

  • Die Prüflinge können sich am PC besser auf jede einzelne Aufgabe konzentrieren.
  • Die Darstellung von Verkehrssituationen in Bildern wurde optimiert und vergrößert.
  • Antworten können jederzeit während der Prüfung korrigiert werden.
  • Die Prüfungsauswertung erfolgt elektronisch und damit fehlerfrei.
  • Der Prüfling erfährt direkt im Anschluss, ob er bestanden hat oder nicht und in welchen Bereichen gegebenenfalls seine Defizite liegen.
  • Die Variation der Antwortenreihenfolge in den Prüfungen wirkt dem Auswendiglernen der Prüfbögen entgegen, der Prüfling muss sich stärker inhaltlich mit dem Prüfungsstoff auseinandersetzen.
  • Zusätzlich bietet die neue Hardware einen verbesserten Schutz gegen Prüfungsbetrug.

Insgesamt ist die Umstellung auf eine computergestützte theoretische Fahrerlaubnisprüfung ein Baustein zur Erhöhung der Kenntnisse und damit auch der Sicherheit im Straßenverkehr.


ADC Bußgeldkatalog - direkt bei Amazon bestellenBußgeldkatalog – Die Neuregelung des Bußgeldkataloges, die im Februar 2009 in Kraft getreten ist, geht mit einer erheblichen Erhöhung der Bußgeldsätze einher. Dabei geht es nicht nur um überhöhte Geschwindigkeit oder Überfahren einer roten Ampel, auch Fahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen, Überladungen oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs werden deutlich schärfer bestraft. Wichtig also für alle Autofahrer zu wissen, welche Konsequenzen bei Verkehrsverstößen drohen.

Wer erheblich zu schnell fährt oder den Abstand zum Vordermann nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, riskieren Autofahrer bis zu 1.500 Euro Bußgeld. Die neuen Regelsätze sind in einem ADAC-Ratgeber nachzulesen. Alle Änderungen sind farbig hervorgehoben, so kann sich jeder Verkehrsteilnehmer über die Strafen informieren.

Anders als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Regelsätze für Verkehrsverstöße nicht durchgängig, sondern beschränken sich auf die Hauptunfallursachen. Durch Raser, Drängler oder Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden leicht vermeidbare Gefahren im Straßenverkehr geschaffen, deren nachhaltige Bekämpfung der ADAC begrüßt.

Neben dem umfangreichen Bußgeld- und Punktekatalog gibt eine detaillierte Gliederung schnell Antwort auf alle Fragen zu den Verstößen, Buß- und Verwarnungsgeldern, Fahrverboten und Gerichtsverfahren. Auch Bußen für Radfahrer und Fußgänger wurden berücksichtigt sowie Verkehrsverstöße mit Auslandsbezug. Es gibt zahlreiche Tipps und Hinweise zum Entzug und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, der Verkehrssünderdatei in Flensburg sowie Anwaltskosten und Rechtsschutz.

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von Wolf-Dieter Beck, ADAC Verlag, 14. Auflage, 2009,
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