Mitnahme von Rollstuhlfahrern in Bussen des HVV - hamburg-magazin.de

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Öffentliche Verkehrsmittel

Mitnahme von Rollstuhlfahrern in Bussen des HVV

Der HVV hat sich in Abstimmung mit dem Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen Hamburgs sowie Vertretern der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. und den Busunternehmen auf eine einheitliche Regelung zur Mitnahme von Rollstuhlfahrern in den Bussen geeinigt:

  • In den älteren Bussen bis Baujahr 2005 werden wieder von allen Verkehrsunternehmen mehrere Rollstuhlfahrer mitgenommen. Diese Fahrzeuge sind an den weißen Piktogrammen im Einstiegsbereich zu erkennen.
  • Vorerst kann in den neuen Fahrzeugen ab Baujahr 2005 auch weiterhin jeweils nur ein Rollstuhlfahrer mitgenommen werden. In den XXL-Bussen stehen jeweils zwei Plätze für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Diese Busse sind mit blauem Piktogramm gekennzeichnet. Nach geltender Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist eine Mitnahme von mehr als einem Rollstuhl nur mit erheblichen Haftungsrisiken bei einem Unfall für Verkehrsunternehmen und/oder Rollstuhlbenutzer möglich.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant deshalb, kurzfristig die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu ändern, damit auch in den neuen Fahrzeugen wieder mehrere Rollstuhlbenutzer befördert werden können.

Seit dem letzten Jahr werden nur noch so viele Rollstuhlfahrer befördert, wie Rollstuhl-Aufstellplätze in den Fahrzeugpapieren der Busse vermerkt sind. In neueren Fahrzeugen ist dies im Regelfall nur noch ein Platz. Hintergrund ist die Aufnahme der Vorschriften einer EU-Richtlinie in die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die EU-Richtlinie definiert die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Busse und Rollstuhlplätze und ist seit 2005 verbindlich.

20.12.2009