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Wohnen in Hamburg

Förderung von Baugemeinschaften

Hamburg ermöglicht mit einer neuen Förderung jetzt Mietergemeinschaften den Kauf der von ihnen bewohnten Wohnungen. Dieses Angebot rundet die Förderung von Baugemeinschaften ab. Voraussetzung ist die Verkaufsbereitschaft des Grundeigentümers. Mindestens 90 % der Mietparteien müssen dem Vorhaben zustimmen, mindestens 70 % Mitglied der zu gründenden Genossenschaft werden, die ihr Gebäude gemeinschaftlich bewirtschaften wird.

Gefördert werden bis zu 90 % des Verkehrswertes eines Gebäudes. Der Verkehrswert darf 2.000 Euro pro m² Wohnfläche nicht übersteigen. Mit der Förderung sind für die Laufzeit des Darlehens von 20 Jahren Auflagen hinsichtlich der Mietpreisgestaltung und der Belegung der Wohnungen verbunden.

Genossenschaftsmitglieder mit Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus oder leicht darüber, erhalten laufende Zuschüsse in Höhe von bis zu 4,- Euro pro m² Wohnfläche.

Link zur Förderrichtlinie: www.wk-hamburg.de

14.10.2010

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