Was tun, wenn es kracht? - hamburg-magazin.de

Anzeige

Tipps für Autofahrer

Was tun, wenn es kracht?

Autounfall - was tun, wenn's kracht

Verkehrsunfälle mit nur geringem Sach- und ohne Personenschaden gehören zum Alltag auf Deutschlands Straßen. Bei diesen Bagatellschäden mit klarer Schuldfrage muss die Polizei nicht verständigt werden. Der ADAC gibt Tipps, wie man sich bei einem solchen Unfall richtig verhält.

Damit der nachfolgende Verkehr nicht in den Unfall verwickelt wird, ist es wichtig, als erstes die Unfallstelle abzusichern. Dazu das Warnblinklicht an allen beteiligten Fahrzeugen einschalten und dann das Warndreieck zirka 50 bis 100 Schritte von der Unfallstelle gut sichtbar aufstellen.

Das Unfallgeschehen sollte unverzüglich dokumentiert werden. Praktisch hierfür sind spezielle Unfallsets, ausgestattet mit Kamera, Messband, Notizblock und Kreide, die in allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich sind Zur Klärung der Schuldfrage nach dem Unfall sollten Fotos von den Positionen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge angefertigt werden. Hilfreich sind hier vor allem Aufnahmen, die die Unfallstelle zusammen mit der Umgebung zeigen. So können Experten später die Unfallstelle anhand von Lichtmasten, Verkehrsschildern oder Bäumen vermessen. Die Schäden am Fahrzeug sollten möglichst groß im Bild festgehalten und mit Kreide zusätzlich gekennzeichnet werden.

Anzeigenempfehlungen:

Oliver Thielemann
VisitenkarteVisitenkarte schließen
Oliver Thielemann
Lackiererei
Habichthorst
23
22459
Hamburg
(0 40) 551 01 02
Aktions-Bild
Erfolg hat nur, wer sich deutlich unterscheidet.

Als Frank Thielemann 1961 den Grundstein für seine Autolackiererei legt, ist ihm klar: "ich kann nur erfolgreich sein, wenn ich mehr leiste als andere."

Unser Anspruch: In puncto Preis, Angebot und Service sind wir kaum zu schlagen!

Willkommen bei der Autolackiererei Thielemann aus Hamburg, Ihrem Meisterbetrieb mit mit dem breiten Angebot verschiedenster Lackierarbeiten.

Bei uns können Sie sich in jedem Fall auf gute Ideen und perfekte Ausführung verlassen. Natürlich mit Farben und Lacken, die 100% umweltverträglich sind.

Unser Motto: Wir lackieren anders als die anderen.

Oliver Thielemann


Service der Autolackiererei Thielemann aus Hamburg:
Das volle Programm für Ihre Zufriedenheit.


Wenn Sie als Kunde zu uns kommen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie vom Meister persönlich beraten werden. Doch auch unsere weiteren Leistungen werden Ihnen gefallen:

• Meister-Beratung - ganz selbstverständlich
• Knapp an Zeit? Nutzen Sie unseren Hol- und Bring-Service!
• Ohne Auto geht es nicht? Wir vermitteln kostengünstig Mietwagen.
• Unfallschaden ­ und was nun? Wir übernehmen die Versicherungsabwicklung (inkl. Sachverständigen-Gutachten.
• Kurz-Check: Was muß wann gemacht werden ? Ölstand, Luftdruck, Reifenprofil, TÜV, ASU, etc. ­ wir erinnern Sie.
• Möbel, Hubschrauber, Flugzeuge- wir lackieren Ihnen alles in perfekter Qualität, wenn möglich auch direkt vor Ort.

...Meisterhandwerk beim Wort genommen.


Unser Anspruch: In puncto Preis, Angebot und Service sind wir kaum zu schlagen! Willkommen bei der Autolackiererei Thielemann aus Hamburg, Ihrem ... (mehr)
Telefon: (0 40) 551 01 02

Bei starkem Verkehr müssen die Fahrzeugpositionen mit Kreide auf der Fahrbahn markiert und danach die Unfallstelle zügig geräumt werden. Außerdem sollten alle wesentlichen Angaben über die Unfallbeteiligten, die Fahrzeuge sowie Art, Verlauf und Folgen des Unfalls notiert werden. Unfallzeugen mit Namen und Anschrift notieren. Zur Schuldfrage sollte am Unfallort kein schriftliches Anerkenntnis abgegeben werden. Dies könnte den Versicherungsschutz gefährden.

Bei Reparaturkosten über der Bagatellgrenze, also ab etwa 1.000 Euro, sollte die Schadenhöhe per Sachverständigengutachten ermittelt werden. Die Kosten muss bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung übernehmen. Wer für alle Eventualitäten gerüstet sein will, dem empfiehlt der ADAC das Info-Blatt "Was tun nach einem Unfall", in dem alle Regeln die nach einem Unfall beachtet werden müssen, zusammengefasst sind. Die Broschüre, die auch ein Formular für den Unfallbericht enthält, gibt es für Mitglieder gratis in allen ADAC-Geschäftsstellen. Ein dreisprachiger Unfallbericht, der vor allem für Fahrten ins Ausland interessant ist, kann zusätzlich erworben werden.

Richtig handeln nach dem Crash: Die sieben teuersten Fehler von Autofahrern nach einem Unfall

Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Das kann teuer werden. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:

1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.

2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30,- Euro Verwarnungsgeld belangt.

3. Das Auto zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35,- Euro.

4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden "vergessen".

5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.

6. Nicht alle Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.

7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat die Versicherung das so genannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z. B. den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.

ADAC-Tipp: Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden, sollte ein Geschädigter nicht zögern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Schützen Sie sich vor den Folgen

Direct Line Autoversicherung

Um sich vor den Folgen eines Autounfalls umfassend zu schützen, ist eine Autoversicherung sozusagen Pflicht. Bei der Wahl des Anbieters wie auch des Tarifes sollte man jedoch genau hinsehen. Direct Line bietet zum Beispiel eine kostenfreie Hotline, bei der sich Kunden und Interessenten ausführlich zu den verschiedenen Tarifen der Autoversicherung beraten lassen können. Auch im Internet bietet Direct Line umfangreiche Informationen zu seinen Leistungen. Mit dem Tarifrechner können Sie sich in kürzester Zeit ein persönliches Angebot errechnen lassen. Wer also überlegt, seine Autoversicherung diesen Herbst zu wechseln, sollte Direct Line zumindest mit in Betracht ziehen.

11.07.2010

Ortsinformationen

Adresse

Anfahrt

Barrierefreiheit

nicht Behindertengerecht



Anzeige

in Hamburg