Taxi
Rechte und Pflichten als Taxi-Fahrgast
Freie Taxiwahl – Als Fahrgast dürfen Sie am Taxistand selber auswählen, in welches Taxi Sie steigen. Wichtig ist nur, dass es ungehindert an den anderen wartenden Fahrzeugen vorbeifahren kann. Freie Taxis erkennen Sie am leuchtenden Dachschild; fährt das Taxi gerade zu einem Auftrag oder wird ein Kunde befördert, ist die Beleuchtung ausgeschaltet.
Kennzeichnung – Achten Sie darauf, dass der Taxifahrer sein Fahrerschild mit Namen und Lichtbild an einer gut sichtbaren Stelle im Wagen mit sich führt. Schließlich will man wissen, mit wem man es zu tun hat!
Wen und was Sie mitnehmen dürfen – Koffer, Taschen, Kinderwagen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert, wenn sie sich im Wagen verstauen lassen. Wenn eine sichere Unterbringung gewährleistet ist, werden auch Hunde und Kleintiere mitgenommen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht ohne Kindersitz im Taxi gefahren werden. Für Babys muss der Fahrgast selbst eine entsprechende Vorrichtung bei sich haben; ältere Kinder erhalten in der Regel eine Sitzerhöhung vom Fahrer.
Kurzstrecken – Taxifahrer sind oft nicht besonders begeistert von Kurzstrecken. Innerhalb Hamburgs gilt aber die Beförderungspflicht: Das bedeutet, ein freies Taxi ist dazu verpflichtet, Sie zu Ihrem Wunschziel zu bringen, egal wie kurz die Strecke ist!
Günstigste Route – Der Taxifahrer sollte seine Kunden auf dem kürzesten Weg zum gewünschten Ort fahren. Umwege müssen zuerst mit dem Fahrgast abgesprochen werden.
Rauchverbot – Seit September 2007 ist es verboten, in Taxis zu rauchen. Daran müssen sich nicht nur die Fahrer, sondern auch die Kunden halten!
Wenn es doch einmal etwas zu beanstanden gibt, können Sie die Beschwerdehotline des Hamburger Taxigewerbes unter Telefon 0 40/50 01 98 96 anrufen oder sich in der Behörde für Bau und Verkehr melden.
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