Luftverkehr
Handgepäck-Vorschriften für Flugreisen
Laut EU-Vorschrift dürfen Fluggäste Flüssigkeiten wie Getränke, Gels, Cremes und Pasten, im Handgepäck nur noch in geringen Mengen mit sich führen. Deshalb packt man die Flüssigkeiten am besten in den aufzugebenden Koffer. Wer auf Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verzichten kann, muss Folgendes beachten: Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 l verstaut werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel im Handgepäck transportieren.
Die Beutel – z. B. handelsübliche Gefrierbeutel mit Zippverschluss – sind von den Fluggästen selbst mitzubringen. Alternativ können sie an einem der 7 Flight-Bag-Automaten erworben werden, die im Bereich der zentralen Sicherheitskontrolle in der Airport Plaza stehen. Eine Packung mit zwei Beuteln kostet 1,- Euro. Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es für Medikamente und Babynahrung.
Keine Einschränkung bei Travel Value & Duty Free Einkäufen
Alle Travel Value & Duty Free Waren werden nur im Sicherheitsbereich des Flughafens verkauft und sind mehrfach sicherheitskontrolliert. Passagiere können sie in unbegrenzter Menge als Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen. Dies gilt auch für alle flüssigen Produkte wie Parfum, Kosmetik und Spirituosen. Um die Sicherheitskette bis ins Flugzeug zu verlängern, werden die Einkäufe an der Kasse der Travel Value & Duty Free Shops den Reisenden in versiegelten Tüten ausgehändigt.
Behältnisse über 100 ml müssen entsorgt werden
Die einzelnen Behälter (Dosen, Flakons, Tuben) im Handgepäck dürfen ein Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht überschreiten. Behältnisse, die ein größeres Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind. Der transparente Beutel kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig verschließbar sein. Gefäße, die nur im geöffneten Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt. Alle anderen Flüssigkeiten müssen im aufzugebenden Koffer verstaut werden. Die wieder verschließbaren Plastiktüten mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter sind als Gefrierbeutel in vielen Supermärkten erhältlich. Für Passagiere, die es versäumt haben, ihre Flüssigkeiten vor Ankunft am Flughafen in eine Plastiktüte zu packen, hält Hamburg Airport Tüten bereit. Die Tüten werden an den Informationscountern in beiden Terminals sowie an den Airport Offices ausgegeben.
Ausnahmen bei Babynahrung und Medikamenten
Ausgenommen von der Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck sind Babynahrung und Babymilch für mitreisende Babys und Kleinkinder sowie diätische Lebensmittel, sofern sie während des Fluges benötigt werden. Ausnahmen werden zudem bei Medikamenten gemacht, die während des Fluges gebraucht werden. Passagiere müssen dem Sicherheitspersonal diese Flüssigkeiten vorlegen und auf Verlangen den Bedarf während des Fluges glaubhaft machen, z. B. durch ein Rezept.
Schärfere Kontrollen des Handgepäckstücks
Im Zuge der neuen Handgepäck-Vorschriften wird an der Sicherheitskontrolle auch verstärkt auf die vorgeschriebene Größe des Handgepäckstücks geachtet. Dieses darf ab Mai 2007 nicht größer als 56 cm lang, 45 cm breit und 25 cm hoch sein. Die erlaubte Größe des Handgepäckstücks entspricht damit in etwa der Größe eines handelsüblichen Aktenkoffers. Für übergroßes und besonders wertvolles Handgepäck, wie Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras, werden Ausnahmen erteilt.
Enthält das Handgepäckstück größere elektronische Geräte wie z. B. Laptops, muss der Passagier sie an der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäckstück nehmen und separat röntgen lassen. Zudem müssen Jacken und Mäntel vor der Personenkontrolle ausgezogen und zum Röntgen auf das Fließband gelegt werden.
Ausreichend Zeit für Sicherheitskontrollen einplanen
Aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen empfiehlt Hamburg Airport seinen Passagieren, ausreichend Zeit für Gepäck- und Personenkontrollen einzuplanen. Für innerdeutsche und innereuropäische Flüge wird empfohlen, etwa 90 Minuten vor dem Abflug am Hamburg Airport einzutreffen. Für interkontinentale Flüge ist ein Eintreffen von bis zu drei Stunden vor dem Abflug ratsam. Zudem sollten sich Fluggäste schon vor der Abreise bei ihrer Fluggesellschaft über mögliche weitere Einschränkungen beim Handgepäck erkundigen.
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- Hamburg Airport
- Flughafenstraße 1-3
- 22335 Hamburg
- Telefon: 0 40/ 5 07 50
- Telefax: 0 40/50 75-12 34
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