Tipps für Autofahrer
Zentraler Verwahrplatz für abgeschleppte Autos
Abgeschleppte Fahrzeuge werden in Hamburg – wie in anderen Bundesländern auch – erst dann wieder herausgegeben werden, wenn die Abschleppkosten und Gebühren bezahlt worden sind.
Nach der Gebührenordnung für abgeschleppte Fahrzeuge richtet sich die Berechnung der Gebühren für den Fahrzeughalter nicht mehr nach dem Kalendertag, sondern pro angefangene 24 Stunden. Die Gebühr für einen PKW kostet am ersten Tag 50,- Euro und je weitere angefangene 24 Stunden nur noch 8,50 Euro.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge, die auf den Verwahrplatz an der Ausschläger Allee in Tiefstack gebracht wurden, stehen auf einem Parkplatz, der nicht überdacht ist und auch keinen anderweitigen Komfort bietet.
Erforderliche Unterlagen zum Auslösen des Fahrzeuges:
Amtlicher Lichtbildausweis mit aktueller Meldeadresse insbesondere Bundespersonalausweis bzw. ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder einen Reisepass ggf. in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein. Bargeld oder EC-Karte.
Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden.
Ortsinformationen
Adresse
- Zentraler Verwahrplatz für abgeschleppte Autos
- Ausschläger Allee 177
- 20539 Hamburg
- Telefon: 0 40/78 10 45-0
- Telefon: 0 40/78 10 45-1
- Telefax: 0 40/78 10 45-10
- E-Mail: polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de
Fahrplan
Öffnungszeiten
- Mo: 0.00 - 24.00 Uhr
- Di: 0.00 - 24.00 Uhr
- Mi: 0.00 - 24.00 Uhr
- Do: 0.00 - 24.00 Uhr
- Fr: 0.00 - 24.00 Uhr
- Sa: 0.00 - 24.00 Uhr
- So: 0.00 - 24.00 Uhr
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