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Verkehr

Tipps für Fahrradfahrer

Fahrrad-Versteigerungen des FundbürosGut gerüstet in die neue Fahrradsaison – Mit der Frühlingswärme kommt die Lust aufs Fahrradfahren. Doch aufgepasst: Der Drahtesel muss regelmäßig gewartet werden, damit durch mangelnde Pflege keine Gefahrensituationen entstehen. Der ADAC gibt hilfreiche Tipps wie das Fahrrad verkehrssicher gemacht wird:

Testen Sie durch Probebremsungen, ob die Bremsen noch richtig greifen. Sind sie verschlissen, Bremsbeläge sofort austauschen. Außerdem muss getestet werden, ob sie ohne zu schleifen an den Felgen anliegen. Gegebenenfalls das Bremssystem einstellen. Denn: Am Berg und im Stadtverkehr können nur einwandfreie Bremsen das Schlimmste verhindern.

Front- und Rücklichter sowie die Reflektoren sind auf ihre Funktionalität und Vollzähligkeit zu prüfen. Da es im Frühling zeitig dämmert, sollte immer mit Licht und heller, reflektierender Kleidung gefahren werden. Beim Kauf verfügen gerade sportliche Fahrräder wie Mountainbikes oder Rennräder, oft nicht über eine Lichtanlage, die aber bei Straßenbenutzung Pflicht ist. Hier muss der Käufer selbst nachrüsten.

Funktionsfähige Reifen sind ein Muss für die sichere Fahrt im Straßenverkehr. Daher platte Reifen aufpumpen und Ventilkappen ersetzen. Tritt Luft aus oder hat das Rad einen "Achter" muss es sofort erneuert werden. Ist das Reifenprofil abgefahren, droht das Rad bei Nässe oder Schotter wegzurutschen. Deshalb ist es wichtig, das Profil in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.

Die Kette regelmäßig mit Schmieröl einfetten, um zu verhindern, dass sie während der Fahrt herausspringt oder verkantet. Unbedingt vermeiden, dass Öl auf die Felgen gelangt, das würde die Bremswirkung stark einschränken.

Radfahrer über zehn Jahren müssen die Straße oder den Radweg nutzen. Kinder ab acht Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie, wie die jüngeren, auf dem Gehweg fahren wollen. Besonders bei Kindern sollte auch der Helm auf Beschädigung und Passform überprüft werden. Ist er zu klein oder verschlissen, muss ein Neuer her.

Weitere Tipps zum Fahrradfahren.

Mit dem Rad ins Grüne: Fahrradtouren durch Hamburg


Recht für RadfahrerRecht für Radfahrer – ein Rechtsberater
Alle Radfahrer sind unmittelbar und in den verschiedensten Lebensbereichen vom Recht für Radfahrer betroffen. Dementsprechend praxisbezogen geht die Konzeption dieses Rechtsberaters dahin, die verstreuten Vorschriften zusammenzufassen, übersichtlich darzustellen und zu erläutern.

Klar gegliedert und aktuell werden alle wesentlichen Themen behandelt:
Verkehrsregeln, Eignungs- und Ausrüstungsvorschriften, Recht gegenüber Behörden: Wegerecht, Baurecht, Sozialrecht, Zivilrecht für Radfahrer, Strafrecht für Radfahrer, Steuerliches

Die Zielgruppe: Radfahrer, die sich über ihre Rechte und Pflichten informieren wollen, Berater in Geschäftsstellen von Fahrrad-, Verkehrs- und Umweltverbänden, Polizeidienststellen, kommunale Verwaltungen, Rechtsanwälte, Richter und Schadensabteilungen der Versicherer, die sich mit dem Recht für Radfahrer befassen müssen.

Der Verfasser: Dr. Dietmar Kettler ist Rechtsanwalt in Kiel und seit Jahren als Kenner der Materie ausgewiesen. Er versteht es, die praktisch wichtigen Rechtsfragen lebendig zu erörtern und abgewogen zu beantworten.Jetzt bestellen bei amazon.de

Rhombos-Verlag, Berlin 2008, 240 Seiten
Preis: 25,- Euro


Auch Radfahrer können den "Lappen" verlierenAuch Radfahrer können den "Lappen" verlieren – Wer nach einem feucht-fröhlichen Abend sein Auto stehen lässt und sich statt dessen betrunken aufs Fahrrad schwingt, riskiert laut ADAC seinen Führerschein. Diese bittere Erkenntnis machte jetzt ein Radfahrer, bei dem im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle 2,09 Promille festgestellt wurden. Er wurde wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, durfte seinen Führerschein aber zunächst behalten.

Wegen der hohen Alkoholisierung wurde der Fall der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt, die zur Klärung von Eignungszweifeln die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert hat. Dieses Gutachten kam zum Ergebnis, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, Alkoholkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen. Deshalb wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Hiergegen hat der Radfahrer geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zunächst auch Recht bekommen. Das Gericht war der Meinung, dass die konkrete Fahrt keinen Rückschluss auf die Eignung als Kraftfahrer zulässt: Der Kläger sei ja gerade nicht mit dem Auto, sondern dem Rad gefahren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Revisionsentscheidung vom 21. Mai 2008 (Az: 3 C 32.07) deutlich gemacht, dass auch eine Fahrradtour unter Alkoholeinfluss zu Zweifeln an der Fahreignung berechtigt. Von der durchschnittlich alkoholgewohnten Bevölkerung werden Werte von 1,6 Promille oder mehr nicht erreicht: Immerhin benötigt man bei 80 kg Körpergewicht für diesen Wert etwa 4 l Bier oder 2 l Wein! Wer dann noch Auto oder Rad fahren kann, ist offensichtlich große Mengen Alkohol gewohnt. Dieses Alkoholproblem macht ihn nach Ansicht des Gerichts zur Gefahr für den Straßenverkehr und lässt ihn ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erscheinen, bis er seine Konsumgewohnheiten grundlegend geändert hat. Damit bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Rechtsauffassung der meisten deutschen Verwaltungsgerichte.


Neu: ADFC-Internetportal zur Fahrradmitnahme im Zug, Bildnachweis: ADFC/Christoph EckeltNeu: ADFC-Internetportal zur Fahrradmitnahme im Zug – Die "Entdeckerkarte Bahn" geht online – und ist als aktualisierte Broschüre ab Januar 2008 wieder bestellbar.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club erweitert sein Angebot für Reisende, die mit Fahrrad und Bahn unterwegs sind: Diese können sich künftig im neuen ADFC-Internetportal "Rad & Bahn" rundum informieren. Pünktlich zum aktuellen Fahrplanwechsel bei der Bahn haben die ADFC-Experten alle Verbindungen, die für Radreisende relevant sind, herausgefiltert und in mehreren digitalen Karten aufbereitet. Diese finden sich sowohl in einem interaktiven Kartenmodul als auch zum direkten Download. Druckbare Gesamt-Übersichtskarten ergänzen sich mit den ebenfalls dargestellten Einzelverbindungen, was die Reiseplanung wesentlich erleichtert.

Ergänzt werden die digitalen Karten auf www.adfc.de/bahn von einem Servicebereich mit Links und Tipps für die bequeme Reise per Rad und Bahn sowie einer umfangreichen Dokumentation zur Entwicklung der Fahrradmitnahme in Deutschland. Erfahrungsberichte von Reisenden und ein Überblick über das ADFC-Engagement zum Thema Rad und Bahn runden das neue Angebot ab.

Vorlage für die neuen Online-Karten ist die in 2007 erstmals aufgelegte und schnell vergriffene "ADFC-Entdeckerkarte Bahn". Sie liegt Anfang 2008 in aktualisierter Form als Nachdruck vor und kann ab Januar beim ADFC-Bundesverband bestellt werden. Diese Broschüre ist bislang die einzige erhältliche Übersicht sämtlicher Fernverkehrs-Verbindungen mit Fahrradmitnahme.

Auch Verbesserungen und Verschlechterungen in der Mitnahme-Situation werden sowohl in der "ADFC-Entdeckerkarte Bahn" als auch im neuen Internet-Portal konkret beschrieben. So gibt es im aktuellen Fahrplan 2007/2008 einige Neuerungen bei Nachtzugreisen, hier entfallen mehrere Verbindungen. Außerdem weicht der "fahrradfreundliche" InterCity auf immer mehr Strecken dem ICE, so etwa zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet Richtung München. Bestellungen der Entdeckerkarte Bahn unter E-Mail bahn@adfc.de.

Weitere Tipps vom ADFC Hamburg


Hamburg lässt die Räder rollen – Bis zum Jahr 2015 wird der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in unserer Stadt verdoppelt. Dieses ehrgeizige Ziel verfolgt eine neue Radverkehrsstrategie für Hamburg. Sie wurde auf Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft von einem Fahrradforum erarbeitet, dem rund 20 Akteure aus allen betroffenen Bereichen angehören: Verwaltung, Vertreter aller drei Bürgerschaftsfraktionen, Hamburger Verkehrsverbund, Verbände ADFC, VCD, ADAC, Radsportverband, Landesseniorenbeirat.

Die Radverkehrsstrategie ist ein gesamtstädtisches Konzept, das auch einen Rahmen für entsprechende Aktivitäten und Planungen in den Bezirken gibt. Sie schafft die Voraussetzung dafür, das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel im Gesamtverkehrssystem zu etablieren. Sie formuliert Ziele und Leitlinien sowie vorrangige Handlungsfelder. Dazu gehören insbesondere:

  • die Verdoppelung des Radverkehrsanteils auf 18 % aller in Hamburg zurückgelegten Wege
  • der Ausbau des Hauptroutennetzes
  • die Instandsetzung benutzungspflichtiger und sonstiger wichtiger Radwege
  • die Senkung der Unfallzahlen bei steigendem Radverkehrsanteil
  • die Verbesserung des Fahrradklimas durch Öffentlichkeitsarbeit
  • eine bessere Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichem Verkehr
  • gute Bedingungen zum Fahrradparken
  • Förderung des Fahrradtourismus
  • besserer Service rund ums Radfahren.

Ein Bündel von 80 mit Prioritäten versehenen Einzelmaßnahmen ergänzt die Radverkehrsstrategie. Sie sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten künftiger Haushalte umgesetzt werden. Das Fahrradforum empfiehlt Ausgaben in einer Größenordnung von 3,- Euro pro Einwohner und Jahr. In 2008 werden rund 4,8 Mio. Euro in den Radverkehr investiert.


Senat erlaubt Radfahren in GrünanlagenSenat erlaubt Radfahren in Grünanlagen – Senator Dr. Michael Freytag: "Damit kehrt sich die bisherige Lage exakt um: Während Radfahren auf Wegen im Grünen nur im Ausnahmefall erlaubt war, ist es demnächst nur noch in Ausnahmefällen verboten. Damit bieten wir Hamburgs Radfahrern viele Kilometer neue Wege in schönster, erholsamer Umgebung fernab vom Straßenverkehr. Wenn alle Parknutzer wie bisher aufeinander Rücksicht nehmen, wird das Zusammenspiel von Fußgängern, Radfahrern, Sportlern und Eltern mit Kinderwagen gut funktionieren." Der Senat hat die Grünanlagen-Verordnung entsprechend geändert. Die Änderung trat am 1. August 2005 in Kraft. Radfahren geschieht wie bisher auf eigene Gefahr, Radfahrer müssen Rücksicht auf andere Parkbesucher nehmen. Weiterhin fürs Fahrradfahren gesperrt bleiben der Botanische Sondergarten in Wandsbek, Planten und Blomen und der Hammer Park im Bezirk Mitte und einige zentrale, kleinere Grünflächen in Eimsbüttel. Überall hier gäbe es wegen insgesamt zu wenig Platz und sehr vielen Fußgängern erfahrungsgemäß zu viele absehbare Konflikte zwischen Radfahrern und anderen Parknutzern. Die bisherigen Verbotsschilder werden in den nächsten Tagen von den Bezirken entfernt. Für die neuen Verbotsstrecken wird ein einheitliches Schild aufgestellt.


Im Alltag zügig mit dem Fahrrad unterwegs – Für Alltagsradler gibt es jetzt ein neues Internetangebot: mit Hilfe einer interaktiven Karte, die 14 Routen für den Weg zur Arbeit, zur Uni oder ins Kino zeigt, lassen sich per Mausklick ausführliche Routenbeschreibungen, Bildergalerien und Detailkarten abrufen, herunterladen und ausdrucken. 12 sternförmig vom Rathausmarkt in die äußeren Stadtteile verlaufende Routen verbinden die Hamburger City mit den wichtigsten Zentren der Bezirke, und zwei Ringverbindungen erschließen die Wohngebiete der inneren und äußeren Stadt. Die Routen verlaufen überwiegend abseits der stark befahrenen Straßen. Wo in einigen Bereichen Hauptverkehrsstraßen unumgänglich sind, gibt es Radwege oder Radfahrstreifen. Bei der Auswahl der Strecken wurde darauf geachtet, dass sie in der Regel eine witterungsbeständige Befestigung aufweisen, ausreichend beleuchtet und dadurch auch bei Nässe und Dunkelheit nutzbar sind. Die Routen sind nicht nur für alltägliche Wege nutzbar, sondern sollen auch zur Entdeckung neuer und unbekannter Seiten von Hamburg animieren. Gäste unserer Stadt sind ebenfalls angesprochen, denn wichtige Attraktionen wie die Speicherstadt und die künftige Hafencity, das Rathaus und die St. Pauli Landungsbrücken, zahlreiche Museen oder auch Hagenbecks Tierpark sind über die Routen erreichbar oder liegen in deren unmittelbarer Nähe. Internetadresse: www.hamburg.de/verkehr/ Rubrik Fahrrad, Alltagsrouten. Sämtliche Routenverläufe finden Sie auch im Kartenset "Hamburgs Fahrradrouten", das von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung herausgegeben wurde. Die fünf Karten im Maßstab 1 : 25 000 enthalten neben 14 Alltagsrouten auch 14 Freizeitrouten und 5 Radfernwege einschließlich kurzer Routenbeschreibungen sowie Hinweise zu Bike+Ride-Anlagen an den Hamburger Schnellbahnhaltestellen und zur Fahrradmitnahme im Hamburger Verkehrsverbund. Das Kartenset ist im Kundenzentrum des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung sowie im Fachhandel erhältlich zum Preis von 19,95 Euro.


Fahrradbörse – Wer kein neues Fahrrad, sondern einen kampferprobten gebrauchten Drahtesel sucht, sollte sich auf der Fahrradbörse in Bergedorf umsehen. Regelmäßig kann man hier zum günstigen Preis ein Rad kaufen oder aber tauschen. Die Fahrradbörse findet am Curslacker Neuer Deich 38 auf dem Gelände von "Fahrrad Marcks" statt. Hier kann man praktischerweise gleich fehlende Ersatzteile erwerben - oder sich doch für ein Neumodell entscheiden. Jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr.


Testsieger beim ADAC-Fahrradhelmtest, bitte klicken zur ÜbersichtFahrradhelme im Test – Moderne Fahrradhelme bieten ihren Trägern fast ausnahmslos guten Schutz. Das ist das Ergebnis eines aktuellen ADAC-Tests. Von zehn überprüften Helmen erhielten neun das ADAC-Urteil "gut". Bester im Vergleich wurde mit der Testnote 1,8 der Daimor Road von Casco. Das schlechteste Ergebnis erzielte der Scott Karma. Er erhielt die Note 2,6 und damit nur ein "befriedigend" Dass Sicherheit nicht teuer sein muss, bewies der günstigste Helm im Vergleich, der Prophete 0903. Für nur 20,- Euro bekommt der Käufer ein Modell mit der Gesamtnote 2,2. Verbesserungswürdig ist nach Ansicht der ADAC-Tester die Nachtsichtbarkeit. Fast alle Helme weisen keine oder nur sehr unscheinbare Reflexionsflächen auf.

Angesichts der geringen Unterschiede bei den Test-Ergebnissen rät der ADAC bei der Kaufentscheidung ein Hauptaugenmerk auf die Passgenauigkeit zu richten. Auch gute Helme können ihr gesamtes Schutzpotential nur ausschöpfen wenn sie optimal sitzen. Dazu sollte der Helm beim Fachhändler ausgiebig Probe getragen werden, um festzustellen, ob er an irgendeiner Stelle drückt. Außerdem sollte der Kopfschutz gut an die Kopfform des jeweiligen Trägers anzupassen sein und eine dauerhafte Einstellung gewährleisten. Ebenfalls für den Tragekomfort wichtig: eine gute Belüftung mit zahlreichen, großen und durch Insektengitter geschützten Öffnungen. Alle Helme auf einen Blick.


ADAC-Test Fahrradträger: Ob hinten oder oben – sicher muss es sein , Foto: ADACADAC-Test Fahrradträger: Ob hinten oder oben – sicher muss es sein – Bei einem ADAC-Test von 14 Fahrradträgern für Pkw konnte kein Modell mit "sehr gut" abschneiden, allerdings gab es auch in keinem Fall die Note "mangelhaft". Sechs Träger wurden mit "gut" bewertet, sieben sind immerhin noch "befriedigend", beim Eufab Harry reichte es nur zum "ausreichend". Acht der Träger sind für die Montage auf der Anhängerkupplung gebaut, der Rest wird auf dem Dach montiert.

Neben den Kriterien Montage und Handhabung wurde besonderes Augenmerk auf die Sicherheit gelegt. Der Anhängerkupplungsträger Eufab Harry konnte der Belastung auf der Schlechtwegstrecke nur kurze Zeit standhalten. Der Klemmmechanismus der Kupplung löste sich, sodass sich der Träger bis hin zum Bodenkontakt absenkte. Auch der Atera Strada Sport 3 hatte Probleme mit der Rüttelstrecke. Hier klappten die Räder nach hinten weg, konnten aber zur Weiterfahrt wieder befestigt werden.

Eine Vollbremsung aus Tempo 100 meisterten fast alle Träger mit Bravour. Nur der Eufab Harry zeigte leichte Schwächen. Der ADAC-Ausweichtest bereitete einigen Produkten Probleme. Bei den Dachträgern fiel der preisgünstige Eufab Poker negativ auf. Die Räder waren nach dem Ausweichen locker, der Träger verbog sich, ein Rad klappte seitlich ab und beschädigte das Dach. Auch der Unitec MaXXimum kommt beim Ausweichmanöver an seine Grenzen und zeigt Verformungen. Aber auch einige der Heckträger konnten im Ausweichtest nicht überzeugen. So klappten der Eufab Harry, der Ecklafant 3 und Atera Strada Sport 3 seitlich ab, bei letzterem wurde dadurch erneut der Abklappmechanismus ausgelöst. Die ADAC-Tester wollten dann auch noch wissen, wie sich die Träger bei einem Auffahrunfall bei Tempo 30 km/h verhalten. Der teuerste Dachträger, der Mont Blanc Discovery konnte das Fahrrad beim City Crash nicht am Fahrzeug halten; daraus kann im realen Unfallgeschehen ein unnötiges Sicherheitsrisiko entstehen. Auch beim d.frey classic machten sich die Räder selbstständig. Sogar bei einem Heckträger, dem mft black-smiley, lösten sich beim Anprall die Räder von der Halterung.

Die Preisspanne der getesteten Kupplungsträger reicht von 323,- bis 545,- Euro (für 3 Fahrräder), die der Dachträger von 20,- bis 109,- Euro (Preis für jeweils ein Fahrrad), macht bei 3 Fahrrädern rund 60,- bis 327,- Euro zuzüglich eines notwendigen Grundträgers für den Pkw. Fazit: Gute Träger kosten ihr Geld, aber teuere Träger müssen nicht zwangsläufig gut sein.


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