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Unfallversicherung für Studierende

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Wer studieren möchte, hat vor allem zum Studienbeginn genug zu tun: Stundenpläne zusammenstellen, Hörsäle und Seminarräume aufspüren, eine Bleibe suchen. Um eines müssen sich angehende Akademiker jedoch nicht kümmern: den Versicherungsschutz bei Unfällen an der Hochschule. "Studierende sind gesetzlich unfallversichert, zum Beispiel wenn sie Vorlesungen, Seminare oder die Fachbereichs- und Universitätsbibliotheken aus Studiengründen besuchen", beschreibt Martin Kunze, stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nord, den Umfang des Versicherungsschutzes.

Bei der Unfallkasse Nord sind die rund 117.000 Studierenden der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg gesetzlich unfallversichert – automatisch ab dem ersten Studientag. Die Studierenden brauchen sich weder anzumelden noch müssen sie Beiträge zahlen, diese übernimmt der Hochschulträger.

Die gesetzliche Unfallversicherung der Studierenden umfasst auch die Wege zu Studienveranstaltungen und zurück; übrigens ist bereits der Weg zur Immatrikulation versichert. Nicht versichert sind dagegen Tätigkeiten mit privatem Charakter wie Studienarbeiten zu Hause oder private Studienfahrten. Auch wer den Weg zur Uni und zurück für Einkäufe oder andere private Dinge unterbricht, ist auf diesem Umweg nicht gesetzlich unfallversichert.

Bei einen versicherten Unfall übernimmt die Unfallkasse Nord die Kosten für die Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus, für Medikamente, Therapien und für Leistungen zur sozialen und späteren berufliche Eingliederung. Die Leistungen sind zuzahlungsfrei. Wenn ein Verletzter auf Dauer mit körperlichen Einschränkungen leben muss, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente.

Studierende sollten einen Unfall so schnell wie möglich der Leitung des Fachbereichs melden, an dem sie im Hauptfach studieren. Auch der behandelnde Arzt muss wissen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch ereignet hat, unter anderem, weil dann keine Praxisgebühr fällig wird. Die Versichertenkarte oder Angaben zur privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich.

Die Unfallkasse Nord bietet ein Faltblatt zum Download an.

22.07.2010



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