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Gut gerüstet in die neue
Fahrradsaison – Mit der
Frühlingswärme kommt die Lust aufs Fahrradfahren. Doch aufgepasst: Der
Drahtesel muss regelmäßig gewartet werden, damit durch mangelnde Pflege
keine Gefahrensituationen entstehen. Der ADAC gibt hilfreiche Tipps wie
das Fahrrad verkehrssicher gemacht wird:
Testen Sie durch Probebremsungen, ob die Bremsen noch richtig greifen. Sind sie
verschlissen, Bremsbeläge sofort austauschen. Außerdem muss getestet werden,
ob sie ohne zu schleifen an den Felgen anliegen. Gegebenenfalls das
Bremssystem einstellen. Denn: Am Berg und im Stadtverkehr können nur
einwandfreie Bremsen das Schlimmste verhindern.
Front- und Rücklichter sowie die Reflektoren sind auf ihre Funktionalität
und Vollzähligkeit zu prüfen. Da es im Frühling zeitig dämmert, sollte immer
mit Licht und heller, reflektierender Kleidung gefahren werden. Beim Kauf verfügen gerade sportliche
Fahrräder wie Mountainbikes oder Rennräder, oft nicht über eine
Lichtanlage, die aber bei Straßenbenutzung Pflicht ist. Hier muss der Käufer
selbst nachrüsten.
Funktionsfähige Reifen sind ein Muss für die sichere Fahrt im
Straßenverkehr. Daher platte Reifen aufpumpen und Ventilkappen ersetzen.
Tritt Luft aus oder hat das Rad einen "Achter" muss es sofort erneuert
werden. Ist das Reifenprofil abgefahren, droht das Rad bei Nässe oder
Schotter wegzurutschen. Deshalb ist es wichtig, das Profil in regelmäßigen
Abständen zu kontrollieren.
Die Kette regelmäßig mit Schmieröl einfetten, um zu verhindern, dass sie
während der Fahrt herausspringt oder verkantet. Unbedingt vermeiden, dass Öl
auf die Felgen gelangt, das würde die Bremswirkung stark einschränken.
Radfahrer über zehn Jahren müssen die Straße oder den Radweg nutzen.
Kinder ab acht Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie, wie die jüngeren,
auf dem Gehweg fahren wollen. Besonders bei Kindern sollte auch der Helm auf
Beschädigung und Passform überprüft werden. Ist er zu klein oder
verschlissen, muss ein Neuer her.
Weitere Tipps zum Fahrradfahren.
Mit dem Rad ins Grüne: Fahrradtouren durch
Hamburg
Recht für Radfahrer – ein Rechtsberater
Alle Radfahrer sind unmittelbar und in den verschiedensten Lebensbereichen
vom Recht für Radfahrer betroffen. Dementsprechend praxisbezogen geht die
Konzeption dieses Rechtsberaters dahin, die verstreuten Vorschriften
zusammenzufassen, übersichtlich darzustellen und zu erläutern.
Klar gegliedert und aktuell werden alle wesentlichen Themen behandelt:
Verkehrsregeln,
Eignungs- und Ausrüstungsvorschriften,
Recht gegenüber Behörden: Wegerecht, Baurecht, Sozialrecht,
Zivilrecht für Radfahrer,
Strafrecht für Radfahrer,
Steuerliches
Die Zielgruppe:
Radfahrer, die sich über ihre Rechte und Pflichten informieren wollen,
Berater in Geschäftsstellen von Fahrrad-, Verkehrs- und Umweltverbänden,
Polizeidienststellen,
kommunale Verwaltungen,
Rechtsanwälte, Richter und Schadensabteilungen der Versicherer,
die sich mit dem Recht für Radfahrer befassen müssen.
Der Verfasser:
Dr. Dietmar Kettler ist Rechtsanwalt in Kiel und seit Jahren als Kenner der
Materie ausgewiesen. Er versteht es, die praktisch wichtigen Rechtsfragen
lebendig zu erörtern und abgewogen zu beantworten.
Rhombos-Verlag, Berlin 2008, 240
Seiten
Preis: 25,- Euro
Auch Radfahrer können den "Lappen" verlieren –
Wer nach einem feucht-fröhlichen Abend sein Auto stehen lässt und sich statt
dessen betrunken aufs Fahrrad schwingt, riskiert laut ADAC seinen
Führerschein. Diese bittere Erkenntnis machte jetzt ein Radfahrer,
bei dem im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle 2,09 Promille
festgestellt wurden. Er wurde wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer
Geldstrafe verurteilt, durfte seinen Führerschein aber zunächst behalten.
Wegen der hohen Alkoholisierung wurde der Fall der Fahrerlaubnisbehörde
mitgeteilt, die zur Klärung von Eignungszweifeln die Vorlage eines
medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert hat. Dieses Gutachten kam
zum Ergebnis, dass der Betroffene nicht in der Lage ist,
Alkoholkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen. Deshalb wurde
ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Hiergegen hat der Radfahrer geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
zunächst auch Recht bekommen. Das Gericht war der Meinung, dass die konkrete
Fahrt keinen Rückschluss auf die Eignung als Kraftfahrer zulässt: Der Kläger
sei ja gerade nicht mit dem Auto, sondern dem Rad gefahren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Revisionsentscheidung vom 21. Mai
2008 (Az: 3 C 32.07) deutlich gemacht, dass auch eine Fahrradtour unter
Alkoholeinfluss zu Zweifeln an der Fahreignung berechtigt. Von der
durchschnittlich alkoholgewohnten Bevölkerung werden Werte von 1,6 Promille
oder mehr nicht erreicht: Immerhin benötigt man bei 80 kg Körpergewicht für
diesen Wert etwa 4 l Bier oder 2 l Wein! Wer dann noch Auto oder Rad
fahren kann, ist offensichtlich große Mengen Alkohol gewohnt. Dieses
Alkoholproblem macht ihn nach Ansicht des Gerichts zur Gefahr für den
Straßenverkehr und lässt ihn ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
erscheinen, bis er seine Konsumgewohnheiten grundlegend geändert hat. Damit
bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Rechtsauffassung der
meisten deutschen Verwaltungsgerichte.
Neu:
ADFC-Internetportal zur Fahrradmitnahme im Zug
– Die "Entdeckerkarte Bahn" geht online – und ist als aktualisierte Broschüre
ab Januar 2008 wieder bestellbar.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club erweitert sein Angebot für Reisende, die mit Fahrrad und Bahn
unterwegs sind: Diese können sich künftig im neuen
ADFC-Internetportal "Rad
& Bahn" rundum informieren. Pünktlich zum aktuellen Fahrplanwechsel bei der
Bahn haben die ADFC-Experten alle Verbindungen, die für Radreisende relevant
sind, herausgefiltert und in mehreren digitalen Karten aufbereitet. Diese
finden sich sowohl in einem interaktiven Kartenmodul als auch zum direkten
Download. Druckbare Gesamt-Übersichtskarten ergänzen sich mit den ebenfalls
dargestellten Einzelverbindungen, was die Reiseplanung wesentlich
erleichtert.
Ergänzt werden die digitalen Karten auf www.adfc.de/bahn von einem
Servicebereich mit Links und Tipps für die bequeme Reise per Rad und Bahn
sowie einer umfangreichen Dokumentation zur Entwicklung der Fahrradmitnahme
in Deutschland. Erfahrungsberichte von Reisenden und ein Überblick über das
ADFC-Engagement zum Thema Rad und Bahn runden das neue Angebot ab.
Vorlage für die neuen Online-Karten ist die in 2007 erstmals aufgelegte und
schnell vergriffene "ADFC-Entdeckerkarte Bahn". Sie liegt Anfang 2008 in
aktualisierter Form als Nachdruck vor und kann ab Januar beim
ADFC-Bundesverband bestellt werden. Diese Broschüre ist bislang die einzige
erhältliche Übersicht sämtlicher Fernverkehrs-Verbindungen mit
Fahrradmitnahme.
Auch Verbesserungen und Verschlechterungen in der Mitnahme-Situation werden
sowohl in der "ADFC-Entdeckerkarte Bahn" als auch im neuen Internet-Portal
konkret beschrieben. So gibt es im aktuellen Fahrplan 2007/2008 einige
Neuerungen bei Nachtzugreisen, hier entfallen mehrere Verbindungen. Außerdem
weicht der "fahrradfreundliche" InterCity auf immer mehr Strecken dem ICE,
so etwa zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet Richtung München. Bestellungen der Entdeckerkarte Bahn unter
E-Mail bahn@adfc.de.
Weitere Tipps vom ADFC Hamburg
Hamburg lässt die Räder rollen – Bis zum Jahr
2015 wird der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in
unserer Stadt verdoppelt. Dieses ehrgeizige Ziel verfolgt eine neue
Radverkehrsstrategie für Hamburg. Sie wurde auf Initiative der Hamburgischen
Bürgerschaft von einem Fahrradforum erarbeitet, dem rund 20 Akteure aus
allen betroffenen Bereichen angehören: Verwaltung, Vertreter aller drei
Bürgerschaftsfraktionen, Hamburger Verkehrsverbund, Verbände ADFC, VCD,
ADAC, Radsportverband, Landesseniorenbeirat.
Die Radverkehrsstrategie ist ein gesamtstädtisches Konzept, das auch
einen Rahmen für entsprechende Aktivitäten und Planungen in den Bezirken
gibt. Sie schafft die Voraussetzung dafür, das Fahrrad als vollwertiges
Verkehrsmittel im Gesamtverkehrssystem zu etablieren. Sie formuliert Ziele
und Leitlinien sowie vorrangige Handlungsfelder. Dazu gehören insbesondere:
- die Verdoppelung des Radverkehrsanteils auf 18 % aller in Hamburg
zurückgelegten Wege
- der Ausbau des Hauptroutennetzes
- die Instandsetzung benutzungspflichtiger und sonstiger wichtiger
Radwege
- die Senkung der Unfallzahlen bei steigendem Radverkehrsanteil
- die Verbesserung des Fahrradklimas durch Öffentlichkeitsarbeit
- eine bessere Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichem Verkehr
- gute Bedingungen zum Fahrradparken
- Förderung des Fahrradtourismus
- besserer Service rund ums Radfahren.
Ein Bündel von 80 mit Prioritäten versehenen Einzelmaßnahmen ergänzt die
Radverkehrsstrategie. Sie sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
künftiger Haushalte umgesetzt werden. Das Fahrradforum empfiehlt Ausgaben in
einer Größenordnung von 3,- Euro pro Einwohner und Jahr. In 2008 werden rund
4,8 Mio. Euro in den Radverkehr investiert.
Senat erlaubt Radfahren in Grünanlagen – Senator Dr. Michael Freytag:
"Damit kehrt sich die bisherige Lage exakt um:
Während Radfahren auf Wegen im Grünen nur im Ausnahmefall erlaubt war, ist
es demnächst nur noch in Ausnahmefällen verboten. Damit bieten wir Hamburgs
Radfahrern viele Kilometer neue Wege in schönster, erholsamer Umgebung
fernab vom Straßenverkehr. Wenn alle Parknutzer wie bisher aufeinander
Rücksicht nehmen, wird das Zusammenspiel von Fußgängern, Radfahrern,
Sportlern und Eltern mit Kinderwagen gut funktionieren."
Der Senat hat die Grünanlagen-Verordnung entsprechend geändert. Die
Änderung trat am 1. August 2005 in Kraft. Radfahren geschieht wie bisher auf
eigene Gefahr, Radfahrer müssen Rücksicht auf andere Parkbesucher nehmen.
Weiterhin fürs Fahrradfahren gesperrt bleiben der Botanische Sondergarten in
Wandsbek, Planten und Blomen und der Hammer Park im Bezirk Mitte und einige
zentrale, kleinere Grünflächen in Eimsbüttel. Überall hier gäbe es wegen
insgesamt zu wenig Platz und sehr vielen Fußgängern erfahrungsgemäß zu viele
absehbare Konflikte zwischen Radfahrern und anderen Parknutzern. Die
bisherigen Verbotsschilder werden in den nächsten Tagen von den Bezirken
entfernt. Für die neuen Verbotsstrecken wird ein einheitliches Schild
aufgestellt.
Im Alltag zügig mit dem Fahrrad unterwegs – Für Alltagsradler gibt es jetzt ein neues Internetangebot: mit Hilfe einer interaktiven Karte, die 14 Routen für den Weg zur Arbeit, zur Uni oder ins Kino zeigt, lassen sich per Mausklick ausführliche Routenbeschreibungen, Bildergalerien und Detailkarten abrufen, herunterladen und ausdrucken.
12 sternförmig vom Rathausmarkt in die äußeren Stadtteile verlaufende Routen verbinden die Hamburger City mit den wichtigsten Zentren der Bezirke, und zwei Ringverbindungen erschließen die Wohngebiete der inneren und äußeren Stadt. Die Routen verlaufen überwiegend abseits der stark befahrenen Straßen. Wo in einigen Bereichen Hauptverkehrsstraßen unumgänglich sind, gibt es Radwege oder Radfahrstreifen. Bei der Auswahl der Strecken wurde darauf geachtet, dass sie in der Regel eine witterungsbeständige Befestigung
aufweisen, ausreichend beleuchtet und dadurch auch bei Nässe und Dunkelheit nutzbar sind.
Die Routen sind nicht nur für alltägliche Wege nutzbar, sondern sollen auch zur Entdeckung neuer und unbekannter Seiten von Hamburg animieren. Gäste unserer Stadt sind ebenfalls angesprochen, denn wichtige Attraktionen wie die Speicherstadt und die künftige Hafencity, das Rathaus und die St. Pauli Landungsbrücken, zahlreiche Museen oder auch Hagenbecks Tierpark sind über die Routen erreichbar oder liegen in deren unmittelbarer Nähe.
Internetadresse: www.hamburg.de/verkehr/ Rubrik Fahrrad, Alltagsrouten.
Sämtliche Routenverläufe finden Sie auch im Kartenset "Hamburgs Fahrradrouten", das von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung herausgegeben wurde. Die fünf Karten im Maßstab 1 : 25 000 enthalten neben 14 Alltagsrouten auch 14 Freizeitrouten und 5 Radfernwege einschließlich kurzer
Routenbeschreibungen sowie Hinweise zu Bike+Ride-Anlagen an den Hamburger
Schnellbahnhaltestellen und zur Fahrradmitnahme im Hamburger Verkehrsverbund. Das Kartenset ist im Kundenzentrum des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung sowie im
Fachhandel erhältlich zum Preis von 19,95 Euro.
Fahrradbörse
– Wer kein neues Fahrrad, sondern einen kampferprobten gebrauchten Drahtesel sucht, sollte sich auf der Fahrradbörse in Bergedorf umsehen. Regelmäßig kann man hier zum günstigen Preis ein Rad kaufen oder aber tauschen. Die Fahrradbörse findet am Curslacker
Neuer Deich 38 auf dem Gelände von "Fahrrad Marcks" statt. Hier kann man praktischerweise gleich fehlende Ersatzteile erwerben - oder sich doch für ein Neumodell entscheiden. Jeweils von 10.00 bis 12.00
Uhr.
Fahrradhelme im Test
–
Moderne Fahrradhelme bieten ihren Trägern fast ausnahmslos guten Schutz. Das
ist das Ergebnis eines aktuellen ADAC-Tests. Von zehn überprüften Helmen
erhielten neun das ADAC-Urteil "gut". Bester im Vergleich wurde mit der
Testnote 1,8 der Daimor Road von Casco. Das schlechteste Ergebnis erzielte
der Scott Karma. Er erhielt die Note 2,6 und damit nur ein "befriedigend"
Dass Sicherheit nicht teuer sein muss, bewies der günstigste Helm im
Vergleich, der Prophete 0903. Für nur 20,- Euro bekommt der Käufer ein Modell
mit der Gesamtnote 2,2. Verbesserungswürdig ist nach Ansicht der ADAC-Tester
die Nachtsichtbarkeit. Fast alle Helme weisen keine oder nur sehr
unscheinbare Reflexionsflächen auf.
Angesichts der geringen Unterschiede bei den Test-Ergebnissen rät der ADAC
bei der Kaufentscheidung ein Hauptaugenmerk auf die Passgenauigkeit zu
richten. Auch gute Helme können ihr gesamtes Schutzpotential nur ausschöpfen
wenn sie optimal sitzen. Dazu sollte der Helm beim Fachhändler ausgiebig
Probe getragen werden, um festzustellen, ob er an irgendeiner Stelle drückt.
Außerdem sollte der Kopfschutz gut an die Kopfform des jeweiligen Trägers
anzupassen sein und eine dauerhafte Einstellung gewährleisten. Ebenfalls für
den Tragekomfort wichtig: eine gute Belüftung mit zahlreichen, großen und
durch Insektengitter geschützten Öffnungen.
Alle
Helme auf einen Blick.
ADAC-Test Fahrradträger:
Ob hinten oder oben – sicher muss es sein – Bei einem ADAC-Test von 14 Fahrradträgern für Pkw konnte kein Modell mit
"sehr gut" abschneiden, allerdings gab es auch in keinem Fall die Note "mangelhaft". Sechs Träger wurden mit
"gut" bewertet, sieben sind immerhin
noch "befriedigend", beim Eufab Harry reichte es nur zum "ausreichend". Acht
der Träger sind für die Montage auf der Anhängerkupplung gebaut, der Rest
wird auf dem Dach montiert.
Neben den Kriterien Montage und Handhabung wurde besonderes Augenmerk auf
die Sicherheit gelegt. Der Anhängerkupplungsträger Eufab Harry konnte der
Belastung auf der Schlechtwegstrecke nur kurze Zeit standhalten. Der
Klemmmechanismus der Kupplung löste sich, sodass sich der Träger bis hin zum
Bodenkontakt absenkte. Auch der Atera Strada Sport 3 hatte Probleme mit der
Rüttelstrecke. Hier klappten die Räder nach hinten weg, konnten aber zur
Weiterfahrt wieder befestigt werden.
Eine Vollbremsung aus Tempo 100 meisterten fast alle Träger mit Bravour. Nur
der Eufab Harry zeigte leichte Schwächen. Der ADAC-Ausweichtest bereitete
einigen Produkten Probleme. Bei den Dachträgern fiel der preisgünstige Eufab
Poker negativ auf. Die Räder waren nach dem Ausweichen locker, der Träger
verbog sich, ein Rad klappte seitlich ab und beschädigte das Dach. Auch der
Unitec MaXXimum kommt beim Ausweichmanöver an seine Grenzen und zeigt
Verformungen. Aber auch einige der Heckträger konnten im Ausweichtest nicht
überzeugen. So klappten der Eufab Harry, der Ecklafant 3 und Atera Strada
Sport 3 seitlich ab, bei letzterem wurde dadurch erneut der
Abklappmechanismus ausgelöst. Die ADAC-Tester wollten dann auch noch wissen,
wie sich die Träger bei einem Auffahrunfall bei Tempo 30 km/h verhalten. Der
teuerste Dachträger, der Mont Blanc Discovery konnte das Fahrrad beim City
Crash nicht am Fahrzeug halten; daraus kann im realen Unfallgeschehen ein
unnötiges Sicherheitsrisiko entstehen. Auch beim d.frey classic machten sich
die Räder selbstständig. Sogar bei einem Heckträger, dem mft black-smiley,
lösten sich beim Anprall die Räder von der Halterung.
Die Preisspanne der getesteten Kupplungsträger reicht von 323,- bis 545,- Euro
(für 3 Fahrräder), die der Dachträger von 20,- bis 109,- Euro (Preis für
jeweils ein Fahrrad), macht bei 3 Fahrrädern rund 60,- bis 327,- Euro
zuzüglich eines notwendigen Grundträgers für den Pkw. Fazit: Gute Träger
kosten ihr Geld, aber teuere Träger müssen nicht zwangsläufig gut sein.
Fahrradverleih in Hamburg
Mit dem Rad ins Grüne: Fahrradtouren durch
Hamburg
StVO für Fahrradfahrer
Rennradsport und
Radsportvereine
Fahrrad-Versteigerungen
des Fundbüros

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