Tipps für Autofahrer
Begleitetes Fahren – Führerschein mit 17
Das Konzept des "Begleiteten Fahrens" wurde entwickelt, um die Unfallhäufigkeit junger Fahrer zu vermindern. Dieses Konzept hat sich in anderen Ländern bereits bewährt und trägt in besonderem Maße zur Verkehrssicherheit bei.
Nach dem Hamburg bereits 2005 mit dem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" begonnen und gute Erfahrungen gemacht hatte, wurden bundeseinheitliche Rahmenbedingungen geschaffen und das Begleitete Fahren ab 17 dauerhaft im Gesetz festgeschrieben.
Die Fahranfänger können frühestens 6 Monate vor ihrem 17. Geburtstag mit der Schulung beginnen. Auch der oder die Begleiter, die in der Fahrerlaubnis vermerkt sind, werden auf das "Begleitete Fahren" vorbereitet. Die Probezeit des Fahranfängers beginnt direkt mit Erhalt der Ausnahmegenehmigung.
Der Fahranfänger:
- kann seine Fahrausbildung mit 16 1/2 beginnen
- darf keinen Eintrag im Verkehrszentralregister haben
- sollte uneingeschränkt fahrgeeignet sein
- ist verantwortlicher Fahrzeugführer
- darf nur mit bezeichneter Begleitperson fahren
- ist nur in Deutschland fahrberechtigt
Der Begleiter:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen
- darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
- muss an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter teilnehmen
Der ADAC weist darauf hin, dass Eltern, die ihren jugendlichen Kindern das Fahren im Rahmen des Programms ermöglichen wollen, zuvor ihre Kfz-Versicherungspolice überprüfen sollten. Wer bisher bei der Versicherung angegeben hat, dass nur Personen über 23 Jahre mit dem Fahrzeug unterwegs sind, kann Ärger mit dem Versicherer bekommen. Die Kfz-Versicherer berechnen ihre Tarife nach einer Reihe von Merkmalen – so unter anderem nach dem Alter der Fahrer, der jährlich gefahrenen Kilometerleistung, ob eine Garage oder selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden ist. Ändern sich einige dieser Merkmale, ist der Versicherte verpflichtet, dies dem Versicherungsunternehmen zu melden, damit daraufhin eine neue Versicherungsprämie festgelegt werden kann.
Die bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren ist laut ADAC nicht nur ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit, sondern bringt jungen Autofahrern auch enorme finanzielle Vorteile. Führerscheinneulinge, die das BF-17-Programm erfolgreich absolvieren, werden von der ADAC-AutoVersicherung in das Führerscheinstarterpaket mit der Schadenfreiheitsklasse 1 (100 %) eingestuft – und sparen so deutlich bei der Versicherungsprämie. Zusätzlicher Vorteil: Die Pannenhilfe durch den ADAC ist für die Führerscheinneulinge im ersten Jahr kostenlos.
Wesentliche Voraussetzungen für die verbesserte Ersteinstufung bei der ADAC-AutoVersicherung: Das Auto des Führerscheinneulings darf nicht mehr als 115 PS haben und nicht älter als zwölf Jahre sein – so will der ADAC die Fahranfänger zum Kauf von weniger PS-starken Autos mit einem Mindestmaß an Sicherheitstechnik animieren.
Wer innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss ein Fahrsicherheitstraining absolviert, bekommt von der ADAC-AutoVersicherung zusätzlich einen Beitragsnachlass.
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