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Verkehr

Zentraler Verwahrplatz für abgeschleppte Autos
Anschrift: Ausschläger Allee 177, 20539 Hamburg
  Stadtplan – HVV-Fahrplan – weitere Infos
Kontakt: Telefon 0 40/7 81 04 50 / 7 81 04 51
  Fax 0 40/78 10 45 10
  E-Mail polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de
Öffnungszeiten: rund um die Uhr

Abgeschleppte Fahrzeuge werden in Hamburg – wie in anderen Bundesländern auch – erst dann wieder herausgegeben werden, wenn die Abschleppkosten und Gebühren bezahlt worden sind.

Nach der Gebührenordnung für abgeschleppte Fahrzeuge richtet sich die Berechnung der Gebühren für den Fahrzeughalter nicht mehr nach dem Kalendertag, sondern pro angefangene 24 Stunden. Die Gebühr für einen PKW kostet am ersten Tag 50,- Euro und je weitere angefangene 24 Stunden nur noch 8,50 Euro.

Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge, die auf den Verwahrplatz an der Ausschläger Allee in Tiefstack gebracht wurden, stehen auf einem Parkplatz, der nicht überdacht ist und auch keinen anderweitigen Komfort bietet.

Erforderliche Unterlagen zum Auslösen des Fahrzeuges:
Amtlicher Lichtbildausweis mit aktueller Meldeadresse insbesondere Bundespersonalausweis bzw. ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder einen Reisepass ggf. in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein. Bargeld oder EC-Karte.

Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden.


ADC Bußgeldkatalog - direkt bei Amazon bestellenDer neue Bußgeldkatalog – Die Neuregelung des Bußgeldkataloges, die im Februar 2009 in Kraft getreten ist, geht mit einer erheblichen Erhöhung der Bußgeldsätze einher. Dabei geht es nicht nur um überhöhte Geschwindigkeit oder Überfahren einer roten Ampel, auch Fahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen, Überladungen oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs werden deutlich schärfer bestraft. Wichtig also für alle Autofahrer zu wissen, welche Konsequenzen bei Verkehrsverstößen drohen.

Wer erheblich zu schnell fährt oder den Abstand zum Vordermann nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, riskieren Autofahrer bis zu 1.500 Euro Bußgeld. Die neuen Regelsätze sind in einem ADAC-Ratgeber nachzulesen. Alle Änderungen sind farbig hervorgehoben, so kann sich jeder Verkehrsteilnehmer über die Strafen informieren.

Anders als ursprünglich geplant, erhöhen sich die Regelsätze für Verkehrsverstöße nicht durchgängig, sondern beschränken sich auf die Hauptunfallursachen. Durch Raser, Drängler oder Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden leicht vermeidbare Gefahren im Straßenverkehr geschaffen, deren nachhaltige Bekämpfung der ADAC begrüßt.

Neben dem umfangreichen Bußgeld- und Punktekatalog gibt eine detaillierte Gliederung schnell Antwort auf alle Fragen zu den Verstößen, Buß- und Verwarnungsgeldern, Fahrverboten und Gerichtsverfahren. Auch Bußen für Radfahrer und Fußgänger wurden berücksichtigt sowie Verkehrsverstöße mit Auslandsbezug. Es gibt zahlreiche Tipps und Hinweise zum Entzug und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, der Verkehrssünderdatei in Flensburg sowie Anwaltskosten und Rechtsschutz.

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