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Sturmflutschutz

Beschreibung der Evakuierungsgebiete

Sturmflutgefährdete Gebiete HamburgsSturmflutgefährdete Gebiete Hamburgs, Behörde für Inneres

Die gesamte eingedeichte und tief liegende Elbmarsch ist überschwemmungsgefährdet, jedoch nur bei Deichbrüchen. Die individuelle Gefährdung für den Einzelnen ist dabei abhängig von der Nähe zum Deich, der Art der Bebauung, der Geländehöhe, dem möglichen Wasserstand nach Deichbrüchen und der möglichen Überflutungshöhe.

Die Vorsorge umfasst im Wesentlichen fünf Bereiche: vorbeugende Information über die Sturmflutgefahr, rechtzeitige Warnung und Information der Bevölkerung bei Sturmfluten, Verteidigung der Deiche und Hafenpolder, Räumung des Hafens bei der Gefahr hoher Sturmfluten, rechtzeitige Evakuierung besonders gefährdeter Wohnbereiche:

 

Südlich der Elbe Harburg und Finkenwerder

 

  • Wohngebiet am Cranzer Hauptdeich/ Cranzer Elbdeich bis Einmündung Cranzer Estedeich.
  • Siedlung zwischen Neuenfelder Fährdeich und Neuenfelder Hauptdeich.
  • Der Ortsteil Finkenwerder ist insgesamt sturmflutgefährdet. Wegen der unterschiedlichen Höhenlagen und Bebauung ist eine Evakuierung aber nicht generell erforderlich, sondern nur für die tieferliegenden Gebiete mit eingeschossiger Bebauung vorgesehen.
  • Wohngebiet zwischen Moorburger Hauptdeich, Moorburger Kirchdeich und Moorburger Elbdeich (bis zur A7).
  • Kleinsiedlungs- und Kleingartengebiet an der Straße Am Radeland, nördlich der Bahnlinie bis Bostelbeker Hauptdeich.
  • Polder Seehafen Harburg: Seehafenstraße, 1. Hafenstraße.
  • Kleinsiedlungs- und Kleingartengebiet östl. Harburger Umgehung sowie beiderseits der Neuländer Straße sowie Wohnbereich an der Straße Hafenbezirk.
  • Wohngebiet vom Neuländer Elbdeich Nr. 169 bis zur Einmündung Fünfhausener Straße.

Wilhelmsburg-West (westlich der Bahnlinie)

  • Polder Wittern: Ernst-August-Deich, Witternstraße, Klütjenfelder Straße, Fährstieg
  • Kleingartengebiet nördlich und südlich des Ernst-August-Kanals
  • Kleingartengebiet östlich des Aßmannkanals
  • Kleingartengebiet beiderseits der Straße Bei der Wollkämmerei
  • Wohngebiet beiderseits der Peter-Beenck-Straße zwischen Kuckuckshorn und Ziegelerstraße (westlich der B 75)
  • Kleingartengebiet zwischen Wilhelmsburger Reichsstraße und Deutscher Bahn AG
  • Kleingartengebiet westlich der Wilhelmsburger Reichsstraße, nördlich des Haulander Wegs

Wilhelmsburg-Mitte (zwischen der Bahnlinie und der Autobahn)

  • Kleingartengebiet nördlich der Dove-Elbe bis zur Mülldeponie Georgswerder
  • Wohngebiet beiderseits des Niedergeorgswerder Deichs
  • Siedlungs- und Wohngebiet Auf der Höhe/Buscher Weg/Schönenfelder Straße
  • Wohngebiet beiderseits des Jenerseitedeichs/Sperlsdeicher Weg
  • Das gesamte Kleinsiedlungsgebiet nördlich und südlich der Neuenfelder Straße bis hinunter zur Kornweide
  • Wohngebiet beiderseits des Finkenrieker Hauptdeichs

Wilhelmsburg-Ost (östlich der Autobahn)

  • Wohngebiet am Obergeorgswerder Deich und Obergeorgswerder Hauptdeich
  • Wohngebiet zwischen Jenerseitedeich und Siedenfelder Weg
  • Wohngebiet nördlich des Stillhorner Wegs und südlich des Einlage Deichs
  • Das gesamte Wohngebiet im Bereich der Bunthaus-Spitze bis zum Moorwerder Norderdeich

Nördlich der Elbe Rothenburgsort, Hamm-Süd und Billbrook

  • Kleingartengebiete beiderseits des Tiefstack-Kanals
  • Tiefliegende Randbereiche der Kleingartengebiete an der Bille und am Bullenhuser Kanal
  • Tiefliegender Bereich des Kleingartengebietes zwischen Rückersweg und Bahnlinie, südlich der Eiffestraße
  • Kleingartengebiet westlich der Straße Sendergraben (Wird nur bei Bruch oder Gefährdung der 2. Deichlinie evakuiert!)
  • Kleingartengebiet westlich der Roten Brücke (Wird nur bei Bruch oder Gefährdung der 2. Deichlinie evakuiert!)

Nördlich der Elbe Vier- und Marschlande

  • Ges. Wohngebiet entlang der Deichlinie von der Tatenberger Schleuse bis zum Kiebitzdeich
  • Wohngebiet entlang der Deichlinie vom Kiebitzdeich bis zur Landesgrenze (Wird nur evakuiert, wenn die Elbe zusätzlich Oberwasser führt!)
  • Wohngebiet und Kleingartengelände entlang der S-Bahn bis zum Unteren Landweg (Wird nur bei Bruch oder Gefährdung der 2. Deichlinie evakuiert!)
  • Wohngebiet Moorfleeter Insel (Wird nur bei Bruch oder Gefährdung der 2. Deichlinie evakuiert!)

ab erwarteten Wasserständen von mehr als 6,50 m über Normalnull

16.06.2010



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