| Zentraler Verwahrplatz für abgeschleppte Autos |
Abgeschleppte Fahrzeuge werden in Hamburg – wie in anderen Bundesländern auch
– erst dann wieder herausgegeben werden, wenn die Abschleppkosten und
Gebühren bezahlt worden sind.
Nach der Gebührenordnung für abgeschleppte Fahrzeuge richtet sich die Berechnung der
Gebühren für den Fahrzeughalter nicht mehr nach dem Kalendertag, sondern pro angefangene 24
Stunden. Die Gebühr für einen PKW kostet am ersten
Tag 50,- Euro und je weitere angefangene 24 Stunden nur noch 8,50
Euro.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge, die auf den
Verwahrplatz an der Ausschläger Allee in Tiefstack gebracht wurden, stehen
auf einem Parkplatz, der nicht überdacht ist und auch keinen anderweitigen Komfort
bietet.
Erforderliche Unterlagen zum Auslösen des Fahrzeuges:
Amtlicher Lichtbildausweis mit aktueller Meldeadresse insbesondere
Bundespersonalausweis bzw. ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder
einen Reisepass ggf. in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung.
Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein. Bargeld oder EC-Karte.
Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden.
Der
neue Bußgeldkatalog – Die
Neuregelung des Bußgeldkataloges, die im Februar 2009 in Kraft
getreten ist, geht mit einer erheblichen Erhöhung der Bußgeldsätze einher.
Dabei geht es nicht nur um überhöhte Geschwindigkeit oder Überfahren einer
roten Ampel, auch Fahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen, Überladungen
oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs werden deutlich schärfer
bestraft. Wichtig also für alle Autofahrer zu wissen, welche Konsequenzen bei
Verkehrsverstößen drohen.
Wer erheblich zu schnell fährt oder den Abstand zum Vordermann nicht
einhält, riskiert hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Bei Fahrten unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss, riskieren Autofahrer bis zu 1.500 Euro
Bußgeld. Die neuen Regelsätze sind in einem ADAC-Ratgeber nachzulesen. Alle
Änderungen sind farbig hervorgehoben, so kann sich jeder Verkehrsteilnehmer
über die Strafen informieren.
Anders als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Regelsätze für
Verkehrsverstöße nicht durchgängig, sondern beschränken sich auf die Hauptunfallursachen. Durch Raser, Drängler oder Fahrer
unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden leicht vermeidbare Gefahren im
Straßenverkehr geschaffen, deren nachhaltige Bekämpfung der ADAC begrüßt.
Neben dem umfangreichen Bußgeld- und Punktekatalog gibt eine detaillierte
Gliederung schnell Antwort auf alle Fragen zu den Verstößen, Buß- und
Verwarnungsgeldern, Fahrverboten und Gerichtsverfahren. Auch Bußen für
Radfahrer und Fußgänger wurden berücksichtigt sowie Verkehrsverstöße mit
Auslandsbezug. Es gibt zahlreiche Tipps und Hinweise zum Entzug und der
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, der Verkehrssünderdatei in Flensburg
sowie Anwaltskosten und Rechtsschutz.
Der
neue Bußgeldkatalog
von Wolf-Dieter Beck, ADAC Verlag, 14. Auflage, 2009,
180 Seiten,
Preis: 5,95 Euro
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