Gesundheit & Lebenshilfe
Pflegebedürftige Menschen haben Auswahl: In Hamburg ausreichende Plätze in Pflegeheimen
© Gerd Altmann / pixelio.de
In Hamburg gibt es ausreichende Plätze in Pflegeheimen, sogar kleinere Wohneinheiten sind denkbar, so ein Kurzfazit von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks anlässlich der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
"Das Angebot von stationären Pflegeheimen in Hamburg ist sehr gut. Betroffene haben die Möglichkeit unter verschiedenen Anbietern zu wählen. In den gut 150 Heimen stehen über 17.000 Plätze zur Verfügung, aber lediglich rund 15.500 sind belegt. Gerade vor diesem Hintergrund sind im Sinne der pflegebedürftigen Menschen kleinere Wohngruppen möglich, so dass das Leben dort mehr dem in einer Wohngemeinschaft, weniger dem Leben in einer Einrichtung gleicht."
Der Ansatz kleinerer Wohneinheiten hat sich bereits in der Pflege und Betreuung Demenzkranker bewährt. Dadurch haben sich beispielsweise die sozialen Kontakte wesentlich erhöht. Einerseits haben die Bewohner mehr miteinander zu tun, andererseits gibt es auch mehr Personal in ihrer Umgebung, weil das hauswirtschaftliche Personal in die Betreuung integriert ist. Auch Angehörige und Freiwillige sind dort motivierter sich an der Betreuung zu beteiligen und es ist leichter möglich sie einzubeziehen.
Neben der stationären ist auch die ambulante Betreuung in Hamburg von großer Bedeutung. Rund 14.000 pflegebedürftige Menschen werden in Hamburg von 355 ambulanten Diensten gepflegt. "Die Versorgung durch ambulante Dienste in Hamburg ist sichergestellt. Pflegende Angehörige werden wirksam entlastet", so Prüfer-Storcks. Der bpa ist mit fast 200 vertretenen Diensten der größte Verband in diesem Bereich. "Der Bund ist am Zug, um aus der Vielzahl der vorgelegten Empfehlungen für die Pflegeversicherung neue Strukturen zu entwickeln. Diese müssen sowohl der absehbar defizitären Finanzsituation, der demografischen Entwicklung als auch den Leistungsbedürfnissen Rechnung tragen", so Prüfer-Storcks. Die Länder hatten sich beispielsweise schon 2009 einstimmig für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgesprochen, der stärker Einschränkungen der Alltagskompetenz, etwa von Demenzkranken, berücksichtigt.
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